15.05.2023

85. Sitzung des CEDAW-Ausschusses und Staatenanhörung Deutschlands in Genf

Die CEDAW-Allianz bei der Staatenanhörung Deutschlands in Genf

Anlässlich der 85. CEDAW-Sitzung reiste eine Delegation der CEDAW-Allianz Deutschland zu den Vereinten Nationen nach Genf. Während der zweiwöchigen Ausschusssitzung Anfang Mai wurde auch die deutsche Regierung im Rahmen des Staatenberichtsverfahrens angehört.

Insgesamt sieben Vertreterinnen der Koordinationsstelle und aus den Mitgliedsorganisationen der Allianz waren vor Ort, um mit den Expert*innen des CEDAW-Ausschusses in Kontakt zu treten und die Anhörung der Bundesregierung zu verfolgen.

Delegation der CEDAW-Allianz Deutschland in Genf
Delegation der CEDAW-Allianz Deutschland in Genf

Anhörung der Zivilgesellschaft durch den CEDAW-Ausschuss

Am 8. Mai wurde die deutsche Zivilgesellschaft vor dem CEDAW-Ausschuss angehört. Auch die CEDAW-Allianz konnte ihre Forderungen in einem mündlichen Statement verlesen, und so die Expert*innen auf wichtige Themenfelder und gleichstellungspolitische Defizite in Deutschland hinweisen. Das sogenannte „Oral Statement“ der Allianz können Sie hier nachlesen.

Projektreferentin Laura Gey bei der Verlesung des Oral Statements der CEDAW-Allianz

Neben der CEDAW-Allianz sprachen auch andere Vertreterinnen der deutschen Zivilgesellschaft, etwa die German Alliance for Choice/Ärzte der Welt und das Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung.

Im Anschluss an die Statements stellten die Ausschussmitglieder Nachfragen, welche die Delegation innerhalb von 24 Stunden schriftlich beantworten konnte. Insbesondere die deutsche Gleichstellungsstrategie, reproduktive Rechte, extraterritoriale Verpflichtungen und Sorgearbeit interessierten den Ausschuss. Die Delegation der CEDAW-Allianz reichte schwerpunktmäßig ergänzende Informationen aus den Themenbereichen Arbeitswelt Beruf und Familie und Internationale Frauenmenschenrechte aus dem Alternativbericht ein.

Zwei Tage später gab es die Gelegenheit, mit dem Ausschuss bei einer gemeinsamen Mittagsrunde ins Gespräch zu kommen und weitere Rückfragen zu beantworten. Viele der Expert*innen kamen zu diesem sogenannten „Lunch Briefing“ und zeigten großes Interesse an der Umsetzung der Frauenrechtskonvention in Deutschland. Nachfragen kamen unter anderem zum Mangel an Kinderbetreuungsplätzen, Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen und der Diskriminierung von migrierten und kopftuchtragenden Frauen.

Viele der Informationen und Forderungen, welche die zivilgesellschaftlichen Vertreter*innen dem Ausschuss präsentierten, wurden in der Anhörung Deutschlands am nächsten Tag aufgegriffen.

Empfang in der Ständigen Vertretung Deutschlands bei der UN

Am Abend war die Delegation, zusammen mit weiteren Vertreterinnen der Zivilgesellschaft, bei der Botschafterin der Bundesregierung bei den Vereinten Nationen eingeladen. Bei einem gemeinsamen Abendessen konnten wichtige gleichstellungspolitische Themen gegenüber der deutschen Regierungsdelegation angesprochen werden. Staatssekretärin im BMFSFJ Margit Gottstein, die die Delegation der Bundesregierung leitete, drückte einmal mehr ihre Wertschätzung für die zivilgesellschaftliche Beteiligung aus und zeigte sich sehr offen für kritische Hinweise zur Umsetzung der Frauenrechtskonvention in Deutschland.