Staatenberichtsverfahren
Das Staatenberichtsverfahren dient als Kontrollmechanismus zur Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention in den Vertragsstaaten. Diese sind verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach Ratifizierung und danach alle vier Jahre einen Staatenbericht vor dem CEDAW-Ausschuss vorzulegen, in dem über die nationale Umsetzung des Übereinkommens und die dazu getroffenen Maßnahmen berichtet wird. Nichtregierungsorganisationen können diese Staatenberichte durch Alternativberichte kritisch ergänzen und kommentieren. Der CEDAW-Ausschuss, bestehend aus Menschenrechtsexpert*innen, prüft die Staatenberichte unter Berücksichtigung der Eingaben aus der Zivilgesellschaft. Anschließend übermittelt der Ausschuss seine Abschließenden Bemerkungen mit Handlungsempfehlungen an die Regierungen der Vertragsstaaten.
Um die Implementierung der Konvention sicherzustellen, hat die UN ein periodisches Staatenberichtsverfahren für alle Vertragsstaaten festgelegt. Auch Deutschland muss regelmäßig dem CEDAW-Ausschuss in Genf einen Umsetzungsbericht vorlegen, sowie ergänzende Zwischenberichte.
- Zusammenschluss von NRO zur CEDAW-Allianz DeutschlandFrauen- und gleichstellungspolitische Nichtregierungsorganisationen haben sich vernetzt und zur CEDAW-Allianz Deutschland zusammengeschlossen.
- Vorschläge für FragenkatalogUm Einfluss auf die Fragen und Empfehlungen an Deutschland zu nehmen, reicht die CEDAW-Allianz eine Stellungnahme mit Vorschlägen zum Fragenkatalog (List of Issues Prior to Reporting, LOIPR) an den CEDAW-Ausschuss ein.
- Arbeitsgruppe des CEDAW-AusschussesDer Fragenkatalog (LOIPR) wird zusammengestellt von Arbeitsgruppen, den Pre-sessional Working Groups (PSWG). Sie sind Teil des CEDAW-Ausschusses.
- CEDAW-Ausschuss übermittelt Fragenkatalog an BundesregierungDer Fragenkatalog (LOIPR) wird vom CEDAW-Ausschuss an die Bundesregierung übermittelt.
- Staatenbericht der BundesregierungDie Bundesregierung antwortet schriftlich auf die Fragen. Diese Antworten stellen den Staatenbericht dar.
- Alternativbericht der CEDAW-AllianzDie CEDAW-Allianz Deutschland kommentiert zum einen den deutschen Staatenbericht in den Belangen, die nach ihren Erkenntnissen ergänzungs- oder korrekturbedürftig sind. Zum anderen weist sie den Ausschuss auf aktuelle Missstände hin entsprechend der LOIPR. Sie übermittelt diesen Alternativbericht an den CEDAW-Ausschuss.
- Anhörung vor dem CEDAW-AusschussBei der öffentlichen Sitzung vor dem CEDAW-Ausschuss in Genf präsentiert die deutsche Delegation aus Vertreter*innen mehrerer Bundesressorts ihren Staatenbericht. In dieser Sitzung werden sowohl Regierungsvertreter*innen als auch die Zivilgesellschaft angehört.
- Abschließende Bemerkungen des CEDAW-AusschussesDer CEDAW-Ausschuss verabschiedet im Anschluss seine Abschließenden Bemerkungen (Concluding Observations). In diesen Bemerkungen fasst der Ausschuss seine wichtigsten Kritikpunkte zusammen und gibt Handlungsempfehlungen zur besseren Umsetzung der Konvention durch den Vertragsstaat ab.
- Innerstaatliche Umsetzung der EmpfehlungenDie Vertragsstaaten sind verpflichtet, die Handlungsempfehlungen aus den Abschließenden Bemerkungen des CEDAW-Ausschusses auf nationaler Ebene umzusetzen.
Stellenwert der zivilgesellschaftlichen Beteiligung
Frauenpolitisch engagierte Nichtregierungsorganisationen (NRO) tragen einen erheblichen Anteil dazu bei, die Umsetzung des CEDAW-Abkommens voranzutreiben, Versäumnisse im Regierungshandeln darzustellen und gleichzeitig Forderungen nach Verbesserungen auf Ebene der UN vorzustellen.
NRO haben im Staatenberichtsverfahren die Gelegenheit, eigene Eingaben an den CEDAW-Ausschuss zu richten, um Einfluss auf die Fragen und Empfehlungen an Deutschland zu nehmen. Zivile Allianzen und einzelne Akteur*innen unterschiedlicher Organisationen in Deutschland haben sich in vergangene Berichtsprozesse eingebracht, um ein Bild des tatsächlichen Umsetzungsstandes aufzuzeigen.
Die Beurteilung des Handelns der Bundesregierung durch den CEDAW-Ausschuss ist von hoher politischer Bedeutung. Die Erstellung eines Alternativberichtes, die Formulierung von Forderungen und die aktive Teilnahme an der Pre-Session zur Erstellung der list of issues prior to reporting (LOIPR) sind wichtige Instrumente, um über einen hochrangigen internationalen Ausschuss von unabhängigen Sachverständigen Verbesserungen auf nationaler, kommunaler und regionaler Ebene zu erreichen. Die Berücksichtigung der Kritik und der Forderungen von NRO durch den CEDAW-Ausschuss bei der Beurteilung des Regierungshandelns verleiht der Arbeit der NRO einen außerordentlichen Zugewinn an politischer Bedeutung. Dadurch können gesellschaftliche Veränderungsprozesse auf höchster politischer Ebene angestoßen werden.
NRO nutzen ihre Alternativberichte zudem zur direkten Ansprache der Bundesregierung, um im Dialog Forderungen und Lösungen zu diskutieren.