Was ist CEDAW?
Convention on the Elimination of All Forms of DiscriminationAgainstWomen
Die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und somit das wichtigste völkerrechtliche Menschenrechtsinstrument für Mädchen und Frauen.
Die Frauenrechtskonvention definiert den Begriff „Diskriminierung der Frau“ als „jede mit dem Geschlecht begründete Unterscheidung, Ausschließung oder Beschränkung, die zur Folge oder zum Ziel hat, dass die auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau gegründete Anerkennung, Inanspruchnahme oder Ausübung der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch die Frau – ungeachtet ihres Familienstands – im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, staatsbürgerlichen oder jedem sonstigen Bereich beeinträchtigt oder vereitelt wird“.
Die Konvention wurde 1979 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und verbietet die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der Geschlechtsidentität in allen Lebensbereichen: Im Arbeits- und Sozialbereich, politische und öffentliche Teilhabe, Bildung, Ehe und Familie, Gesundheit sowie Schutz vor Gewalt.
189 Staaten haben CEDAW bisher ratifiziert und sich somit verpflichtet, auf allen Ebenen und in allen Bereichen, die rechtliche und faktische Gleichstellung der Geschlechter zu verwirklichen. Dazu gehören explizit auch positive Maßnahmen, also die aktive Förderung benachteiligter Gruppen, bis ein Gleichgewicht erreicht ist.
Deutschland hat das Abkommen 1985 ratifiziert und somit gilt CEDAW im Rang eines Bundesgesetzes.
Historie
Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) wird durch die Resolution 34/180 der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet.
Die deutsche Bundesregierung unterzeichnet das Übereinkommen. Mit einer Unterschrift signalisiert ein Staat die Absicht, das Übereinkommen innerstaatlich zu prüfen und die Ratifikation in Betracht zu ziehen.
Die UN-Frauenrechtskonvention tritt völkerrechtlich in Kraft. Anlass ist die 20. Unterschrift oder Ratifikation des Übereinkommens durch einen Staat.
CEDAW tritt in der DDR in Kraft.
CEDAW tritt in der BRD in Kraft.
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet das CEDAW Fakultativprotokoll, das jeder Person die Möglichkeit gibt, nach Ausschöpfen des nationalen Rechtsweges, eine Individualbeschwerde beim CEDAW-Ausschuss einzureichen. Bei schwerwiegenden oder systematischen Verletzungen gegen die Konvention kann ein Untersuchungsverfahren eingeleitet werden.
Das Fakultativprotokoll tritt völkerrechtlich in Kraft.
Das Fakultativprotokoll tritt als unmittelbar geltendes innerstaatliches Recht in Deutschland in Kraft.
Länderübersicht
Verpflichtungen der Vertragsstaaten
Die Vertragsstaaten verpflichten sich:
- für die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Mann und Frau zu sorgen
- durch geeignete gesetzgeberische und sonstige Maßnahmen (gegebenenfalls auch Sanktionen) jede Diskriminierung der Frau zu verbieten
- durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten, dass Frauen die Menschenrechte und Grundfreiheiten gleichberechtigt mit Männern ausüben und genießen können
- zeitweilige Sondermaßnahmen sind ausdrücklich zulässig und gefordert, um die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu beschleunigen und zu verwirklichen. Eine bewusste Bevorzugung von Frauen stellt in diesem Fall keine Diskriminierung der Männer dar.
- effektive gesetzgeberische oder sonstige Maßnahmen zum Abbau rechtlicher und tatsächlicher Ungleichheiten zu ergreifen, insbesondere auf politischem, wirtschaftlichem, sozialem, kulturellem und sonstigem Gebiet
In folgenden Bereichen sollen Frauenrechte durchgesetzt werden:
Bürgerliche und politische Rechte
- Aktives und passives Wahlrecht sowie Teilhabe an der Ausarbeitung und Durchführung der Politik
- Bekleidung öffentlicher Ämter und Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben auf nationaler sowie auf internationaler Ebene
- Mitwirkung in nichtstaatlichen Organisationen und Vereinigungen
- Rechts- und Geschäftsfähigkeit im Zivil- und Prozessrecht
- Staatsangehörigkeitsrecht, Recht der Freizügigkeit und Wohnsitzwahl
Ehe- und Familienrecht
- Gleiches Recht zur Eheschließung, Beibehaltung der Staatsangehörigkeit nach der Eheschließung sowie gleiche Rechte und Pflichten in der Ehe und bei deren Auflösung
- Gleiches Recht auf freie Wahl des Ehegatten und gleiches Recht auf Wahl des Familiennamens
- Gleiche Rechte und Verantwortung als Eltern
- Gleiches Recht auf Familienbeihilfen
Arbeits- und Wirtschaftsleben
- Recht auf Arbeit, gleiche Arbeitsbedingungen und beruflichen Aufstieg
- Recht auf gleiches Entgelt bei gleicher und gleichwertiger Arbeit
- Recht auf soziale Sicherheit, Gesundheitsschutz und Arbeitsplatz
- Recht zur Kreditaufnahme
Bildungswesen und kulturelles Leben
- Gleicher Zugang zu Bildungseinrichtungen und Weiterbildungsprogrammen
- Chancengleichheit bei Erlangung von Stipendien und sonstigen Ausbildungshilfen
- Gleiches Recht auf Teilhabe an Freizeitbeschäftigungen, Sport und an allen Aspekten des kulturellen Lebens
Die Schweiz hat 2020 einen Erklärfilm veröffentlicht, der die Botschaft der Frauenrechtskonvention in leicht verständliche Bilder übersetzt und CEDAW somit einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen will.