01.01.2024

Unser Jahr 2023 – ein Rückblick

2023 war ein bewegtes Jahr – politisch wie für die CEDAW-Allianz Deutschland. Von der Veröffentlichung des Alternativberichts und der Übergabe an die Bundesregierung über die neu ausgestattete Koordinationsstelle bis zum Parlamentarischen Frühstück schauen wir daher zurück auf ein erfolgreiches Jahr.

Allianz begrüßt ihr 34. Mitglied

2018 gegründet, ist die CEDAW-Allianz im vergangenen Jahr weitergewachsen. In der CEDAW-Allianz Deutschland engagieren sich mit dem jüngsten Mitglied, dem Berliner Frauenbund 1945 e.V. nun 34 zivilgesellschaftliche Organisationen für Frauenrechte und die Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention CEDAW in Deutschland.

Kernbestandteil der Arbeit ist die Erstellung eines Alternativberichts für das Staatenberichtsverfahren. Dieser nimmt Bezug zum Staatenbericht der Bundesregierung, schätzt den Stand der Umsetzung der Konvention ein, und formuliert die politischen Forderungen der Allianz. 2023 stellte die CEDAW-Allianz ihren Alternativbericht parallel zum 9. Staatenbericht der Bundesregierung fertig.

Alternativbericht an Bundesregierung übergeben

Im Rahmen eines vom Bundesfrauenministerium organisierten Dialogforums am 21. April übergab, stellvertretend für die Mitgliedsorganisationen der CEDAW-Allianz Deutschland, die Vorsitzende der Trägerorganisation Deutscher Frauenrat, Dr. Beate von Miquel, den Alternativbericht 2023 an Staatssekretärin Margit Gottstein.

Das Dialogforum bot darüber hinaus eine Gelegenheit, mit Vertreter*innen verschiedener Bundesministerien und Gleichstellungsinstitutionen von Bund und Ländern in direkten Austausch zu treten, denn die Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention geht nur gemeinsam mit allen politischen Ressorts auf Bundes-, Länder und kommunaler Ebene.

Die CEDAW-Allianz bei der Staatenanhörung Deutschlands in Genf

Anfang Mai reiste eine Delegation der CEDAW-Allianz Deutschland dann zu den Vereinten Nationen nach Genf anlässlich der 85. CEDAW-Sitzung. Während der zweiwöchigen Ausschusssitzung Anfang Mai wurde auch die deutsche Regierung im Rahmen des Staatenberichtsverfahrens angehört.

Im Rahmen der Staatenanhörung wird auch die Zivilgesellschaft des jeweiligen Landes angehört, dessen Bericht geprüft wird. Die CEDAW-Allianz konnte ihre Forderungen für eine konsequente Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention in einem mündlichen Statement verlesen, und so die Expert*innen des CEDAW-Ausschusses auf wichtige Themenfelder und gleichstellungspolitische Defizite in Deutschland hinweisen.

Am Abend war die Delegation zusammen mit weiteren Vertreter*innen der Zivilgesellschaft in der Ständigen Vertretung Deutschlands bei den Vereinten Nationen eingeladen. Bei einem gemeinsamen Abendessen konnten wichtige gleichstellungspolitische Themen gegenüber der deutschen Regierungsdelegation angesprochen werden.

UN-CEDAW-Ausschuss veröffentlicht seine Abschließenden Bemerkungen für Deutschland

Nach der Staatenanhörung der Bundesregierung wurden die Abschließenden Bemerkungen des CEDAW-Ausschusses an die deutsche Bundesregierung veröffentlicht. Sie verdeutlichen, wo besonderer Handlungsbedarf besteht, um Gleichstellung und Frauenrechte in Deutschland voranzutreiben. Es hat sich gezeigt: Zahlreiche Empfehlungen und Handlungsappelle des Ausschusses decken sich mit den Forderungen der CEDAW-Allianz Deutschland.

CEDAW-Allianz lädt zum Parlamentarischen Frühstück

In seinen Abschließenden Bemerkungen verweist der Ausschuss auch auf die Verantwortung der Parlamente für die Umsetzung der Frauenrechtskonvention. Abgeordnete können etwa Gesetzesvorschläge der Bundesregierung auf ihre Kompatibilität mit den Vorgaben der UN-Frauenrechtskonvention prüfen, eigene Gesetzesinitiativen zur Umsetzung vorschlagen, oder den Stand der Umsetzung in Anfragen an die Bundesregierung kritisch verfolgen.

Am 17. November lud die CEDAW-Allianz daher Abgeordnete aller demokratischen Fraktionen im Bundestag zu einem parlamentarischen Frühstück. Unter dem Motto „Menschenrechte für alle verwirklichen – die UN-Frauenrechtskonvention als wirksames Instrument“ wurden Möglichkeiten besprochen, die UN-Frauenrechtskonvention mehr in die Arbeit des Bundestages zu integrieren. Denn als Legislative ist der Bundestag, genauso wie die Parlamente der Bundesländer, verpflichtet, ihre Umsetzung voranzutreiben.

Verstärkung der Koordinationsstelle

Außer dem politischen Engagement konnte die Allianz 2023 auch einen internen Meilenstein verzeichnen: In Trägerschaft des Deutschen Frauenrat e.V. konnte die Koordinationsstelle durch eine öffentliche Förderung personell und finanziell besser ausgestattet werden. Insgesamt vier Mitarbeiterinnen konnten im Frühling ihre Arbeit aufnehmen.

Neben der Koordination und Unterstützung der CEDAW-Allianz Deutschland und ihrer Gremien steht insbesondere die Bekanntmachung der UN-Frauenrechtskonvention im Fokus der Arbeit der Koordinationsstelle. Im Rahmen dessen werden die Themen der Allianz nun auch in die Sozialen Netzwerke getragen: Sowohl auf Instagram als auch LinkedIn ist die Allianz seit 2023 präsent. #GemeinsamfürFrauenrechte

Faktenblatt: Die UN-Frauenrechtskonvention

Seit 1985 gilt CEDAW in der Bundesrepublik Deutschland als geltendes Recht – trotzdem ist sie hierzulande wenig bekannt. Die CEDAW-Allianz arbeitet verstärkt daran, die Konvention auf verschiedenen Ebenen in Deutschland bekannter zu machen, um die Umsetzung zu beschleunigen. Ein wesentlicher Aspekt dieser Bemühungen besteht darin, niedrigschwellige Informationsangebote zu schaffen.

Für ein breites Publikum wurde daher 2023 auch das Informationsblatt „Menschenrechte sind Frauenrechte – Die UN-Frauenrechtskonvention“ veröffentlicht. Möglichst leicht verständlich und zugangsarm wird über FrauenMenschenrechte und Gleichstellung als Menschenrecht informiert. Das Informationsblatt steht kostenfrei zum Download bereit und kann auch von anderen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen als Arbeitsgrundlage genutzt werden.