Save the Date! Jubiläumsveranstaltung 45 Jahre CEDAW

Die Frauenrechtskonvention umsetzen

Frauenrechte sind Menschenrechte – 45 Jahre UN-Frauenrechtskonvention

Montag, 7. Oktober 2024

Vertretung des Landes Baden-Württemberg in Berlin

14.30 Uhr Dialogveranstaltung, 18.30 Uhr Festakt

Die 1979 verabschiedete UN-Frauenrechtskonvention CEDAW ist das wichtigste Menschenrechtsinstrument für Frauen* und Mädchen*. Auch Deutschland hat sich verpflichtet, die Konvention umzusetzen. In den letzten Jahrzehnten gab es zwar viele Fortschritte in Sachen Gleichstellung, doch sind wir noch längst nicht am Ziel der Geschlechtergerechtigkeit angelangt.

Die CEDAW-Allianz Deutschland lädt anlässlich des Jubiläums zum Austausch mit Vertreter*innen aus Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft, Justiz und Wissenschaft ein: Wie kann in Deutschland ein Ende geschlechtsspezifischer Diskriminierung erreicht werden? Was braucht es für eine vollumfängliche Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention?

Bundesfrauenministerin Lisa Paus und Dr. Ute Leidig, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration des Landes Baden-Württemberg eröffnen die Dialogveranstaltung um 14.30 Uhr. Im Anschluss erwarten Sie spannende Diskussionen und Impulse sowie ein Festakt mit Kulturprogramm und Get-together bis ca. 20.30 Uhr.

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Regierung einigt sich auf Bundeshaushalt 2025 – eine gleichstellungspolitische Einordnung

Die Frauenrechtskonvention umsetzen

Die Ampelregierung hat sich auf Eckpunkte für den Bundeshaushalt 2025 geeinigt. Der Bundestag muss dem Entwurf noch zustimmen, das geschieht vermutlich im Herbst. Doch was bedeutet der geplante Etat für gleichstellungspolitische und feministische Anliegen?

481 Milliarden Euro Ausgaben sind für den Bundeshaushalt im nächsten Jahr vorgesehen – gegenüber 2024 sollen damit etwa 8 Milliarden Euro weniger ausgegeben werden. An den geplanten Kürzungen gibt es Kritik. Die Gewerkschaften und der Sozialverband Deutschland kritisieren fehlende Investitionen im sozialpolitischen Bereich und fordern eine Reform des Steuersystems. Denn die aktuelle Steuerpolitik belastet Geringverdienende stärker als wohlhabende oder vermögende Menschen. Die in den 1990er Jahren ausgesetzte Vermögenssteuer wieder einzuführen, hätte laut einer Oxfam-Studie allein im letzten Jahr etwa 30 Milliarden Euro an Mehreinnahmen bedeutet.

Die geschlechtsspezifischen Dimensionen der Haushaltspolitik berücksichtigen

Die Auswirkungen der Steuerpolitik sind dabei keineswegs geschlechtsneutral: Da Frauen* seltener über Vermögen verfügen, zahlen sie anteilig zu ihrem Einkommen deutlich mehr Steuern als Männer*. Zugleich profitieren sie meist weniger von staatlichen Subventionen und Steuervergünstigungen. Ein Beispiel ist das sogenannte Dienstwagenprivileg, das den Staat Schätzungen zufolge jährlich mindestens 3,1 Milliarden Euro an Steuereinnahmen kostet, und von dem viermal so viele Männer* profitieren wie Frauen*. Allgemein nutzen Frauen* häufiger öffentliche Verkehrsmittel oder gehen zu Fuß, als dass sie Auto fahren. Fehlende Subventionen in die Verkehrswende (bspw. Ausbau und Erneuerungen im ÖPNV) benachteiligen daher ebenfalls Frauen* im Vergleich zu Männern*. Um die geschlechtsspezifischen Auswirkungen der Haushaltspolitik besser erfassen und berücksichtigen zu können, fordert die CEDAW-Allianz Deutschland von der Bundesregierung, Gender Budgeting im Bundeshaushalt umzusetzen und im Bundesfinanzministerium federführend einen Implementierungsplan auszuarbeiten. So könnten alle neuen Maßnahmen und Gesetze auf das Voranbringen der Geschlechtergerechtigkeit hin überprüft werden.

Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt ist auch ein Wachstumsmotor

Zeitgleich zur Haushaltseinigung haben sich die Parteispitzen der Regierungsparteien auf Eckpunkte für ein „Wachstumspaket“ geeinigt. Dieses sieht u.a. verstärkte Sanktionierungsmöglichkeiten beim Bürgergeld oder steuerliche Anreize für zugewanderte Fachkräfte vor, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Völlig unberücksichtigt bleibt hingegen, dass viele Menschen mit Sorge- und/oder Pflegeverantwortung – unter ihnen vor allem Frauen* – dem Arbeitsmarkt aufgrund mangelhafter Infrastruktur und Unterstützung nicht zur Verfügung stehen. Von den 4 Millionen erwerbsfähigen Bürgergeld-Bezieher*innen sind laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales 20 Prozent erwerbstätig und müssen aufstocken. Ein Mindestlohnniveau von 60 Prozent des Medianlohns zu etablieren, wie es die CEDAW-Allianz fordert, würde bedeuten, dass weniger Erwerbstätige auf die Aufstockung angewiesen sind. Weitere 40 Prozent stehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, etwa weil sie kranke Angehörige pflegen oder Kinder betreuen müssen. Diese sogenannte „Stille Reserve“, der mehrheitlich Frauen* angehören, stünde dem Arbeitsmarkt eher zur Verfügung, wenn es ein besseres Betreuungsangebot gäbe – und genau dafür braucht es weitreichende Investitionen. Gleichstellung von Frauen* und Männern* im Erwerbsleben ist also nicht nur ein Gebot der Antidiskriminierung, sondern kann auch Wachstum und wirtschaftliche Stabilität fördern.

Geld für die Frauenmenschenrechte bereitstellen

Während das Budget des Verteidigungsministeriums erneut um über eine Milliarde auf 53,2 Milliarden Euro anwachsen soll, sind für die Kindergrundsicherung weiterhin nur 2 Milliarden Euro veranschlagt. Derzeit ist unsicher, ob die Kindergrundsicherung Anfang nächsten Jahres eingeführt werden wird. Stattdessen wird der Kindersofortzuschlag um fünf Euro auf 25 Euro angehoben. Dabei wäre eine armutsfeste Kindergrundsicherung gerade für Alleinerziehenden wichtig, damit Kinder auch in Einelternfamilien in wirtschaftlich stabilen Verhältnissen aufwachsen können. Zudem bräuchte es mehr Investitionen in das Schutz- und Unterstützungssystem für Frauen* vor Gewalt, um u.a. Beratungsstellen und Frauenhäuser barrierefrei gestalten zu können. Auch Präventionsmaßnahmen, u.a. Täterarbeit, sollten als ergänzende Maßnahme zum Opferschutz bundesweit auf- und ausgebaut werden.

Vor dem Haushaltsbeschluss hatten sich 180 zivilgesellschaftliche Organisationen an Olaf Scholz gewandt, um Kürzungen in der Demokratieförderung zu verhindern. Insbesondere der kleinere Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bedrohe zivilgesellschaftliche Projekte und Initiativen und komme zu einem Zeitpunkt, zu dem das Engagement für Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit wichtiger sei denn je. Auch der Verband der Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (VENRO) kritisiert die Kürzungen in der internationalen Zusammenarbeit stark. Dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sollen demnach eine Milliarde Euro weniger Mittel zur Verfügung stehen, für die Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt gibt es mehrere Millionen Euro weniger. Das gefährde Sicherheit, nachhaltige Entwicklung und globale Gerechtigkeit.  

Die CEDAW-Allianz hat bereits in ihrem Alternativbericht 2023 gefordert, die gesamte Haushaltsführung mit Zielen entlang der Menschenrechtsabkommen, qualitativer und quantitativer Indikatoren sowie Benchmarks zu unterfüttern. Denn der Bundeshaushalt stellt die Weichen für die Politik der Bundesregierung und gibt vor, in welchem Rahmen Gleichstellungspolitik stattfinden kann. Der Einsatz für Geschlechtergerechtigkeit kostet Geld und braucht eine Politik, die Menschenrechte und Antidiskriminierungsarbeit priorisiert!

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Europawahlen 2024 – wie geht es nun weiter?

Die Frauenrechtskonvention umsetzen

Am 9. Juni hat die Bevölkerung der Europäischen Union das Europäische Parlament (EP) gewählt. Dabei sind konservative sowie rechtspopulistische und -extreme Parteien und Fraktionen insgesamt gestärkt worden. Auch in Deutschland hat die AfD dazugewonnen, wenn auch nicht so deutlich, wie noch Anfang des Jahres prognostiziert. Was bedeutet dieser Rechtsruck für die Mehrheitsverhältnisse in der EU?

Die rechten Kräfte im EU-Parlament

Es gibt zwei rechte Fraktionen im EP: Die Europäischen Konservativen und Reformer (EKR), der unter anderem die als postfaschistisch geltende italienische Regierungspartei um Georgia Meloni angehört. Auch die AfD war bis zur Gründung der Fraktion Identität und Demokratie (ID) 2019 Mitglied dieser Parteienfamilie. Die in der vergangenen Legislaturperiode neu gegründete ID ist die zweitgrößte rechtsextreme Fraktion im EP. Ihr gehört unter anderem die französische Rassemblement National um Marine le Pen und die österreichische FPÖ an. Die AfD wurde während des Wahlkampfes aus der Fraktion ausgeschlossen, möchte nun aber neu über einen Wiedereintritt verhandeln.

Beide Fraktionen vereinen zusammen 131 Sitze und damit 18 Prozent der Stimmen. Die ID hat bereits vor der Wahl Interesse an einer Zusammenarbeit mit der EKR geäußert. Sie möchte die rechten Kräfte im EU-Parlament vereinen. Die europapolitisch etwas gemäßigter auftretende EKR hat bisher zurückhaltend auf diesen Vorschlag reagiert und scheint sich alle Optionen offen halten zu wollen.

Wahl zum Vorsitz der EU-Kommission

Auch wenn die beiden rechten Fraktionen Sitze dazugewonnen haben, ist die konservative Europäische Volkspartei (EVP), der auch CDU/CSU angehören, klare Wahlsiegerin. Mit knapp 26 Prozent der Stimmen ist sie stärkste Kraft und kann aller Wahrscheinlichkeit nach erneut die Kommissionspräsidentin stellen. Für eine zweite Amtszeit muss ihre Spitzenkandidatin Ursula von der Leyen nicht nur die Staats- und Regierungschef*innen der EU überzeugen, sondern auch eine Mehrheit im EP hinter sich versammeln. Sie kann mit Sozialdemokrat*innen (S&D) und Liberalen (Renew Europe) zusammenarbeiten. Da es aber im EP keinen Fraktionszwang gibt, muss sie für eine sichere Mehrheit ggf. auch auf andere Parteien zugehen. Bisher hat die EVP um Ursula von der Leyen weder die Zusammenarbeit mit den Grünen noch mit der rechtspopulistischen EKR ausgeschlossen. Die deutsche Spitzenkandidatin der SPD, Katharina Barley, hat hingegen angekündigt, Ursula von der Leyen nicht als Kommissionspräsidentin zu bestätigen, sollte ihre Fraktion mit der EKR zusammenarbeiten.

Für ein Europa der Menschenrechte braucht es demokratische Mehrheiten

Klar ist: In jedem Fall werden Frauen- und Menschenrechte, reproduktive Selbstbestimmung und gleichstellungspolitische Fortschritte vom Rechtsruck im Europaparlament bedroht. Daher braucht es nun starke demokratische Allianzen und eindeutige Bekenntnisse aller demokratischen Abgeordneten zu menschenrechtlichen Verpflichtungen!

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Arbeitsplenum der CEDAW-Allianz

Arbeitsplenum der CEDAW-Allianz

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Am Montag, 3.6.2024, fanden sich die Mitglieder der CEDAW-Allianz Deutschland zu einem digitalen Arbeitsplenum ein. Das Arbeitsplenum findet zwei- bis dreimal jährlich statt. Es ist der Ort, an dem die Delegierten der Mitgliedsorganisationen zum Austausch zusammenkommen, um über die gemeinsame Arbeit zu sprechen und Beschlüsse zu fassen.

Das Bild zeigt einen Screenshot der Teilnehmenden des digitalen Arbeitsplenums der CEDAW-Allianz.
Die Mitglieder der CEDAW-Allianz kommen online zusammen.

Neben Berichten aus der Koordinationsstelle und den verschiedenen Arbeitsgruppen stand unter anderem der Geburtstag von CEDAW auf der Tagesordnung. Denn die Verabschiedung der UN-Frauenrechtskonvention jährt sich in diesem Jahr zum 45. Mal. Die CEDAW-Allianz wird aus diesem Anlass eine Jubiläumsveranstaltung und eine begleitende Öffentlichkeitskampagne im zweiten Halbjahr 2024 ausrichten.

Außerdem tauschten sich die Mitglieder über die Gefahren des Rechtspopulismus und -extremismus sowie über geschlechtergerechte Sprache aus. Auch eine weitere Frage beschäftigte das Plenum: Wie kann ein Monitoring der Gleichstellungspolitik in Hinblick auf die Umsetzung der Frauenrechtskonvention stattfinden? Und wie kann die Bundesregierung in die Verantwortung genommen werden, die Empfehlungen des CEDAW-Ausschusses aus dem Staatenberichtsverfahren 2023 umzusetzen?

Zu guter Letzt wurde ein neues Mitglied in die CEDAW-Allianz aufgenommen. Der Mitgliedsantrag von One Billion Rising München e.V. wurde angenommen, somit zählt das Netzwerk nun insgesamt 35. Mitglieder.

Da die Mitglieder der CEDAW-Allianz aus ganz Deutschland zusammenkommen, findet jedes zweite Arbeitsplenum online statt. Doch auch der persönliche Austausch ist unerlässlich für die gemeinsame Arbeit. Daher wird das nächste Treffen Anfang Oktober in Berlin im Präsenzformat stattfinden.

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5. Mai – Europäischer Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Die Frauenrechtskonvention umsetzen

Heute, am 5. Mai 2024, wird wie jedes Jahr seit 1993 der europäische Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung begangen. Ziel ist es, auf bestehende Diskriminierungen gegen Menschen mit Behinderung aufmerksam zu machen und mehr Inklusion einzufordern.

Diskriminierung und Exklusion von Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung sind in Deutschland immer noch Diskriminierung, Ausschluss und Gewalt ausgesetzt. Ein Beispiel dafür ist das Bildungssystem, das den meisten Kindern mit Behinderung einen diskriminierungsfreien Zugang zu Regelschulen verwehrt. 2019 hatten 16 Prozent der Menschen mit Behinderungen in Deutschland im Alter von 25 bis 44 Jahren keinen allgemeinen Schulabschluss. Obwohl erwiesen ist, dass Kinder mit Behinderung an regulären Schulen mit größerer Wahrscheinlichkeit einen Schulabschluss erwerben, besuchen über die Hälfte von ihnen weiterhin eine Förderschule außerhalb des Regelsystems. Dieser Ausschluss setzt sich auf dem Arbeitsmarkt fort: Insgesamt gehen deutlich weniger Menschen mit Behinderung einer Erwerbsarbeit nach als der Bevölkerungsdurchschnitt. Zudem arbeiten gut 330.000 Menschen mit Behinderungen in speziellen Werkstätten abseits des ersten Arbeitsmarkts. Dort sind die Beschäftigten vom gesetzlichen Mindestlohn ausgeschlossen und erhalten stattdessen ein Arbeitsentgelt, dass laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales im ersten Quartal 2022 durchschnittlich bei 220 € monatlich lag. So bleiben – oftmals trotz Arbeitstätigkeit im Vollzeit-Umfang – Abhängigkeiten von staatlichen Sozialhilfe-Leistungen bestehen.

Frauen* mit Behinderung erleben intersektionale Diskriminierung

Auch in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung gibt es einen Gender Pay Gap. Dieser lag laut BMAS-Studie bei sieben Prozent. Zudem erleben weibliche* Personen mit Behinderung deutlich öfter Gewalt als Frauen* ohne Behinderung: Laut einer Studie erlebt jede dritte bis vierte Frau* mit Behinderung sexualisierte Gewalt, zwei- bis dreimal häufiger als der Durchschnitt der weiblichen* Bevölkerung. Insbesondere in Einrichtungen der Behindertenhilfe gehört Gewalt zum Alltag von behinderten Frauen*.

„Jegliche Form von Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen ist grund- und menschenrechtlich verboten und nicht zu tolerieren. In Wohneinrichtungen und Werkstätten erleben Menschen mit Behinderungen jedoch häufig Gewalt, darunter körperliche oder sexualisierte Gewalt, psychischen Druck und teilweise auch unrechtmäßige freiheitsentziehende Maßnahmen. Wir kennen zahlreiche Fälle, wissen aber auch, dass das Dunkelfeld sehr hoch ist. Deswegen müssen Politik und Akteur*innen der Behindertenhilfe hier dringend handeln.“

Britta Schlegel, Leiterin der Monitoringstelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte

81–99 Prozent der befragten Frauen* erleben zudem Diskriminierung in Form von belästigenden, bevormundenden, ignorierenden oder Grenzen überschreitenden Verhaltensweisen (z. B. ungefragt geduzt, angefasst oder angestarrt werden). Auch diese Erfahrungen machen Frauen*, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, besonders häufig. Jeweils ein Fünftel der Befragten gab zudem an, dort über kein eigenes Zimmer und/oder nicht über abschließbare Toiletten- und Waschräume zu verfügen.

Auch wenn mit 37 Prozent deutlich weniger Frauen* in Einrichtungen der Behindertenhilfe sexuell aktiv sind als in der Durchschnittsbevölkerung, sind sie doppelt so oft sterilisiert. Die politische Interessenvertretung behinderter Frauen, Weibernetz e.V., stellt dazu fest:

„Nahezu die Hälfte aller sterilisierten Frauen in Einrichtungen gaben in einer Studienauswertung an, dass der Arzt/die Ärztin oder die Betreuungsperson gesagt habe, sie sollten sich sterilisieren lassen. Eine ‚informierte und freiwillige Zustimmung‘ darf infolge dieser Ausführungen in vielen Fällen bezweifelt werden.“

Zudem fehle es an barrierefreien gynäkologischen Praxen. Deutschlandweit gebe es nur drei oder vier entsprechend ausgerüstete Spezialambulanzen, sodass Frauen* mit Behinderung oft sehr lange auf Termine warten müssen, oder gar keine Vorsorgeuntersuchungen machen lassen.

Menschenrechtsschutz von Menschen mit Behinderung

Vor 15 Jahren, am 26. März 2009, trat die UN-Behindertenrechtskonvention CRPD in Deutschland in Kraft. Ähnlich wie die Frauenrechtskonvention Diskriminierung aufgrund des Geschlechts verbietet, verbietet die Behindertenrechtskonvention die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung und schreibt das Recht auf Teilhabe und Inklusion in allen Lebensbereichen fest. Das bedeutet beispielsweise den barrierefreien Zugang zu Gebäuden, Straßen oder Transportmitteln. Der Protesttag am 5. Mai soll unter dem Motto „Selbstbestimmt leben – ohne Barrieren“ darauf aufmerksam machen, dass diese Vorgaben noch bei Weitem nicht erreicht sind. Im letzten Jahr hat der zuständige UN-Ausschuss Deutschland scharf für den fehlenden Fortschritt in zentralen Bereichen kritisiert. Insbesondere weiterhin bestehende Sonderstrukturen (etwa die bereits erwähnten Förderschulen, Werkstätten oder Wohnheime für Menschen mit Behinderung), verstoßen laut Ausschuss gegen die Konvention, denn sie schränken die Wahlfreiheit Betroffener ein.

Die Behindertenrechtskonvention erkennt auch an, dass Frauen* und Mädchen* mit Behinderung besonderen Diskriminierungen ausgesetzt sind und verpflichtet die Vertragsstaaten daher, Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Menschenrechte und Grundfreiheiten sicherzustellen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert in seinem Parallelbericht:

„Die bisherigen staatlichen Maßnahmen reichen nicht aus, um Frauen und Mädchen mit Behinderungen konsequent und systematisch zu empowern. Insbesondere mangelt es an einer dauerhaften verlässlichen Förderung der politischen Interessenvertretungen auf Bundes- und Länderebene sowie an disaggregierten Daten nach Art der Beeinträchtigung und anderen Diskriminierungsmerkmalen, um die besonderen Lebenslagen und Diskriminierungsrisiken dieser Gruppe sichtbar zu machen.“

Interessenvertretungen von Frauen* mit Behinderung sollten daher besser gefördert und Daten zu Stigmatisierung und Diskriminierungserfahrungen erhoben werden. Außerdem empfiehlt das Institut – genauso wie der UN-CRPD-Ausschuss – die Belange von Frauen* mit Behinderung sowohl in der Behinderten- als auch in der Gleichstellungspolitik systematisch einzubeziehen. Der Ausschuss zeigt sich zudem besorgt über Gewalt gegen Menschen und insbesondere Frauen* mit Behinderung und fordert die Bundesregierung auf, die Hilfe- und Unterstützungsstrukturen in Einklang mit der Istanbul-Konvention barrierefrei zu gestalten und den Schutz vor Gewalt insbesondere in Einrichtungen der Behindertenhilfe sicherzustellen.

Auch die CEDAW-Allianz Deutschland fordert von der Bundesregierung, die Frauenrechtskonvention in Deutschland für alle Frauen* und Mädchen* unter Berücksichtigung intersektionaler Ansätze konsequent umzusetzen und zu diesem Zweck:

  • Intersektionalität bei der Bearbeitung gleichstellungspolitischer Aktivitäten auf allen Ebenen in Bund, Ländern und Kommunen verpflichtend und ressortübergreifend zu verankern
  • Studien, auch qualitativer Art, zur Situation der von intersektionalen Formen der Diskriminierung betroffenen Frauen* zu fördern und die Öffentlichkeit für diese Diskriminierungsformen zu sensibilisieren
  • die personellen und finanziellen Ressourcen sowie die Befugnisse der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu erhöhen
  • die Bundesländer, die noch keine eigenen Antidiskriminierungsgesetze haben, zu veranlassen, diese zu erlassen
  • eine bundesweit wirksame, intersektional ausgerichtete und ressortübergreifende Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* und Mädchen*
  • die barrierefreie Ausstattung aller Frauenhäuser intensiv zu fördern

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Das Recht auf Gesundheit – internationaler Gesundheitstag

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Heute vor 76 Jahren wurde die Weltgesundheitsorganisation WHO gegründet. Das ist der Anlass für den internationalen Gesundheitstag, der jährlich am 7. April stattfindet und auf das Menschenrecht auf Gesundheitsversorgung aufmerksam machen soll. Das diesjährige Motto lautet daher folgerichtig: My health, my right – auf Deutsch: Meine Gesundheit, mein Recht.

Das Recht auf Gesundheit ist weltweit aufgrund von Konflikten, Naturkatastrophen, den Folgen des Klimawandels und nicht zuletzt schlecht finanzierter Gesundheitssysteme bedroht. Die Corona-Pandemie hat überaus deutlich gemacht, wie fragil unsere Gesundheitssysteme in Zeiten verstärkter Belastung sind, auch in Deutschland. Zudem hat sie einmal mehr gezeigt, dass Krisen nicht alle gleich betreffen und es oftmals marginalisierte Gruppen sind, die besonders unter Einschränkungen und Engpässen in der Gesundheitsversorgung leiden.

Was hat Gesundheit mit Gleichstellung zu tun?

Grundlagenforschung und klinische Forschungsergebnisse zeigen, dass sich Frauen* und Männer* oft signifikant unterscheiden hinsichtlich Erkrankungen, den Wirkungen und Nebenwirkungen von Therapien und Medikamenten. Diese Geschlechtsspezifika werden jedoch oft nicht ausreichend erfasst und ausgewertet. Ein inzwischen recht bekanntes Beispiel ist der Herzinfarkt, der bei Frauen* deutlich häufiger tödlich endet als bei Männern*. Ein Grund dafür sind geschlechtsspezifische Symptome, die bisher kaum untersucht und gelehrt wurden, und daher auch unter Ärzt*innen zu wenig bekannt sind. Bis vor wenigen Jahren wurden die meisten klinischen Untersuchungen, beispielsweise Studien zur Wirksamkeit und zu Nebenwirkungen von Medikamenten, fast ausschließlich mit männlichen* Probanden durchgeführt. Inzwischen ist bekannt, dass Medikamente von weiblichen* Körpern in der Regel sehr viel langsamer abgebaut werden – dennoch werden meistens dieselben Dosen verschrieben. Das kann mitunter tödlich sein: So gibt es Beispiele von Herz-Kreislauf-Medikamenten, welche die Lebensdauer der einnehmenden Frauen* nachweislich verkürzen, während das bei Männern* nicht der Fall ist.  

Nicht nur medizinische Forschung leidet unter diesem Gender Bias, auch das behandelnde medizinische Personal ist nicht frei davon: Eine Studie aus Kanada hat gezeigt, dass für weibliche* Patientinnen die Wahrscheinlichkeit, nach einer Operation Komplikationen mit erneutem Krankenhausaufenthalt zu erleben, um 15 Prozent höher ist, wenn sie von einem Mann* operiert wurden statt von einer Frau*. Die Wahrscheinlichkeit, an den Folgen der Operation zu versterben, ist sogar um 32 Prozent höher. Ein umgekehrter Trend für Männer*, die von Frauen* operiert wurden, ließ sich nicht feststellen. Generell gilt: Frauen* warten länger auf einen Arzttermin als Männer*. Bei Frauen* werden zudem körperliche Symptome öfter nicht ernst genommen, und psychosomatischen Ursachen zugeschrieben, während es bei Männern* eher umgekehrt ist, und psychische Krankheiten oftmals undiagnostiziert bleiben.

Das Recht auf Gesundheit in der UN-Frauenrechtskonvention

Artikel 12 der Frauenrechtskonvention CEDAW verbietet Diskriminierung im Gesundheitswesen und verpflichtet die Vertragsstaaten, den gleichberechtigten Zugang von Frauen* zu Gesundheitsdiensten sicherzustellen. Ohne Berücksichtigung der Geschlechtsspezifik in Forschung und Behandlung werden Frauen* allerdings benachteiligt. Daher fordert die CEDAW-Allianz Deutschland:

  • die Umsetzung einer systematisch geschlechtersensiblen medizinischen Forschungsförderung und Forschung: alle Gesundheit und Krankheit betreffenden Daten sind durchgängig nach Geschlecht spezifiziert zu erheben und auszuwerten
  • dass die Gesundheitsberichterstattung sowie alle Analysen zum Versorgungsgeschehen geschlechterdifferenziert erfolgen und alle Qualitätsdaten geschlechtsspezifisch und unter Einbezug intersektionaler Aspekte erhoben und ausgewertet werden
  • notwendige Strukturen und Ressourcen für eine geschlechtsspezifische und damit frauengerechte Forschung und Versorgung zu gewährleisten: in Prävention, Screening, Diagnostik, Behandlung, Rehabilitation, Pflege und Palliativmedizin inkl. entsprechender Aus-, Fort- und Weiterbildungsmodule für Gesundheitsberufe
  • die Entwicklung aller Leitlinien der medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften geschlechtsspezifisch vorzunehmen und die Entwicklung geschlechtsspezifischer Gesundheitsinformationen und Entscheidungshilfen unter Beteiligung von Nutzer*innen direkt mit einzuschließen.

Zudem schreibt Artikel 16 CEDAW das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung von Frauen* und den Zugang zu den dafür erforderlichen Informationen und Mitteln fest. Deswegen zeigt sich der CEDAW-Ausschuss besorgt über die fortdauernde Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Er empfiehlt der Bundesregierung die vollständige Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs, sowie die Abschaffung der obligatorischen Beratung und dreitägigen Wartezeit in Einklang mit den entsprechenden WHO-Leitlinien. Zudem sollen sichere und legale Abtreibungsdienste von der Krankenversicherung erstattet werden. Außerdem sei wichtig, eine ausreichende Zahl angemessen ausgebildeter medizinischer Fachkräfte für die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen zur Verfügung zu stellen und erschwingliche moderne Verhütungsmittel für alle Frauen* und Mädchen* im gebärfähigen Alter zugänglich zu machen, erforderlichenfalls kostenlos. Auch die CEDAW-Allianz fordert die Bundesregierung auf, den Zugang zu kostenlosen und sicheren Schwangerschaftsabbrüchen zu gewährleisten sowie evidenzbasierte Informationen zum Schwangerschaftsabbruch bereitzustellen, offensichtliche Falschinformationen im Internet sowie die Diffamierung einzelner Ärzt*innen und Gehsteigbelästigungen zu unterbinden. Zudem braucht es:

  • Aus-, Fort- und Weiterbildung von Ärzt*innen zu allen Formen des Schwangerschaftsabbruchs, insbesondere als verpflichtenden Teil der Fachärzt*innenausbildung in der Gynäkologie
  • die kostenfreie Verfügbarkeit von Verhütungsmitteln für alle sowie die angemessene Beteiligung des Bundes an den Kosten
  • flächendeckende Beratungsangebote zu allen Aspekten von Sexualität und Schwangerschaft
  • die Bereitstellung und Unterstützung von Versorgungsangeboten zu sexueller Bildung.

Auch die Versorgung rund um die Geburt ist wichtiger Teil der reproduktiven Rechte. Anstatt auf die natürliche Fähigkeit von Frauen*, Kinder zu gebären, ausgerichtet zu sein, beherrscht in Deutschland eine Pathologie- und Risiko-Orientierung die geburtshilfliche Praxis. Die aktuelle Versorgung ist zu wenig frauzentriert, zu wenig evidenzbasiert und zu wenig leitliniengerecht. Schätzungen zufolge erlebt jede zweite Frau* Gewalt unter der Geburt, weshalb wir fordern, Gewalterfahrungen in der Geburtshilfe mit strukturellen Maßnahmen zu begegnen und traumatisierende Behandlungen und deren Langzeitfolgen systematisch zu erfassen. Zudem braucht es eine bedarfs- und leistungsgerechte Vergütung von geburtshilflichem Fachpersonal, und die Beseitigung von Fehlanreizen für Interventionen in den Geburtsverlauf im derzeitigen DRG-System. Diese Finanzierung über sogenannte Diagnosis Related Groups führt dazu, dass Krankenhäuser für alle Patient*innen ausschließlich die Kosten erstattet bekommen, die durchschnittlich bei der entsprechenden Diagnose anfallen. Für Geburten bedeutet das erstens, dass immer mehr kleine Kreißsäle oder Geburtsstationen schließen müssen, da sie nicht ausreichend Geburten betreuen, um den Aufwand zu finanzieren. Zweitens wird die Begleitung längerer Geburtsprozesse de facto nicht finanziert, sodass es zu unnötigen Kaiserschnitten oder anderweitigen Eingriffen kommt (s. Ärzteblatt). Zu prüfen wären alternative Finanzierungsmodelle, insbesondere für hebammengeleitete Geburten im Krankenhaus sowie zur Beseitigung struktureller Hürden, welche die Kooperation aller Berufsgruppen rund um die Geburt behindern.

Alle Forderungen der CEDAW-Allianz Deutschland für eine vollumfängliche und konsequente Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention im Bereich Gesundheit finden Sie in unserem Alternativbericht.

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Internationaler Tag gegen Rassismus

Die Frauenrechtskonvention umsetzen

Am 21.3.1960 demonstrierten Tausende friedlich gegen das rassistische Apartheidsystem im südafrikanischen Township Sharpeville. 69 Menschen wurden von der Polizei erschossen, Hunderte weitere verletzt. 6 Jahre später rief die UN-Generalversammlung den 21. März zum Internationalen Tag für die Beseitigung rassistischer Diskriminierung aus. Warum dieser Tag auch in Deutschland immer noch notwendig ist.

Rassismus als historisches Verhältnis

Um Rassismus zu verstehen, lohnt sich ein Blick zurück in die Vergangenheit. Im Zuge des europäischen Kolonialismus wurde die Rassenideologie entwickelt, um die Opfer von Vertreibung, Ausrottung und Sklaverei zu entmenschlichen. Diese von den Kolonialmächten ausgeübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit wurden durch Abwertung, Homogenisierung und ‚Othering‘ (deutsch: zum Anderen machen) legitimiert. Die dabei entwickelte abwertende Sprache, mit der die „entdeckten“ Gebiete und die dort lebenden Menschen beschrieben wurden, findet sich noch heute in unserem Sprechen (und Denken) wieder (s. etwa Bundeszentrale für politische Bildung). Das „Wissen“ über Afrika, Amerika und Asien, wie wir es noch heute an vielen Stellen kulturell, politisch und sozial vermittelt bekommen, hat seinen Ursprung ebenfalls in dieser Epoche. Edward Said beschrieb dieses Phänomen später für die westliche Wahrnehmung der arabischen Welt als „Orientalismus“: Der „Orient“ ist keine tatsächlich existierende geopolitische Einheit, sondern entsteht erst in Abgrenzung zum Westen als ein von der westlichen Wahrnehmung geprägtes Konstrukt (s. le monde diplomatique).

Und nicht nur unsere Wahrnehmung und Sprache sind immer noch beeinflusst von Kolonialismus und Rassismus: Inzwischen ist erwiesen, dass der transatlantische Sklavenhandel, dem Schätzungen zufolge 40 Millionen Menschen zum Opfer fielen, die industrielle Revolution in Europa mindestens beschleunigte (European Route of Industrial Heritage). Unser heutiger Wohlstand ist also eng mit (post)kolonialer Ausbeutung verknüpft. Darüber hinaus lassen sich viele der Konflikte und die oftmals schwierige ökonomische Situation ehemaliger Kolonien direkt oder indirekt auf Auswirkungen der Kolonisierung zurückführen (geo.de). Dass wir das selten so wahrnehmen, sondern vielmehr auf Narrative von „entwickelten“ Industriestaaten und korrupten, verschuldeten „Entwicklungsländer“ stoßen, ist ebenfalls ein Zeichen postkolonialer Wissensbestände.

Rassismus in Deutschland

Eine ebenfalls wenig bekannte Tatsache ist, dass auch Deutschland eine Kolonialmacht war. Auf über 2,5 Millionen km² gründete das deutsche Kaiserreich insgesamt neun Kolonien, mit katastrophalen Folgen für die Bevölkerung (Augsburger Allgemeine). In dieser Zeit fand der deutsche Völkermord an den Herero und Nama im heutigen Namibia statt, dem schätzungsweise 75.000 Menschen zum Opfer fielen.

Auch heute gibt es Rassismus in Deutschland: Jeden Tag werden mindestens vier Menschen Opfer rechter, rassistischer oder antisemitischer Gewalt (Bundeszentrale für politische Bildung). Laut einer Studie von 2022 gehen 90 Prozent der Bevölkerung davon aus, dass es in Deutschland Rassismus gibt, 61 Prozent der Befragten nehmen diesen als alltäglich wahr. Rassistische Diskriminierung kann etwa bei der Wohnungs- oder Jobsuche, in Ämtern und Behörden oder in der Schule eine Rolle spielen. Einer aktuellen Studie der Europäischen Agentur für Grundrechte zufolge ist Deutschland sogar negativer Spitzenreiter, was Rassismus gegen Schwarze Menschen betrifft: Demnach gaben 77 Prozent der in Deutschland befragten Studienteilnehmer*innen mit afrikanischen Wurzeln an, innerhalb der vergangenen fünf Jahre explizit wegen ihrer Herkunft oder Hautfarbe von Rassismus betroffen gewesen zu sein.

Die sogenannten Gastarbeiter*innen und ihre Nachkommen erleben in Deutschland ebenfalls Rassismus. Im „Wirtschaftswunderland“ der Nachkriegszeit wurden billige Arbeitskräfte gesucht, und daher Anwerbeabkommen mit südeuropäischen und nordafrikanischen Staaten geschlossen. Die Menschen, die zum Arbeiten in die Bundesrepublik kamen, verließen ihr Zuhause und oftmals ihre Familien, um vor Ort prekäre Arbeits- und Lebensbedingungen vorzufinden. Schon in den 1970er Jahren zeigten die Arbeitskämpfe der Gastarbeitenden, wie wenig die deutsche Mehrheitsgesellschaft (in Form von Gewerkschaften, Parteien und der medialen Öffentlichkeit) bereit war, sich mit den Migrant*innen zu solidarisieren (s. swr.de). Auch in der DDR gab es Gastarbeitende aus den „Bruderstaaten“ des Globalen Südens, die unter dem vorherrschenden Rassismus litten: Ein extremes Beispiel ist der staatliche Betrug vieler Tausend Mosambikaner*innen, denen ein Teil ihres – ohnehin niedrigen – Lohnes enthalten und bis heute nicht gezahlt wurde (domid.org).

Rassismus und FrauenMenschenrechte

Bis heute spielen Menschenrechtsverletzungen aufgrund von Rassismus in vielen Bereichen eine große Rolle. So ist nicht nur Human Rights Watch der Ansicht, dass die auf Abschottung ausgelegte EU-Migrationspolitik zu Todesfällen, Folter und Menschenrechtsverletzungen beiträgt. Abkommen mit Drittstaaten, fehlende Bereitschaft zur Seenotrettung und die Zustände in Lagern an den EU-Außengrenzen werden immer wieder kritisiert. In Deutschland sind insbesondere geflüchtete Frauen* in Gemeinschaftsunterkünften erhöhten Gewaltrisiken ausgesetzt. Die Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung von Frauen* als Asylgrund findet wenig statt. Dies betrifft auch lesbische, inter- und transgeschlechtliche Frauen*. Häufig werden sie als nicht glaubwürdig eingestuft oder es wird auf vermeintliche inländische Fluchtalternativen verwiesen.

Menschenrechte sind nicht teilbar und sollten für alle Menschen gelten, unabhängig von Herkunft, Glaube oder Hautfarbe. Zwar hat die Bundesregierung die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung ratifiziert, allerdings nicht die Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen. Das hat auch der CEDAW-Ausschuss wiederholt kritisiert, und Deutschland zuletzt in den Abschließenden Bemerkungen von Mai 2023 erneut aufgefordert, der Konvention beizutreten, um den vollumfänglichen Schutz aller Frauen* und Mädchen* in allen Lebensbereichen zu verbessern.

Auch für eine konsequente Umsetzung der Frauenrechtskonvention CEDAW ist die entschlossene Bekämpfung von Rassismus relevant, denn die Frauenrechte müssen für alle gelten. Im Zuge des letzten Staatenberichtsverfahrens zeigte sich der CEDAW-Ausschuss deswegen besorgt über rassistische Diskriminierung u.a. auf dem Arbeitsmarkt und durch die Polizei. Er forderte die Bundesregierung auf, Maßnahmen gegen Rassismus und intersektionale Diskriminierung zu ergreifen, und das Aufenthaltsrecht dahingehend zu ändern, dass es den Zugang von Frauen* und Mädchen* zu Gewaltschutz und Gesundheitssystem nicht behindert.

Die CEDAW-Allianz Deutschland fordert zum Schutz von geflüchteten Frauen* und vor intersektionaler Diskriminierung in Deutschland:

  • Intersektionalität bei der Bearbeitung gleichstellungspolitischer Aktivitäten auf allen Ebenen in Bund, Ländern und Kommunen verpflichtend und ressortübergreifend zu verankern
  • Studien, auch qualitativer Art, zur Situation der von intersektionalen Formen der Diskriminierung betroffenen Frauen* zu fördern und die Öffentlichkeit für diese Diskriminierungsformen zu sensibilisieren
  • die personellen und finanziellen Ressourcen sowie die Befugnisse der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu erhöhen und Bundesländer, die noch keine eigenen Antidiskriminierungsgesetze haben, zu veranlassen, diese zu erlassen
  • bessere Gewaltschutzkonzepte in den Unterkünften für Gruppen mit erhöhtem wiederholtem Gewaltrisiko, bspw. Frauen* oder Betroffene von Menschenhandel, sowie Gewaltschutzkoordinator*innen und ein effektives Beschwerdemanagement vor Ort
  • besonders vulnerable Gruppen frühzeitig zu identifizieren und vorrangig und schnell in geschützten Räumen unterzubringen
  • Frauen* als „soziale Gruppe“ im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention einzustufen, damit sie im Fall von geschlechtsspezifischer Verfolgung und Gewalt (bspw. Menschenhandel, FGM, Zwangsverheiratung) Schutz finden
  • § 87 Aufenthaltsgesetz zur Übermittlungspflicht abzuschaffen
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Gleichberechtigung statt Rosen – der Weltfrauentag im Spiegel der Zeit

Die Frauenrechtskonvention umsetzen

Jedes Jahr am 8. März werden die Widersprüche des modernen Feminismus besonders deutlich: Während die einen auf die Straße gehen, um ein Ende der geschlechtsspezifischen Gewalt oder gleiches Geld für gleiche Arbeit zu fordern, verschenken die anderen Rosen. Was ist der Weltfrauentag – feministischer Kampftag für eine gerechtere, gleichberechtigtere Welt oder ein kommerzialisierter Feiertag, der sich kaum noch vom Valentinstag unterscheidet?

Frauenrechtsorganisationen und Gewerkschaften haben diese Frage für sich selbst klar beantwortet, und rufen wie jedes Jahr zu Demonstrationen und Streiks auf. Gründe genug gibt es: Die DGB-Frauen etwa fordern anlässlich des Weltfrauentags:

  • die eigenständige Existenzsicherung von Frauen* als Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben,
  • die faire Aufteilung von bezahlter Erwerbs- und unbezahlter Familienarbeit zwischen Frauen* und Männern*,
  • gute öffentliche Angebote für die Betreuung von Kindern und die Versorgung von Pflegebedürftigen, und
  • eine Arbeitswelt und ein Leben frei von Gewalt.

Unter dem Motto „Invest in women: Accelerate progress“ (auf deutsch: In Frauen* investieren, Fortschritt vorantreiben) fordert UN Women die Regierungen dazu auf, mehr Geld für Frauenrechte bereitzustellen, Gender Budgeting umzusetzen, sich alternativen Wirtschaftsmodellen mit einem Fokus auf Sorgearbeit zuzuwenden und Frauenrechtsaktivist*innen weltweit zu unterstützen.

Der Weltfrauentag im Kampf gegen Ausbeutung

Und auch ein Blick in die Geschichte des 8. März zeigt deutlich: Seit jeher ist der Weltfrauentag Ausdruck eines politischen Kampfes um Gerechtigkeit. Die Wurzeln des Frauentags sind eng verbunden mit dem Kampf der Arbeiter*innen gegen ihre Ausbeutung, angefangen bei der Streikbewegung der Näherinnen in New York im Jahr 1909, die dreizehn Wochen ihre Arbeit niederlegen, um menschenwürdige Löhne für ihre Arbeit zu fordern. 1910 wird ein alljährlicher Frauentag auf der II. Internationalen Sozialistischen Frauenkonferenz beschlossen, der vor allem dazu dienen soll, das Frauenwahlrecht zu fordern. 1911 ruft die deutsche Sozialistin und Frauenrechtlerin Clara Zetkin zum ersten internationalen Frauentag auf. Menschen in Deutschland, Österreich, Dänemark und der Schweiz folgen dem Aufruf und gehen für das Frauenwahlrecht, aber auch für mehr Schutz von Arbeiterinnen, soziale Fürsorge für Mutter und Kind, die Gleichbehandlung von ledigen Müttern, ein besseres Angebot von Kinderkrippen und -gärten auf die Straße. Mit Beginn des 1. Weltkriegs steht der Frauentag zunehmend auch im Zeichen des Pazifismus, und wird genutzt, um gegen die Militarisierung und den Krieg in Europa zu mobilisieren.

Am 8. März 1917 streiken russische Textilarbeiterinnen und gehen zu Tausenden in St. Peterburg gegen das Zarenreich auf die Straße. Mit ihren Forderungen nach besseren Löhnen und Demokratie setzen sie die Februarrevolution (der 8. März ist im damals in Russland geltenden julianischen Kalender der 25. Februar) in Gang, die zum Ende des Zarenreichs führt (siehe auch Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg).

Der Weltfrauentag im Kampf gegen Kolonialismus

Nach dem zweiten Weltkrieg gewinnt der Frauentag auch im Rahmen antikolonialer und -imperialistischer Bewegungen an Bedeutung (siehe Zócalo Public Square): Im Dezember 1949 rufen Frauen* aus Asien, Afrika, der Karibik und Südamerika bei der Asian Women’s Conference in Beijing dazu auf, den Weltfrauentag am 8. März 1950 zu nutzen, um sich weltweit für Dekolonisierung und die Rechte von Arbeiterinnen einzusetzen. Überall auf der Welt werden daraufhin Aktionen organisiert, um sich gegen kolonialistische und imperialistische Aggressionen und ihre Auswirkungen auf die Frauen* vor Ort einzusetzen: In verschiedenen argentinischen Städten organisieren linke Frauengruppen Friedenskongresse, in Brasilien werden zehntausende Flugblätter gegen den Ausverkauf brasilianischen Öls an die USA verteilt. In Damaskus und Homs organisieren Frauen* Anti-Kriegs-Demonstrationen und in der Elfenbeinküste Proteste gegen die französische Besatzung.

Und auch Frauen* aus den Machtzentren des Globalen Nordens solidarisieren sich mit den antikolonialen Widerstandbewegungen. Europäische und US-amerikanische Frauenrechtlerinnen, die 1949 in Beijing waren, tragen ihre Forderungen zurück in die Parlamente und auf die Straßen ihrer Heimat.

Der Weltfrauentag heute

Seit 1975 ist der internationale Frauentag von den Vereinten Nationen als Aktionstag anerkannt. In Berlin und seit letztem Jahr auch in Mecklenburg-Vorpommern ist er sogar gesetzlicher Feiertag (ähnlich wie in der Ukraine, in Kasachstan, Uganda, Aserbaidschan, oder Laos). Zunehmend finden intersektionale Perspektiven und Diskriminierungen Eingang in den feministischen Protest. Daher wird der Weltfrauentag vielerorts auch als feministischer Kampftag bezeichnet, um am 8. März das Eintreten gegen geschlechtsspezifische Diskriminierung jenseits binärer Geschlechtsidentitäten zu vereinen.

Es gibt immer noch Gründe genug, zu protestieren: Nirgendwo auf der Welt ist die Gleichstellung der Geschlechter erreicht. In Deutschland ist dieses Jahr zwei Tage vor dem 8. März der Equal Pay Day – bis zum 6. März 2024 müssen Frauen* durchschnittlich arbeiten, um auf das Jahresgehalt zu kommen, dass Männer* 2023 verdient haben. Die soziale Ungleichheit innerhalb der Länder, aber auch zwischen den einkommensstarken und -schwachen Ländern nimmt weiter zu. Es braucht also auch über 100 Jahre nach seiner Entstehung immer noch einen internationalen Weltfrauentag, um gemeinsam und solidarisch gegen Ausbeutung, Gewalt und Krieg einzutreten.

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Welttag der sozialen Gerechtigkeit am 20. Februar

Die Frauenrechtskonvention umsetzen

Heute, am 20. Februar, wird jährlich der Welttag der sozialen Gerechtigkeit begangen. Er wurde 2009 von den Vereinten Nationen (UN) ins Leben gerufen, um darauf aufmerksam zu machen, dass weltweit Menschen aufgrund von Ungleichheit und Armut ein Leben in Würde und Sicherheit verwehrt wird.

Soziale Ungleichheit nimmt weltweit zu

Laut UN trägt soziale Gerechtigkeit dazu bei, dass Gesellschaften und Volkswirtschaften besser funktionieren und Armut, Ungleichheiten und soziale Spannungen abgebaut werden. Sie spielt eine wichtige Rolle bei der Erreichung inklusiver und nachhaltiger sozioökonomischer Entwicklungspfade und ist ein Schlüssel zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der Agenda 2030.

Dennoch sind überall auf der Welt lebenswichtige Ressourcen sehr ungleich verteilt. Viele Menschen haben keinen Zugang zu Wohnungen, Arbeitsplätzen, Gesundheitsversorgung, Bildung und Ernährung. Die Coronapandemie hat das Gefälle zwischen arm und reich und die damit einhergehenden Ungleichheiten verschärft und auf besondere Weise sichtbar gemacht. 

Ein erst vor Kurzem veröffentlichter Bericht von Oxfam zeigt auf, dass die fünf reichsten Männer* der Welt ihr Vermögen seit 2020 von 405 Milliarden auf 869 Milliarden US-Dollar mehr als verdoppelt, während die ärmsten 60 Prozent der Menschheit 20 Milliarden US-Dollar an Vermögen verloren haben. Das Vermögen aller Milliardär*innen wuchs dabei dreimal so schnell wie die Inflationsrate.

„Wenn jeder der fünf reichsten Männer täglich eine Million US-Dollar ausgeben würde, bräuchten sie 476 Jahre, um ihr gesamtes Vermögen zu verbrauchen.“

Quelle: INEQUALITY INC. How corporate power divides our world and the need for a new era of public action, eigene Übersetzung

Gleichzeitig ist die Zahl der von extremer Armut betroffenen Menschen seit 2020 um etwa 70 Millionen auf insgesamt 700 Millionen gestiegen – extreme Armut bedeutet hier, über weniger als 2,15 US-Dollar pro Tag zu verfügen (Weltbank). Insbesondere im Globalen Süden leiden arme Menschen bis heute an den Folgen von Pandemie, Kriegen und Konflikten sowie den Auswirkungen des Klimawandels, weil Nahrungsmittel und Energieträger teurer werden, und zugleich die Löhne stagnieren.

Doch auch in Deutschland zeigt sich ein ähnlicher Trend: Das Gesamtvermögen der fünf reichsten Deutschen ist seit 2020 inflationsbereinigt um rund Dreiviertel auf etwa 155 Milliarden US-Dollar gewachsen. Und dass, obwohl im Jahr 2022 insgesamt 26,8 Prozent der Menschen in Deutschland in Armut lebten (2010 lag die Quote noch bei 22,2 Prozent, vgl. Hans-Böckler-Stiftung). Dabei sind dem Armutsrisiko nicht alle Menschen gleich ausgesetzt: Überdurchschnittlich oft von Armut betroffen sind Ostdeutsche, Frauen*, Alleinerziehende, Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, Singles und Menschen, deren Schulabschluss maximal einem Hauptschulabschluss entspricht.

Auch eine Frage globaler Geschlechtergerechtigkeit

Laut Oxfam besitzen Männer* 105 Billionen US-Dollar mehr Vermögen als Frauen*. Dieser Unterschied entspricht mehr als dem Vierfachen der Größe der US-Wirtschaft.

Die Studie kommt jedoch noch zu einem weiteren Ergebnis: Ein Großteil dieses Vermögens ist im Globalen Norden konzentriert; insbesondere große multinationale Unternehmen haben in den vergangenen Jahrzehnten profitiert. Während immer mehr Menschen in extremer Armut leben, haben die größten Unternehmen in den Jahren 2021 und 2022 einen Gewinnzuwachs von 89 Prozent verzeichnet – und dieser hat sich hauptsächlich als Privatgewinn weniger superreicher Männer* im Globalen Norden niedergeschlagen. Im Gegenzug dazu sind es Frauen* im Globalen Süden, die am meisten unter der wachsenden Armut und Unsicherheit leiden, die mit den multiplen Krisen unserer Zeit einhergehen.

Auch in Deutschland haben Frauen* nicht nur deutlich weniger Vermögen als Männer*, sie sind auch einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt (Mikrozensus 2022). Diese ungleiche Betroffenheit von Armut hängt unter anderem eng mit gesellschaftlichen Geschlechterrollen und der ungleichen Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zusammen: Aufgrund niedrigerer Renten sind Frauen* häufiger von Altersarmut betroffen, und die höchste Armutsgefährdungsquote verzeichnen Alleinerziehende – von denen 82 Prozent weiblich* sind.

Was zu tun wäre

Um Gleichstellung weltweit zu verbessern, müssten politische Maßnahmen die strukturelle Benachteiligung von formell und informell arbeitenden Frauen* in globalen Wertschöpfungsketten explizit adressieren. Ein wichtiger Schritt wäre die Einführung eines geschlechtergerechten, europaweiten Lieferkettengesetzes, das Unternehmen verpflichtet in der gesamten Wertschöpfungskette Sorgfalt walten zu lassen (s. Alternativbericht der CEDAW-Allianz).

Innenpolitisch bräuchte es einen ganzheitlichen Arbeitsbegriff, der unbezahlte Sorgearbeit genauso wie bezahlte Erwerbsarbeit berücksichtigt und vielfältige Maßnahmen, um Sorgearbeit gerecht aufzuteilen und Entgeltgerechtigkeit zu erreichen (mehr zu den detaillierten Forderungen der CEDAW-Allianz in unserem Alternativbericht). Zudem fordern Steuerrechtler*innen von der Bundesregierung, ihre Steuerpolitik grundlegend zu überdenken, da auch sie ein wichtiges Mittel im Kampf für mehr soziale Gerechtigkeit ist: Während insbesondere sehr hohe Vermögen und Erbschaften derzeit wenig bis gar nicht besteuert werden, werden Arbeitseinkommen mit Abgaben von 40 bis 50 Prozent belastet (mdr.de).

Da Frauen* deutlich seltener über Vermögen verfügen, zahlen sie anteilig zu ihrem Einkommen deutlich mehr Steuern als Männer*. Insgesamt belastet die aktuelle Steuerpolitik Geringverdienende stärker als wohlhabende Menschen, auch durch indirekte Abgaben wie die  Mehrwertsteuer. Damit ist sie ein Treiber für Ungleichheit.

Soziale Gerechtigkeit ist eine Grundvoraussetzung für nachhaltige Entwicklung und gleichberechtigte Teilhabe. Zudem wird auch in Deutschland immer mehr sichtbar: Große Ungleichheiten können die demokratische Stabilität in vielfältigen Gesellschaften gefährden. Um stattdessen eine gleichberechtigte Teilhabe und die faire Verteilung von Zeit, Geld und Macht zu erreichen, bedarf es angemessener Tarif- und Mindestlöhne, sozialer Absicherung sowie fairer Arbeitsbedingungen weltweit.

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Internationaler Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung

Die Frauenrechtskonvention umsetzen

Laut Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (unicef) sind weltweit mindestens 200 Millionen Frauen* und Mädchen* von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen. Zusätzlich sind 4 Millionen Mädchen* jährlich gefährdet, einer Beschneidung unterzogen zu werden. Ein derartiger Eingriff kann sich ein Leben lang schwerwiegend auf die körperliche und psychische Gesundheit auswirken. Um auf diese Menschenrechtsverletzung aufmerksam zu machen, findet seit 2003 am 6. Februar der „Internationale Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung“ statt.

Eine Praxis mit gravierenden gesundheitlichen Folgen

Die weibliche Genitalverstümmelung (im Englischen „Female Genital Mutilation“ oder „Female Genital Cutting“, kurz FGM/C) wird hauptsächlich an Mädchen* zwischen dem Säuglings- und dem Jugendalter, gelegentlich auch an erwachsenen Frauen*, vorgenommen (Weltgesundheitsorganisation, WHO). Diese Praktik wird in einigen Regionen seit Jahrhunderten als Tradition ausgeübt und mit religiösen oder gesellschaftlichen Pflichten oder der Sicherstellung der Jungfräulichkeit vor der Ehe begründet (minor – Projektkontor für Bildung und Forschung).

Konkret unterscheidet die WHO vier Typen von FGM/C:

  • Typ I: Die Klitoris und/oder die Klitorisvorhaut werden teilweise oder komplett entfernt.
  • Typ II: Die Klitoris und die kleinen Schamlippen werden teilweise oder vollständig entfernt.
  • Typ III: Auch Infibulation genannt; Schamlippen und/oder Klitoris werden teilweise oder vollständig entfernt, die Vaginalöffnung wird verengt bzw. verschlossen.
  • Typ IV: Alle anderen schädigenden Eingriffe, die die weiblichen* Genitalien verletzen und keinem medizinischen Zweck dienen, z.B. Einschneiden oder Stechen.

Der Eingriff findet meist unter katastrophalen hygienischen Bedingungen und ohne Betäubung statt. Betroffene leiden oft unter nachhaltigen gesundheitlichen und psychischen Problemen. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) nennt als unmittelbare Konsequenzen unter anderem intensive Schmerzen, Blutungen, Urinstau und Entzündungen. Langfristig können Betroffene mit Problemen beim Geschlechtsverkehr, bei Schwangerschaft und Geburt konfrontiert werden. Darüber hinaus leiden viele Frauen* jahrelang unter dem erlebten Trauma und verlieren das Vertrauen in ihre Bezugspersonen. Zusätzlich können Angstzustände, Schamgefühle, Depressionen, Posttraumatische Störungen, Konzentrationsschwäche, Partnerschaftskonflikte und Psychosen auftreten (Bundeszentrale für politische Bildung, bpb).

Laut WHO sterben 10 Prozent der Betroffenen an den direkten Folgen einer FGM/C, in Folge einer Blutvergiftung oder von Blutverlust. Weitere 25 Prozent sterben an den langfristigen Folgen von FGM/C wie Infektionen mit Aids und Hepatitis oder Komplikationen bei der Geburt (bpb).

In Deutschland nimmt die Zahl der betroffenen Frauen* und Mädchen* weiter zu

Zwar ist die FGM/C vor allem in weiten Teilen Westafrikas, Ostafrikas und Zentralafrikas sowie in Ländern wie dem Jemen, dem Irak, in Indonesien und Malaysia weit verbreitet (INTEGRA Netzwerk), es sind jedoch auch Frauen* und Mädchen* in Europa betroffen.

Entsprechend einer vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Auftrag gegebenen Studie aus dem Jahr 2020 wird die Anzahl der in Deutschland lebenden Betroffenen auf etwa 67.000 geschätzt. Im Vergleich zu Zahlen von 2017 bedeutet dies einen Anstieg von etwa 40 Prozent. Die erhebliche Zunahme der betroffenen Frauen* und Mädchen* lässt sich laut BMFSFJ darauf zurückführen, dass eine verstärkte Zuwanderung aus Ländern erfolgte, in denen FGM/C praktiziert wird. In weiteren Schätzungen aus der Zivilgesellschaft wird davon ausgegangen, dass 103.947 Mädchen* und Frauen* von FGM/C betroffen und bis zu 17.271 Mädchen* in Deutschland potenziell gefährdet sind.

Ein Kontaktpunkt zu den Betroffenen von FGM/C besteht durch Hebammen. Da bei besonders schweren Formen von FGM/C die Gefahr besteht, dass die Geburt aufgrund von behinderten Wehen oder auftretenden Geweberissen sowohl für die Mutter* als auch das Kind lebensbedrohlich werden kann (BMZ), können Hebammen für betroffene Personen wichtige Ansprechpartner*innen sein (BMFSFJ). Seit Januar 2020 berücksichtigt die Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen die besondere Situation von Frauen*, die einer FGM/C unterzogen wurden. Um die Versorgung betroffener Frauen* rund um die Geburt weiter auszubauen, fordert die CEDAW-Allianz Deutschland (siehe Alternativbericht):

  • die Kennzeichnung von FGM/C vor allem Infibulation (Typ III) im Mutterpass, wenn ein ausdrückliches Einverständnis der Frau* vorliegt
  • die systematische Einbeziehung von Weiterbildungsangeboten zu geschlechtsspezifischer Gewalt, einschließlich FGM/C, in die Aus- und Weiterbildung relevanter Berufsgruppen

FGM/C als geschlechtsspezifische Gewalt

FGM/C ist eine Menschenrechtsverletzung. Sie manifestiert eine tief verwurzelte Geschlechterungleichheit und repräsentiert eine ausgeprägte Form der Diskriminierung gegenüber Mädchen* und Frauen*. Da FGM/C in der Regel an Minderjährigen durchgeführt wird, stellt sie auch einen klaren Verstoß gegen die Rechte von Kindern dar. Diese Praxis verletzt nicht nur das Recht auf Gesundheit, Sicherheit und körperliche Unversehrtheit, sondern auch das Recht auf Freiheit vor Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung. Darüber hinaus wird das Recht auf Leben verletzt, wenn der Eingriff zum Tod führt (WHO).

Aus diesem Grund ist FGM/C in vielen Staaten verboten. Auch in 24 von 29 Staaten, in denen Frauen* traditionell beschnitten werden, ist die Durchführung von FGM/C strafbar. Lediglich in Liberia, Somalia, Sierra Leone, Mali und dem Sudan existieren keine gesetzlichen Bestimmungen. In Deutschland ist FGM/C seit 2013 ein Strafbestand nach §226A Strafgesetzbuch. Aber auch durch internationale Abkommen wie die UN-Frauenrechtskonvention, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Kinderrechtskonvention ist weibliche* Genitalverstümmelung rechtswidrig (Bundeszentrale für politische Bildung). So wird in den Allgemeinen Empfehlungen des CEDAW-Ausschusses zu Gewalt gegen Frauen* von 1992 weibliche Genitalverstümmelung als geschlechtsbezogene Gewalt und als eine fundamentale Menschenrechtsverletzung definiert (BMFSFJ).

Um diese Menschenrechtsverletzung auch in Deutschland effektiv zu bekämpfen, fordert die CEDAW-Allianz die Bundesregierung in ihrem Alternativbericht dazu auf, folgende Punkte umzusetzen:

  • einen Nationalen Aktionsplan gegen FGM/C
  • mehrsprachige und leicht zugängliche Informationen über Hilfsangebote an allen geeigneten Stellen (z. B. Behörden, Arztpraxen, Beratungsstellen, Schulen)
  • notwendige finanzielle Mittel bereitzustellen, um Projekte gegen FGM/C zu fördern, sowie Angebote bzw. Anlaufstellen bundesweit zu verbreiten und verbessern
  • die Durchführung einer nationalen Sensibilisierungskampagne
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Unser Jahr 2023 – ein Rückblick

Die Frauenrechtskonvention umsetzen

2023 war ein bewegtes Jahr – politisch wie für die CEDAW-Allianz Deutschland. Von der Veröffentlichung des Alternativberichts und der Übergabe an die Bundesregierung über die neu ausgestattete Koordinationsstelle bis zum Parlamentarischen Frühstück schauen wir daher zurück auf ein erfolgreiches Jahr.

Allianz begrüßt ihr 34. Mitglied

2018 gegründet, ist die CEDAW-Allianz im vergangenen Jahr weitergewachsen. In der CEDAW-Allianz Deutschland engagieren sich mit dem jüngsten Mitglied, dem Berliner Frauenbund 1945 e.V. nun 34 zivilgesellschaftliche Organisationen für Frauenrechte und die Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention CEDAW in Deutschland.

Kernbestandteil der Arbeit ist die Erstellung eines Alternativberichts für das Staatenberichtsverfahren. Dieser nimmt Bezug zum Staatenbericht der Bundesregierung, schätzt den Stand der Umsetzung der Konvention ein, und formuliert die politischen Forderungen der Allianz. 2023 stellte die CEDAW-Allianz ihren Alternativbericht parallel zum 9. Staatenbericht der Bundesregierung fertig.

Alternativbericht an Bundesregierung übergeben

Im Rahmen eines vom Bundesfrauenministerium organisierten Dialogforums am 21. April übergab, stellvertretend für die Mitgliedsorganisationen der CEDAW-Allianz Deutschland, die Vorsitzende der Trägerorganisation Deutscher Frauenrat, Dr. Beate von Miquel, den Alternativbericht 2023 an Staatssekretärin Margit Gottstein.

Das Dialogforum bot darüber hinaus eine Gelegenheit, mit Vertreter*innen verschiedener Bundesministerien und Gleichstellungsinstitutionen von Bund und Ländern in direkten Austausch zu treten, denn die Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention geht nur gemeinsam mit allen politischen Ressorts auf Bundes-, Länder und kommunaler Ebene.

Die CEDAW-Allianz bei der Staatenanhörung Deutschlands in Genf

Anfang Mai reiste eine Delegation der CEDAW-Allianz Deutschland dann zu den Vereinten Nationen nach Genf anlässlich der 85. CEDAW-Sitzung. Während der zweiwöchigen Ausschusssitzung Anfang Mai wurde auch die deutsche Regierung im Rahmen des Staatenberichtsverfahrens angehört.

Im Rahmen der Staatenanhörung wird auch die Zivilgesellschaft des jeweiligen Landes angehört, dessen Bericht geprüft wird. Die CEDAW-Allianz konnte ihre Forderungen für eine konsequente Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention in einem mündlichen Statement verlesen, und so die Expert*innen des CEDAW-Ausschusses auf wichtige Themenfelder und gleichstellungspolitische Defizite in Deutschland hinweisen.

Am Abend war die Delegation zusammen mit weiteren Vertreter*innen der Zivilgesellschaft in der Ständigen Vertretung Deutschlands bei den Vereinten Nationen eingeladen. Bei einem gemeinsamen Abendessen konnten wichtige gleichstellungspolitische Themen gegenüber der deutschen Regierungsdelegation angesprochen werden.

UN-CEDAW-Ausschuss veröffentlicht seine Abschließenden Bemerkungen für Deutschland

Nach der Staatenanhörung der Bundesregierung wurden die Abschließenden Bemerkungen des CEDAW-Ausschusses an die deutsche Bundesregierung veröffentlicht. Sie verdeutlichen, wo besonderer Handlungsbedarf besteht, um Gleichstellung und Frauenrechte in Deutschland voranzutreiben. Es hat sich gezeigt: Zahlreiche Empfehlungen und Handlungsappelle des Ausschusses decken sich mit den Forderungen der CEDAW-Allianz Deutschland.

CEDAW-Allianz lädt zum Parlamentarischen Frühstück

In seinen Abschließenden Bemerkungen verweist der Ausschuss auch auf die Verantwortung der Parlamente für die Umsetzung der Frauenrechtskonvention. Abgeordnete können etwa Gesetzesvorschläge der Bundesregierung auf ihre Kompatibilität mit den Vorgaben der UN-Frauenrechtskonvention prüfen, eigene Gesetzesinitiativen zur Umsetzung vorschlagen, oder den Stand der Umsetzung in Anfragen an die Bundesregierung kritisch verfolgen.

Am 17. November lud die CEDAW-Allianz daher Abgeordnete aller demokratischen Fraktionen im Bundestag zu einem parlamentarischen Frühstück. Unter dem Motto „Menschenrechte für alle verwirklichen – die UN-Frauenrechtskonvention als wirksames Instrument“ wurden Möglichkeiten besprochen, die UN-Frauenrechtskonvention mehr in die Arbeit des Bundestages zu integrieren. Denn als Legislative ist der Bundestag, genauso wie die Parlamente der Bundesländer, verpflichtet, ihre Umsetzung voranzutreiben.

Verstärkung der Koordinationsstelle

Außer dem politischen Engagement konnte die Allianz 2023 auch einen internen Meilenstein verzeichnen: In Trägerschaft des Deutschen Frauenrat e.V. konnte die Koordinationsstelle durch eine öffentliche Förderung personell und finanziell besser ausgestattet werden. Insgesamt vier Mitarbeiterinnen konnten im Frühling ihre Arbeit aufnehmen.

Neben der Koordination und Unterstützung der CEDAW-Allianz Deutschland und ihrer Gremien steht insbesondere die Bekanntmachung der UN-Frauenrechtskonvention im Fokus der Arbeit der Koordinationsstelle. Im Rahmen dessen werden die Themen der Allianz nun auch in die Sozialen Netzwerke getragen: Sowohl auf Instagram als auch LinkedIn ist die Allianz seit 2023 präsent. #GemeinsamfürFrauenrechte

Faktenblatt: Die UN-Frauenrechtskonvention

Seit 1985 gilt CEDAW in der Bundesrepublik Deutschland als geltendes Recht – trotzdem ist sie hierzulande wenig bekannt. Die CEDAW-Allianz arbeitet verstärkt daran, die Konvention auf verschiedenen Ebenen in Deutschland bekannter zu machen, um die Umsetzung zu beschleunigen. Ein wesentlicher Aspekt dieser Bemühungen besteht darin, niedrigschwellige Informationsangebote zu schaffen.

Für ein breites Publikum wurde daher 2023 auch das Informationsblatt „Menschenrechte sind Frauenrechte – Die UN-Frauenrechtskonvention“ veröffentlicht. Möglichst leicht verständlich und zugangsarm wird über FrauenMenschenrechte und Gleichstellung als Menschenrecht informiert. Das Informationsblatt steht kostenfrei zum Download bereit und kann auch von anderen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen als Arbeitsgrundlage genutzt werden.

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75 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

75 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Die Frauenrechtskonvention umsetzen

Heute vor 75 Jahren, am 10. Dezember 1948, wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. In 30 Artikeln schreibt sie jedem Menschen dieselben bürgerlichen, politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte zu.

Diese Menschenrechte sind:

  • Unveräußerlich: Sie können niemandem genommen und nicht abgegeben werden.
  • Unteilbar: Sie sind gleichwertig und können sich nicht gegenseitig aufheben.
  • Universell: Sie gelten für alle Menschen überall und bedingungslos.

Die Grundlage des heutigen internationalen Menschenrechtsschutzes bilden die Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen. Die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW ist eines dieser insgesamt neun Abkommen. Deutschland hat alle diese Menschenrechtsabkommen ratifiziert, bis auf die Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen, die die Rechte von Migrant*innen regelt.

Frauenrechtsverletzungen in Deutschland

Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* ist die am weitesten verbreitete Menschenrechtsverletzung und auch in Deutschland alltäglich. Geschlechtsspezifische Gewalt betrifft dabei nicht alle Frauen* gleich: Besonders Frauen* mit Behinderungen, Migrant*innen, Asylsuchende, wohnungslose Frauen*, BIPoC Frauen*,Frauen* ohne Papiere oder trans* Frauen* erleben besonders häufig Mehrfachdiskriminierungen und Gewalt. Zugleich sind bestehende Unterstützungs- und Schutzstrukturen für sie weniger zugänglich. Auch für Personen mit diversen geschlechtlichen Identitäten und Körpern (etwa nicht-binäre oder intergeschlechtliche Menschen) sind Menschenrechtsverletzungen in Deutschland alltäglich: Für 2022 verzeichnet das Bundesinnenministerium 1422 queerfeindliche Fälle von Gewalt, Beleidigung oder Volksverhetzung.

Diskriminierung von Frauen* ist eine Menschenrechtsverletzung

Auch unabhängig von Gewalt verletzt jede Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der Geschlechtsidentität den wichtigen Grundsatz der Menschenrechte, dass alle Menschen dieselben unveräußerlichen Rechte innehaben und damit Anspruch auf Gleichberechtigung. Und doch erleben Frauen*, Mädchen* und Personen mit diversen geschlechtlichen Identitäten und Körpern immer wieder Diskriminierung und werden an ihrer politischen, sozialen und wirtschaftlichen Teilhabe gehindert.

Dies wird beispielsweise in der weiterhin großen Lohn- und Rentenlücke sichtbar, die eng mit ungleich verteilter Sorgearbeit, aber auch mit geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung zusammenhängt. Doch auch überkommene und stereotype Rollenbilder sind eine Ursache ungleicher Behandlung. In der letzten Leipziger Autoritarismus Studie von 2022 stimmte fast jede*r vierte Deutsche*r der Aussage zu, Frauen* würden sich in der Politik häufig lächerlich machen. 26,9 Prozent stimmten überein, dass Frauen* sich wieder mehr auf die Rolle als Ehefrau und Mutter besinnen sollten und 36 Prozent stimmten zu, dass Männer* einen rationaleren Blick auf die Dinge hätten als Frauen*.

Der Abbau solcher Einstellungen, die die gleichberechtigte Teilhabe und den gleichberechtigten Zugang zu Menschenrechten behindern, ist eine der Verpflichtungen, die sich für die Vertragsstaaten aus der Frauenrechtskonvention ergibt:

CEDAW ist „das erste und einzige Menschenrechtsübereinkommen, das die Vertragsstaaten verpflichtet, gesellschaftliche Einstellungen und kulturell bedingte Verhaltensmuster und Praktiken zu ändern oder abzuschaffen, die auf der Vorstellung der Minderwertigkeit oder Überlegenheit eines Geschlechts basieren“. Hanna Beate Schöpp-Schilling, von 1989–2008 deutsches Mitglied des Frauenrechtsausschusses der Vereinten Nationen (CEDAW-Ausschuss), zitiert nach dem Handbuch zu Frauenrechtskonvention des BMFSJ.

Die Frauenrechtskonvention verpflichtet damit zu einer de facto Gleichstellung, die über das Papier hinausgeht und in allen Lebensbereichen vollumfänglich umzusetzen ist. Dafür gibt es auch heute noch viel Handlungsbedarf.

Menschenrechte verwirklichen – auch in Deutschland

Sowohl im Rahmen des Staatenberichtsverfahrens zur Umsetzung der Frauenrechtskonvention, als auch durch die Istanbul Konvention wird Deutschland immer wieder zum Handeln gegen Gewalt und Diskriminierung gegen Frauen* aufgefordert. 

Ebenso besteht erheblicher Handlungsbedarf bei der Umsetzung weiterer Menschenrechtskonventionen wie der Behindertenrechtskonventionen und Kinderrechtskonventionen. So heißt es in den abschließende Bemerkungen zum 1. Staatenbericht im Rahmen der Behindertenrechtskonvention 2023: „Der Ausschuss ist besorgt über die ungenügenden Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der Mehrfachdiskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen, insbesondere von Migrantinnen und weiblichen Flüchtlingen“.

Umso wichtiger ist es also, für die Wahrung und den Schutz der Rechte marginalisierter Personen, wie Frauen*, Kinder, und Personen mit Fluchtgeschichte, Beeinträchtigungen oder diversen geschlechtlichen Identitäten und Körpern, einzutreten.

Deutschland muss seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nachkommen und die Menschenrechtskonventionen wie die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW vollumfänglich umsetzen. Außerdem fordern wir, endlich die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer*innen und ihrer Familienangehörigen zu ratifizieren.

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Orange The World: Gewalt gegen Frauen* geht uns alle an!

Die Frauenrechtskonvention umsetzen

Heute, am Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen*, startet die 16-tägige „Orange The World“-Kampagne. Sie wurde von den Vereinten Nationen (UN) ins Leben gerufen, um auf die Gewalt gegen Frauen* als eine der häufigsten Menschenrechtsverletzungen weltweit aufmerksam zu machen. Auch in Deutschland sind Frauen* und Mädchen* sowie Menschen mit diversen geschlechtlichen Identitäten und Körpern täglich von körperlicher und sexualisierter Gewalt betroffen. Sei es in den eigenen vier Wänden, im öffentlichen Raum, am Arbeitsplatz, in Institutionen und Behörden oder im digitalen Raum. Das muss ein Ende haben!

Seit 1991 machen die UN mit der „Orange The World“ Kampagne, symbolisiert durch orangene Handabrücke, auf die Gewalt gegen Frauen* aufmerksam. Auch wenn diese Aktion schon seit über zwanzig Jahren stattfindet, hat sie nicht an Aktualität verloren: Geschlechtsspezifische Gewalt ist weltweit Alltag und immer noch tief in den Strukturen unserer Gesellschaft verwurzelt.

Von geschlechtsspezifischer Gewalt sind überwiegend Frauen* und Mädchen* betroffen. Sie kann sich aber auch gegen Personen richten, die nicht den traditionellen Geschlechternormen oder einem streng binären Geschlechtsverständnis entsprechen z.B. trans* oder nicht-binäre Personen.

Nach sogenannten Dunkelfeldstudien des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erlebt mindestens jede dritte Frau* im Laufe ihres Lebens physische und/oder sexualisierte Gewalt, was in Deutschland mehr als 12 Millionen Menschen umfasst. In den meisten Fällen geht diese Gewalt von Männern* aus dem sozialen Umfeld der betroffenen Frauen* aus, z.B. (Ex-)Partner*, Kollegen*, Verwandte oder Freunde*. Dabei sind öffentliche Orte, anders als oft wahrgenommen, viel weniger gefährlich als der soziale Nahraum: Die meiste Gewalt findet zuhause statt (UN Women). Trotzdem erleben viele Frauen*, Mädchen* und Menschen mit diversen geschlechtlichen Identitäten und Körpern immer wieder auch Gewalt in der Öffentlichkeit und betrachten sie als Teil ihres Alltags. Über die Hälfte aller Frauen* meidet deswegen bestimmte Orte bei Dunkelheit oder fühlt sich dort unsicher (Bundesministerium für Inneres und Heimat).

Unter geschlechtsbezogene Gewalt fallen u.a. auch Menschenhandel, weibliche Genitalverstümmelung oder Zwangsheirat. Der Begriff Menschenhandel umfasst die (wirtschaftliche) Ausbeutung von Menschen durch Gewalt, Zwang, Betrug oder Täuschung. Dazu zählt auch der Zwang zu sexuellen Handlungen in Form von Nötigung, erzwungene pornografische Inhalte, oder Zwangsprostitution (UN Women). Entsprechend der Zahlen des Bundeskriminalamts bilden Frauen* in Deutschland die Mehrheit der Betroffenen von sexueller Ausbeutung. Auch die Anzahl der weiblichen Genitalverstümmelungen ist zwischen 2017 und 2020 um 40 Prozent gestiegen (Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend).

Unabhängig davon, ob sie im privaten oder öffentlichen Raum stattfindet, hat geschlechtsspezifische Gewalt sowohl kurzfristige als auch langfristige Auswirkungen auf das körperliche, psychische und wirtschaftliche Wohlbefinden der Betroffenen. Die WHO bezeichnet Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* daher als “ globales Problem der öffentlichen Gesundheit“. Die allgegenwärtige Furcht vor Gewalt beeinträchtigt die Fähigkeit von Frauen* und Mädchen*, gleichberechtigt und vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben (Bundeskriminalamt).

Um Frauen* und Mädchen* in Deutschland vor geschlechtsspezifischer Gewalt in Form von Menschenhandel und Genitalverstümmelung zu schützen, fordert die CEDAW-Allianz in ihrem Alternativbericht:

  • die Erarbeitung und Umsetzung Nationaler Aktionspläne zur Bekämpfung von Menschenhandel und FGM und zum Schutz aller Betroffenengruppen
  • eine politische Koordinierungsstelle Menschenhandel auf Bundesebene
  • eine ausreichende und langfristige Finanzierung bestehender Beratungsstellen sowie Ausbau des Hilfesystems für Betroffene von Menschenhandel und FGM
  • eine einheitliche Regelung, die von Menschenhandel Betroffenen Zugang zu angemessenen Leistungen ermöglicht
  • Fortbildungen zu Menschenhandel in Justiz und Strafverfolgung
  • die systematische Einbeziehung von Weiterbildungsangeboten zu geschlechtsspezifischer Gewalt, einschließlich FGM, in die Aus- und Weiterbildung relevanter Berufsgruppen
  • die Kennzeichnung von FGM vor allem Infibulation (Typ III) im Mutterpass, nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Frau*, für eine bessere Versorgung betroffener Frauen* rund um die Geburt
  • mehrsprachige und leicht zugängliche Informationen über Hilfsangebote an allen geeigneten Stellen (z. B. Behörden, Arztpraxen, Beratungsstellen, Schulen)
  • die Durchführung einer nationalen Sensibilisierungskampagne zu FGM

Partnerschaftliche Gewalt stellt eine der weltweit häufigsten Formen geschlechtsspezifischer Gewalt dar. Sie umfasst körperliche, sexualisierte, emotionale, ökonomische oder psychische Handlungen, die darauf abzielen, Macht und Kontrolle über die Partnerin* zu erlangen oder aufrechtzuerhalten. Oft beginnt Partnerschaftsgewalt mit kontrollierendem Verhalten und verbalen Angriffen, die möglicherweise nicht als Gewalt erkannt werden und sich dann zunehmend verschärfen (die sogenannte „Gewaltspirale“).

Laut Bundeskriminalamt erfuhr im Jahr 2022 alle vier Minuten eine Frau* in Deutschland Gewalt durch ihren (Ex-)Partner*. Fast jeden Tag versucht ein (Ex-)Partner* eine Frau* zu töten, an jedem dritten Tag gelingt ihm* dies. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Betroffenen dabei um 9,1 Prozent gestiegen. Partnerschaftliche Gewalt umfasst in dieser Statistik Mord und Totschlag, Körperverletzungen, sexuelle Übergriffe und Nötigung, Vergewaltigung, Bedrohung, Stalking, Freiheitsberaubung, Zuhälterei und Zwangsprostitution. Dabei werden jedoch nur Straftaten erfasst, die auch zur Anzeige gebracht wurden. Die Dunkelziffer ist weitaus höher. Bundesfamilienministerin Lisa Paus sagte gegenüber dem Südwestrundfunk, es sei davon auszugehen, dass gut zwei Drittel der weiblichen* Betroffenen auch nach schwerster Gewalterfahrung nicht zur Polizei gehen. Zudem werden viele Formen psychische sowie ökonomische Gewalt gar nicht erfasst, da es in Deutschland dazu keine Straftatbestände gibt. Auch die Anzahl der Femizide in Deutschland, also die vorsätzlichen Tötungen von Frauen aufgrund ihres Geschlechts (Definition WHO), ist unbekannt. Grund ist die fehlende juristische Anerkennung des Begriffs „Femizid“ durch die Bundesregierung. Der geschlechtsspezifische Hintergrund von Femiziden spielt in Gesetzgebung und Rechtsprechung kaum eine Rolle. Das führt dazu, dass diese Tötungsdelikte seltener als Mord eingestuft und Täter* oft zu niedrigeren Haftstrafen verurteilt werden (Bundeszentrale für politische Bildung).

Effektiven Schutz vor Gewalt jeglicher Form bieten Frauenhäuser. Doch auch fünf Jahre nach der Ratifizierung der Istanbul Konvention, dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, fehlen immer noch etwa 15.000 Frauenhausplätze (CEDAW Alternativbericht). Dies hebt auch der UN-CEDAW Ausschuss in seinen abschließenden Bemerkungen hervor und fordert die Anzahl der Frauenhäuser zu erhöhen und Unterstützung zu anbieten, die sowohl zugänglich als auch an spezifische Bedürfnisse angepasst ist.

Darüber hinaus haben nicht alle Frauen* Zugang zu Frauenhäusern: Die aktuelle Regelung schließt Frauen* aus, die sich in prekären Aufenthaltsverhältnissen befinden, ebenso wie Studentinnen* und Auszubildende. Frauen* mit eigenem Einkommen oder Vermögen müssen für ihren Schutz selbst aufkommen. Darüber hinaus sind nur wenige Frauenhäuser barrierefrei. Frauen* mit besonderem Unterstützungsbedarf – sei es aufgrund von Assistenz- oder Pflegebedarf, Suchtproblemen, psychischen Erkrankungen oder mehreren Kindern sowie Opfer von Menschenhandel und Trans* Frauen – werden nur selten aufgenommen, da fast überall angemessene räumliche und personelle Ressourcen fehlen (CEDAW Alternativbericht).

Zur Bekämpfung dieser Missstände fordert die CEDAW-Allianz Deutschland in ihrem Alternativbericht:

  • gemäß den Anforderungen des Artikels 33 Istanbul-Konvention einen strafrechtlichen Tatbestand durch das Hervorrufen ernsthafter psychischer Beeinträchtigungen einzuführen. Darunter fallen z. B. nicht-körperliche Formen von häuslicher und sexualisierter Gewalt oder die Bedrohung von Opfern des Menschenhandels oder ihrer Angehörigen
  • den Begriff „Femizide” anzuerkennen und darauf hinzuwirken, dass Tötungsdelikte an Frauen* und Mädchen* grundsätzlich schärfer bestraft werden als bisher
  • Frauenhäuser bundesweit flächendeckend und bedarfsgerecht bereitzustellen. Die Vorgaben der Istanbul-Konvention sind zu berücksichtigen
  • Aufenthalts- und asylrechtliche Zugangshürden zu Frauenhäusern unverzüglich zu beseitigen und die barrierefreie Ausstattung aller Frauenhäuser intensiv zu fördern
  • die Verpflichtung von Bund, Ländern und Kommunen, sich gemeinsam in den Ausbau und die Sicherung der Finanzierung der Frauenhäuser einzubringen

Durch die weite Verbreitung sozialer Medien und technologischer Entwicklungen findet geschlechtsspezifische Gewalt vermehrt auch im digitalen Raum statt. Dabei spielen technische Hilfsmittel und digitale Medien wie Handys, Apps, Internetanwendungen und E-Mails eine große Rolle (Frauen gegen Gewalt e.V.). So erreichen im Internet veröffentlichte gewaltvolle Äußerungen sehr schnell ein großes Publikum und können nur schwer wieder gelöscht werden. Die Täter*innen bleiben häufig anonym, was die Strafverfolgung erschwert und somit die Hemmschwelle senkt. Formen digitaler Gewalt wie Drohungen, Beleidigungen oder Rufschädigung werden häufig gezielt gegen Frauen* eingesetzt, um sie zum Schweigen zu bringen und aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen. Gerade feministische und gleichstellungspolitische Akteur*innen erleben zunehmend, wie ihre Positionen und ihr öffentlicher Auftritt auf diese Weise angegriffen werden (Auswirkungen von Antifeminismus auf Frauenverbände).

Doch auch im Rahmen von Partnerschaftsgewalt spielen soziale Netzwerke und digitale Technologien zunehmend eine Rolle, etwa wenn Stalking-Apps oder Deep Fakes genutzt werden, um Betroffene anzugreifen. Digitale und analoge Gewalt verstärken und ergänzen sich dabei oft gegenseitig.

Zur Bekämpfung der digitalen Gewalt fordert die CEDAW Allianz in ihrem Alternativbericht:

  • eine langfristige und effektive Strategie gegen digitale Gewalt durch Expertise und Zusammenwirken staatlicher und nichtstaatlicher Akteur*innen zu entwickeln
  • Polizei und Justiz personell so auszustatten, dass Ermittlung und Strafverfolgung im Bereich digitaler Gewalt gewährleistet sind
  • Mitarbeitende in Behörden regelmäßig fortzubilden
  • eine angemessene Finanzierung und personelle Ausstattung der Fachberatungsstellen, um Frauen* und Mädchen*, die von digitaler Gewalt betroffenen sind, zu beraten

Durch die Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat Deutschland sich dazu verpflichtet, effektive Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* voranzutreiben. Und auch der CEDAW-Ausschuss der UN definiert geschlechtsspezifische Gewalt in seiner allgemeinen Empfehlung Nr. 35 als eine Form der Diskriminierung und betont das Menschenrecht, frei von Gewalt zu leben. Doch die weiterhin hohen Zahlen an Betroffenen verdeutlichen: In Deutschland fehlt es an einer ganzheitlichen politischen Strategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* und andere marginalisierte Gruppen. Zudem sehen sich von Gewalt Betroffene oft erheblichen Hindernissen gegenüber, wenn sie versuchen, die Täter* anzuzeigen. Die Gerichtsverfahren selbst sind äußerst belastend, da sie oft von „Victim Blaming“ geprägt sind und die Betroffenen erneut traumatisieren. So wird betroffenen Personen vorgeworfen, sie seien an der erlebten Gewalt selbst schuld oder hätten diese provoziert, weil sie sich beispielsweise auf eine Verabredung über eine Dating-App eingelassen, feiern gegangen oder Drogen genommen haben (Humboldt Law Clinic Grund und Menschenrechte). Verurteilungen sind selten und führen zu vergleichsweisen milden Strafen (Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform).

Um das Menschenrecht auf Schutz vor Gewalt für alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten auch in Deutschland zu verwirklichen, fordert die CEDAW-Allianz in ihrem Alternativbericht:

  • eine bundesweit wirksame, intersektional ausgerichtete und ressortübergreifende Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* und Mädchen*
  • die Einrichtung einer staatlichen Koordinierungsstelle nach Artikel 10 der Istanbul-Konvention
  • ein bundesweites, flächendeckendes und ausreichend finanziertes Netz an spezialisierten und barrierefreien Fachberatungsstellen zur zeitnahen Beratung und Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen*, zur Intervention nach einem Polizeieinsatz und bei oder nach sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend
  • bundesweite barrierefreie, mehrsprachige, diversitätsorientierte, niedrigschwellige weitere Hilfsangebote, wie z. B. Gesundheitsangebote für Mädchen* und Frauen*, (anonyme) Spurensicherung und Therapieplätze
  • Täterarbeit bundesweit auf- und auszubauen und als ergänzende Maßnahme zum Opferschutz einzubinden
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Rückblick auf das dritte Arbeitsplenum 2023

Die Frauenrechtskonvention umsetzen

Wiedersehensfreude und angeregter Austausch: Am vergangenen Freitag fand das letzte Arbeitsplenum der CEDAW-Allianz Deutschland in diesem Jahr statt.

Während der Hauptteil der gemeinsamen Arbeit digital stattfindet, kommen die Mitglieder der Allianz einmal pro Jahr für ein Arbeitsplenum in Berlin zusammen. Auf der Agenda stand diesmal unter anderem die Jahresplanung für das Jahr 2024, die ganz im Zeichen des 45. Jahrestags der Verabschiedung der Frauenrechtskonvention stehen wird. Geplant sind etwa eine Öffentlichkeitskampagne sowie eine Dialogveranstaltung mit Akteur*innen aus Politik und Zivilgesellschaft.


Darüber hinaus tauschten sich die Mitgliedsorganisationen über intersektionale Perspektive innerhalb des Netzwerkes und zum verlängerten Staatenberichtsverfahren aus. Das Staatenberichtsverfahren, als Kontrollmechanismus der Umsetzung der Frauenrechtskonvention, fand bisher im 4 Jahresturnus statt. Dieser soll nun auf 8 Jahre verlängert werden.

Doch auch unabhängig vom Staatenberichtsverfahren wird die CEDAW-Allianz Deutschland aktiv bleiben wird, um die gleichstellungspolitische Arbeit von Bund, Ländern und Kommunen kritisch zu begleiten.

Eindrücke vom Arbeitsplenum:

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Die CEDAW-Allianz Deutschland lädt zum parlamentarischen Frühstück

Die Frauenrechtskonvention umsetzen

Heute hat die CEDAW-Allianz Abgeordnete aller demokratischen Fraktionen im Bundestag zu einem parlamentarischen Frühstück geladen. Unter dem Motto „Menschenrechte für alle verwirklichen – die UN-Frauenrechtskonvention als wirksames Instrument“ wurden Möglichkeiten besprochen, CEDAW mehr in die Arbeit des Bundestages zu integrieren.

Schirmfrau Ulle Schauws (Bündnis 90/die Grünen) begrüßte die Abgeordneten und machte deutlich: Die Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention geht nur gemeinsam. Dabei betonte sie die wichtige Rolle der Zivilgesellschaft:

Stellvertretend für die Trägerorganisation Deutscher Frauenrat e.V. stellte Juliane Rosin, Projektleitung der Koordinationsstelle, die CEDAW-Allianz vor. Sie betonte, wie wichtig es sei, die UN-Frauenrechtskonvention bekannter zu machen und erläuterte, welche Möglichkeiten die Abgeordneten hätten, sie für ihre Arbeit zu nutzen. Denn als Legislative ist der Bundestag, genauso wie die Parlamente der Bundesländer, verpflichtet, die Umsetzung der Frauenrechtskonvention voranzutreiben. Das betonte auch der CEDAW-Ausschuss in seinen Abschließenden Bemerkungen zum deutschen Staatenberichtsverfahren. Abgeordnete können etwa Gesetzesvorschläge der Bundesregierung auf ihre Kompatibilität mit den Vorgaben der Frauenrechtskonvention prüfen, eigene Gesetzesinitiativen zur Umsetzung vorschlagen, oder den Stand der Umsetzung in Anfragen an die Bundesregierung kritisch verfolgen.

Anschließend diskutierten die Abgeordneten mit Mitgliedern der CEDAW-Allianz an sechs Thementischen zu ihren inhaltlichen Schwerpunkten. In der Abschlussrunde wurden die verschiedenen Ansätze vorgestellt, die zur Umsetzung der Frauenrechtskonvention und zum Erreichen von Gleichstellung diskutiert worden waren. Bei einem bestand dabei große Einigkeit: Der Einsatz für FrauenMenschenrechte gehört fraktions- und ressortübergreifend auf die Agenda.

Mehr zur Bedeutung der Parlamentarier*innen bei der Umsetzung von CEDAW im Handbuch CEDAW for Parliamentarians.

Die Forderungen der Allianz für die Umsetzung der Frauenrechtskonvention in Deutschland können Sie dem Alternativbericht entnehmen.

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International Day of Care and Support

Die Frauenrechtskonvention umsetzen

Am 29. Oktober 2023 wird zum ersten Mal der International Day of Care and Support (auf Deutsch: Internationaler Tag der Pflege und Betreuung) begangen. Die Vereinten Nationen (UN) haben diesen im Sommer offiziell einberufen. Gewerkschaften auf der ganzen Welt nutzen den 29. Oktober bereits seit vier Jahren als Tag der Pflege, um auf die Relevanz der Pflege für unsere Gesellschaft und Wirtschaft aufmerksam zu machen.

Druck des internationalen Gewerkschaftsbundes

Der internationale Gewerkschaftsbund ITUC setzte sich jahrelang dafür ein, dass der 29. Oktober offiziell von den UN als Internationaler Tag der Pflege anerkannt wird und begrüßt diesen Schritt. Sie wollen den Tag nutzen, um Bewusstsein für die Relevanz von Pflege und die Notwendigkeit von Investitionen im Pflegesektor zu schaffen. Konkret fordern sie:

  • Verstärkte öffentliche Investitionen in den Pflegesektor,
  • Politische Maßnahmen für eine gerechtere Aufteilung von Pflege- und Betreuungsaufgaben zwischen den Geschlechtern, und
  • Menschenwürdige Arbeitsbedingungen für alle Pflegekräfte.

Die Pflegewirtschaft und ihre Relevanz für Geschlechtergerechtigkeit

Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass das Funktionieren von Wirtschaft und Staat keine Selbstverständlichkeit ist. Um Krisen zu überstehen, sind alle Menschen auf ein soziales, solidarisches und fürsorgliches Miteinander angewiesen.

Zudem hat sie sehr deutlich gemacht, wie ungleichmäßig und geschlechtsspezifisch die Pflege- und Sorgearbeit (bezahlt und unbezahlt) in unserer Gesellschaft immer noch verteilt ist. Es sind mehrheitlich Frauen*, die im Pflegesektor arbeiten und unter den dort herrschenden, teils sehr prekären Arbeitsbedingungen und -belastungen leiden. Und auch zuhause sind es vor allem Frauen*, die die Betreuung und Pflege von Kindern und sonstigen Angehörigen übernehmen. Das führt nicht nur zu größerer psychischer Belastung, sondern hat auch großen Einfluss auf die Lohnlücke zwischen Männern* und Frauen*: Frauen* haben längere Erwerbsunterbrechungen, arbeiten häufiger in Teilzeit und weniger oft in Führungspositionen. Denn sie sind es, die sich um Kinder und andere Angehörige kümmern (Arbeitsagentur).

Diese geschlechtsspezifische Arbeitsteilung beeinflusst maßgeblich das höhere Armutsrisiko von Frauen* in allen Altersgruppen (laut Mikrozensus war die Armutsgefährdungsquote von Frauen* 2022 um 2 Prozentpunkte höher als die von Männern*). Besonders betroffen sind Alleinerziehende sowie Frauen* im Rentenalter.

Ökonomische Abhängigkeit kann zudem das Gewaltrisiko erhöhen: Bei wirtschaftlicher Abhängigkeit vom Partner* fällt es Frauen* schwerer, sich zu trennen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Kinder in der Beziehung leben. Schätzungen gehen davon aus, dass die Ursachen von Wohnungslosigkeit von Frauen* in 25 Prozent der Fälle Trennung bzw. Scheidung und in 19 Prozent der Fälle eine akute Gewaltsituation durch den Partner* sind (Nationale Armutskonferenz 2017).

#InvestInCare und was sonst noch getan werden muss

Unter dem Hashtag #InvestInCare (Deutsch: in Pflege investieren) rufen der internationale Gewerkschaftsbund sowie weitere internationale Arbeitnehmer*innenvertretungen (etwa die Women in Informal Employment WIEGO) am 29.10. dazu auf, mehr in die Pflegewirtschaft zu investieren.

Auch die CEDAW-Allianz fordert die Bundesregierung in ihrem Alternativbericht dazu auf, alle frauendominierten sozialen und personenbezogenen Dienstleistungsberufe durch eine leistungsgerechte Vergütung aufzuwerten. Zudem sollte politischen Entscheidungen grundsätzlich ein ganzheitlichen Arbeitsbegriff zugrunde gelegt werden, der neben bezahlter Erwerbsarbeit auch unbezahlte Sorgearbeit berücksichtigt.

Konkret würde das bedeuten:

  • den Wert von Sorge- und Hausarbeit in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung sichtbar zu machen
  • das gleichstellungspolitische Handeln der Bundesregierung konsequent am Earner-Carer-Modell auszurichten und Frauen* wie Männern* in Paarbeziehungen eine eigenständige Existenzsicherung zu ermöglichen
  • Fehlanreize für die nicht-partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit abzuschaffen und Männer* bei der Übernahme von Sorgeverantwortung stärker zu unterstützen
  • die individuellen, nicht übertragbaren Elterngeldmonate zu erhöhen und finanzielle Anreize für die partnerschaftliche Aufteilung der übertragbaren Elterngeldmonate zu schaffen
  • den Mindest- und Höchstbetrag anzuheben, zu dynamisieren und Elterngeld Plus sowie den Partnerschaftsbonus anzupassen
  • alle Elterngeld-Regelungen für Alleinerziehende entsprechend anzupassen
  • bezahlte Freistellung für den zweiten Elternteil rund um die Geburt einzuführen und die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen
  • eine Entgeltersatzleistung für Pflegezeiten analog zum Elterngeld einzuführen
  • Ausbau der professionellen Pflege sowie wohnortnahe Entlastungsangebote für pflegende Angehörige (haushaltsnahe Dienstleistungen, bedarfsgerechte Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeangebote)
  • Beschäftigte, die für Erziehung oder Pflege ihre Arbeitszeit reduzieren oder ihre Berufstätigkeit unterbrechen, finanziell besser abzusichern und diese Zeiten rentenrechtlich angemessen zu berücksichtigen
  • die Tarifbindung, besonders in der Pflege, zu stärken und haushaltsnahe Dienstleistungen durch öffentliche Zuschüsse zu fördern
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Nach Mitgliedsvorstellung auf dem Account der CEDAW-Allianz: BVT* schließt X-Account

Die Frauenrechtskonvention umsetzen

Im Rahmen einer Social-Media-Kampagne stellt die CEDAW-Allianz derzeit ihre Mitglieder und deren zentralen Forderungen auf X (ehemals Twitter) und Instagram vor. In einem Tweet der CEDAW-Allianz auf X vor zwei Wochen hatte sich Dr. Tuuli Reiss als Referent*in für Gesundheitspolitik und Gewaltschutz im Namen des Bundesverband Trans* (BVT*) für den gemeinsamen Einsatz gegen Sexismus und für geschlechtliche Vielfalt ausgesprochen.

Dem Post und Statement folgten zahlreiche trans*feindliche Hasskommentare, die sich sowohl gegen di*en Referent*in persönlich als auch den BVT* allgemein und die Allianz richteten. In Folge hat sich der BVT* nun entschieden, seinen X Account zu schließen.

Auf X nehmen trans*feindliche und andere diskriminierende Botschaften weiter zu:

„Seit Monaten verschärft sich die Diskussionsatmosphäre auf der Social-Media-Plattform X (ehemals Twitter). Der Bundesverband Trans* beendet nun nach einem trans*feindlichen Shitstorm seine Präsenz bei X mit Verweis auf die explizite Ablehnung von Anti-Diskriminierungsstandards durch das Unternehmen.“

Zur Pressemitteilung des BVT* vom 5. Oktober.

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