Die UN-Frauenrechtskonvention für den Schutz vor Gewalt nutzbar machen
Workshop mit Gleichstellungsbeauftragten aus ganz Deutschland
Am 21.11.24 – vier Tage vor dem Internationalen Tag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen – richtete die CEDAW-Allianz Deutschland in Kooperation mit der Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e.V. Niedersachsen einen Workshop für kommunale Gleichstellungsbeauftragte aus. Zentrales Thema war die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW und wie sie für den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt eingesetzt werden kann.
Über 40 kommunale Gleichstellungsbeauftragte hatten sich angemeldet, um sich über die Frauenrechtskonvention zu informieren und über ihren Nutzen für die gemeinsame Arbeit auszutauschen. Rabia Kuru, die bei der Vernetzungsstelle das Projekt „CEDAW in Niedersachsen“ koordiniert, begann mit einem Impuls zur Frauenrechtskonvention. Schnell wurde deutlich: Diese ist ein sehr weitreichendes Instrument zum Schutz vor Diskriminierung – sie gilt in allen Lebensbereichen und erfordert von den Vertragsstaaten umfassende, intersektionale Maßnahmen für die Herstellung einer de facto Gleichstellung.
Im Anschluss erläuterte Annette Wiede von der Vernetzungsstelle für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte die Relevanz für CEDAW im Bereich Gewaltschutz. Zwar gibt es im Konventionstext keine Verpflichtungen eigens zur Prävention von und dem Schutz vor Gewalt, doch hat der CEDAW-Ausschuss der Vereinten Nationen sehr früh klargestellt, dass Gewalt gegen Frauen* eine geschlechtsspezifische Diskriminierung darstellt und die Vertragsstaaten Maßnahmen ergreifen müssen, diese zu verhindern. Seitdem ist das Thema im Staatenberichtsverfahren immer wieder thematisiert worden. Insbesondere für fehlenden Schutz von Frauen* mit Behinderungen und die unzureichende Anzahl an Frauenhausplätzen wird die Bundesregierung seit Jahren kritisiert.
Beim anschließenden Austausch wurde schnell deutlich, dass eine mangelnde Beachtung völkerrechtlicher Verpflichtungen wie der UN-Frauenrechtskonvention oder auch der Istanbul-Konvention des Europarats in der Justiz eine große Herausforderung darstellt. Insbesondere in Sorge- oder Familienrechtsverfahren wird – entgegen menschenrechtlichen Verpflichtungen – der Gewaltschutz betroffener Frauen* regelmäßig missachtet. Zu diesem Ergebnis kam zuletzt auch eine Studie des Soziologen Dr. Wolfgang Hammer, die untersucht hat, wie vorurteilsgeleitete Grundannahme gegenüber Müttern und systematische Täter-Opfer-Umkehr Kinder und Mütter regelmäßig gefährden.
Auch die Frage intersektionaler Gleichstellungsarbeit beschäftigte die Teilnehmenden, da diese in vielen Kommunen noch zu wenig stattfindet und mehrfache Diskriminierungserfahrungen zu wenig Beachtung finden. Auch hierfür stellt die Frauenrechtskonvention ein wichtiges Rahmenwerk dar, da sie an vielen Stellen deutlich macht: Frauenrechte gelten für ALLE Frauen*.
Die Teilnehmenden zeigten sich äußerst interessiert an CEDAW und betonten in einer abschließenden Feedback-Runde, wie wichtig solche Räume für Vernetzung und Austausch sind.
In der kommenden Woche, am 3.12.24, wird ein zweiter Workshop zur UN-Frauenrechtskonvention mit dem Schwerpunkt Gesundheitsversorgung stattfinden. Anmeldungen sind noch bis zum 2.12.24 unter kontakt@cedaw-allianz.de möglich.