Die UN-Frauenrechtskonvention schützt vor geschlechtsspezifischer Diskriminierung – auch in der Arbeitswelt
Welche Schutzbestimmungen aus der UN-Frauenrechtskonvention CEDAW sind für Diskriminierung am Arbeitsmarkt relevant? Was ist das transformative Potential der Konvention und wo mangelt es immer noch an der Umsetzung? Diesen und weiteren Fragen gingen die Teilnehmenden des Online-Workshops „Diskriminierungsfreiheit in der Arbeitswelt mit der UN-Frauenrechtskonvention“ am 22. Mai 2025 nach.
Es war bereits der dritte Workshop in der Reihe, die die UN-Frauenrechtskonvention kommunalen Akteur*innen aus Politik, Justiz und Verwaltung näherbringen soll. Die Referentin Prof. Dr. Isabell Hensel (djb, Universität Kassel) arbeitete in ihrem Input eindrücklich heraus, dass die Frauenrechtskonvention CEDAW große Relevanz auch in der Arbeitswelt hat: Mit ihrem Anspruch, nicht nur formell Gleichberechtigung zu schaffen, sondern tatsächlich materielle Gleichheit, gehe sie weiter als das deutsche Recht und habe großes transformatives Potential.
Für das Berufsleben spielen dabei etwa folgende Grundsätze eine wichtige Rolle:
- die Verpflichtung, Diskriminierung auch durch private Akteur*innen, wie bspw. Unternehmen, zu unterbinden
- die ausdrückliche Möglichkeit, materielle Gleichheit durch sogenannte „zeitweilige Sondermaßnahmen“ (etwa Frauenquoten) herzustellen
- einem Fokus auf schädliche Auswirkungen von Geschlechterstereotypen, dem ein machtkritisches Verständnis von Diskriminierung zugrunde liegt
- das Bekenntnis zur intersektionalen Schutzperspektive, dass der CEDAW-Ausschuss immer wieder betont
Dass es leider an der Umsetzung dieser Grundsätze noch fehlt, hat vielfache Ursachen. So werde die Frauenrechtskonvention noch viel zu wenig genutzt, insbesondere an deutschen Gerichten sei sie zu wenig bekannt, um als Rechtsgrundlage vollumfänglich Wirkung zu entfalten. Das liege auch an der juristischen Ausbildung, die Völkerrecht nur am Rande und die spezifischen Vorgaben von CEDAW meist überhaupt nicht berücksichtige.
Auch die Teilnehmerinnen berichteten aus ganz unterschiedlichen Perspektiven, dass es oft am Problembewusstsein fehle. Gerade Geschlechterstereotype und entsprechende (unbewusste) Rollenzuweisungen seien sehr schwer anzugehen. Oft gebe es sogar aktiven Widerstand in Politik und Verwaltung, bestehende Problemlagen anzuerkennen. Der Anteil von Frauen* in Führungspositionen mache dabei einen großen Unterschied, sei aber vielerorts viel zu gering. Die Gleichstellungsbeauftragten betonten zudem, dass ihr Mandat nicht stark genug sei und sie daher oft auf das Wohlwollen ihrer Kommune angewiesen sind.
Auch mit der Frage, wie die Frauenrechtskonvention besser für eine erfolgreiche Gleichstellungspolitik genutzt werden könne, beschäftigten sich die Teilnehmenden. Besonders wichtig erschien allen der Kapazitätsausbau in Justiz, Politik und Verwaltung. Auch junge Menschen müssten für die Inhalte der Konvention sensibilisiert werden. Der Gesetzgeber ist dabei klar in der Pflicht, die Einhaltung der Vorgaben auch durch Unternehmen durchzusetzen. Doch stattdessen beobachteten die Teilnehmenden, dass Gleichstellungsaspekte zunehmend „Wirtschaftlichkeitsfragen“ untergeordnet würden, und entsprechende Vorgaben als zu bürokratisch abgelehnt. Dabei ist Geschlechtergerechtigkeit elementarer Bestandteil einer zukunftsfähigen Wirtschaft. Ohne Frauen* kann es kein gerechtes Wachstum geben. Zudem ist Diversität ein wichtiger Aspekt auch für die Attraktivität eines Unternehmens – gerade in Zeiten von Fachkräftemangel lohnt es sich also durchaus, die Unternehmenskultur entsprechend weiterzuentwickeln.
Einig waren sich die Teilnehmenden auch, dass es mehr Ressourcen für gleichstellungspolitische Arbeit und mehr Räume für Vernetzung und Austausch braucht.
Bis Diskriminierungsfreiheit in der Arbeitswelt erreicht ist, bleibt noch viel zu tun. Dass die UN-Frauenrechtskonvention auf diesem Weg ein wichtiges Instrument ist, hat Prof. Dr. Isabell Hensel eindrücklich betont.
CEDAW schreibt auch fest, dass Frauen* gleichberechtigt mit Männern* Zugang zu politischen Gremien und Entscheidungsbildungsprozessen haben müssen. Daher wird sich der letzte Workshop der Reihe mit dem Thema „Diskriminierungsfreiheit und politische Teilhabe in der UN-Frauenrechtskonvention“ beschäftigen. Anmeldungen sind noch bis zum 9. Juni 2025 per E-Mail an kontakt@cedaw-allianz.de möglich.