11.06.2025

Diskriminierungsfreiheit und politische Teilhabe in der UN-Frauenrechtskonvention – vierter CEDAW-Workshop

In dem Online-Workshop „Diskriminierungsfreiheit und politische Teilhabe in der UN-Frauenrechtskonvention“ haben sich am 11. Juni 2025 die Teilnehmenden mit Inhalten zur gleichberechtigten politischen Teilhabe von Frauen befasst. Was umfasst das Menschenrecht von Frauen auf politische Teilhabe? Welche Maßnahmen empfiehlt der CEDAW-Ausschuss für die Verwirklichung dieses Menschenrechts? Und wie kann eine Paritäts-Strategie auf lokaler Ebene aussehen?

Der Workshop ist Teil einer Reihe, die die Inhalte der UN-Frauenrechtskonvention gleichstellungspolitischen Akteur*innen aus verschiedenen Bereichen wie Kommunalpolitik, Justiz und Verwaltung vermitteln soll. Deutschland ist als Vertragsstaat verpflichtet, auf allen Ebenen und in allen Lebensbereichen die Diskriminierung von Frauen zu beseitigen und die Gleichstellung von Frauen im Sinne der UN-Frauenrechtskonvention CEDAW durchzusetzen. Diskriminierung wirkt oft intersektional, daher muss dabei auch die Vielfalt der Lebensrealitäten von Frauen Berücksichtigung finden. Politische Teilhabe muss deshalb so ausgestaltet sein, dass auch mehrfach diskriminierte Frauen Zugang und Mitsprache erhalten.

Die Referentin Prof. Dr. Cara Röhner (djb, Fachbereich Sozialwesen an der Hochschule RheinMain) ist in ihrem Input darauf eingegangen, welche strukturellen Hürden bestehen, wie politische Teilhabe durch die UN-Frauenrechtskonvention gefördert werden kann und welche Verpflichtungen sich für die Vertragsstaaten daraus ergeben.  

Von Relevanz sind hier folgende Grundsätze:

  • Diskriminierungsfreiheit im politischen Wahlprozess
  • Staatenpflicht zur und Menschenrecht von Frauen auf Gewährleistung
    • dass Frauen wie Männer ihr passives Wahlrecht wahrnehmen,
    • sich an der Regierungspolitik beteiligen und
    • öffentliche Ämter bekleiden können
  • Quotenregelungen und Frauenförderung sind zulässig und erforderlich, bis Gleichberechtigung in der Realität erreicht ist
  • Pflicht zur Überwindung von Geschlechterstereotypen

Die Teilnehmenden aus Kommunal- und Landespolitik sowie Zivilgesellschaft nannten unterschiedliche Hürden in Bezug auf gleichberechtigte politische Teilhabe: Etwa die ungleiche Verteilung von Sorgearbeit und Probleme bei der Vereinbarkeit, fehlende Ressourcen, Alltagssexismus, Angriffe (von rechts), digitale Gewalt und fehlende Ermutigung, (in jungen Jahren) die eigenen politischen Fähigkeiten zu fördern. Zudem berichteten sie von einem starken Stadt-Land-Gefälle und großen regionalen Unterschieden.

Daran lässt sich erkennen, dass politische Teilhabe nicht automatisch gegeben ist, nur weil sie formell möglich ist. Durch unsichtbare Barrieren wie die oben genannten Hürden wird die politische Teilhabe von Frauen erschwert. Deshalb erlaubt die UN-Frauenrechtskonvention explizit Fördermaßnahmen wie Quotenregelungen, Bevorzugung bei der Besetzung von Ämtern oder Listenplätzen. Gezielte Förderung von Frauen im politischen Raum sind unter CEDAW zulässig und sogar erforderlich, bis reale Gleichstellung erreicht ist. Sie stellen auch keine Diskriminierung von Männern dar, da sie ein Instrument sind, um bestehende Nachteile auszugleichen.

Um gleichberechtigte Teilhabe zu realisieren, müssen diese Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Die Teilnehmenden betonten außerdem: Um unsere Rechte einzufordern, müssen wir sie kennen. Deshalb brauche es mehr Aufklärung über die UN-Frauenrechtskonvention und ihre Rechtsgrundsätze. Auch Akteur*innen in Politik und Verwaltung müssten dafür sensibilisiert werden, dass CEDAW ein verbindliches Rechtsinstrument ist, das es umzusetzen gilt – auf allen Ebenen.

Der Workshop machte deutlich, dass die gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen ein unverzichtbarer Bestandteil einer demokratischen Gesellschaft ist. Wenn freiwillige Maßnahmen nicht ausreichen, muss der Staat handeln – mit verpflichtenden Regelungen, gezielter Förderung und dem Abbau struktureller Barrieren. Denn gleichberechtigte politische Teilhabe ist kein Ideal – sie ist ein Menschenrecht.