40 Jahre Ratifizierung der UN-Frauenrechtskonvention in Deutschland – ein Grund zu feiern!?
Am 12.12.2025 lud das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu einer Festveranstaltung zum 40. Jahrestag der Ratifizierung der UN-Frauenrechtskonvention CEDAW durch die Bundesrepublik Deutschland ein. Anlässlich dieses Jubiläums hat die CEDAW-Allianz Deutschland den Text der UN-Frauenrechtskonvention als Broschüre veröffentlicht, die von Bundesfrauenministerin Karin Prien auf der Veranstaltung vorgestellt wurde.
40 Jahre Ratifizierung CEDAW in Deutschland – wo stehen wir?
„Erfolge zu würdigen, aber auch einen wachsamen Blick auf die Gegenwart und in die Zukunft zu richten“, das war laut Bundesministerin Karin Prien das Ziel der Jubiläumsveranstaltung, die unter reger Beteiligung der Zivilgesellschaft stattfand.
Nach der Begrüßung durch die Gastgeberin ging es auf dem Panel weiter mit der Frage „40 Jahre Ratifizierung CEDAW in Deutschland – wo stehen wir?“. Dr. Beate von Miquel, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats, führte aus, welche Erfolge es in den 40 Jahren seit Ratifizierung der UN-Frauenrechtskonvention gegeben hat: Von der Erweiterung des Grundgesetzes 1994, über die Reform des Sexualstrafrechts bis hin zur Einführung des Mindestlohns – in der Bundesrepublik hat sich durchaus einiges getan, was die Gleichstellung vorantreibt. Doch sie betonte auch: Angesichts politischer Herausforderungen muss das Bekenntnis zur Demokratie, die ohne die Stärkung der Menschen- und Frauenrechte nicht zu erreichen ist, immer wieder erneuert werden. Dass dazu auch die finanzielle Förderung der Zivilgesellschaft gehört, machte sie ebenfalls deutlich. Auch Josefine Paul, nordrhein-westfälische Landesministerin für Gleichstellung und diesjährige Vorsitzende der GFMK, betonte angesichts rechter Angriffe auf die Zivilgesellschaft:
„Eine Haltung für die Demokratie und das Grundgesetz einzunehmen ist nicht irgendein Verstoß gegen Neutralität, sondern Gebot aller demokratisch organisierten Organisationen in diesem Land.“
Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, unterstrich den Wert von CEDAW für die Umsetzung der Frauenrechte und machte deutlich: „Die CEDAW Konvention gilt für alle Frauen!“ Daher ist die Berücksichtigung individueller Lebenslagen und intersektionaler Diskriminierungsformen entscheidend für eine konsequente Umsetzung.
Lisi Maier, Direktorin der Bundesstiftung Gleichstellung, betonte, dass dafür auch mehr nach Geschlecht und anderen Diskriminierungsmerkmalen segregierte, Daten notwendig sind.
Im Anschluss an die Paneldiskussion hielt Prof. Daphna Hacker, Berichterstatterin für Deutschland im UN-CEDAW-Ausschuss eine berührende Keynote, in der sie die Bundesrepublik für gemachte Fortschritte und die vorbildhafte Teilnahme am Staatenberichtsverfahren lobte, aber auch dringende Handlungsbedarfe anmahnte – gerade angesichts internationaler Krisen und Konflikte.
Am Nachmittag war es den Teilnehmenden in verschiedenen Workshops möglich, vertieft ins Gespräch zu kommen, zudem berichteten Sarah Kolfen (Softwareentwicklerin) und Beatrice Wrenger (Wachleiterin bei der Berliner Feuerwehr) aus ihrem Arbeitsalltag als Frauen in männerdominierten Berufen.
Der Konventionstext als handliches Nachschlagewerk
Die CEDAW-Allianz Deutschland hat mit Förderung des BMBFSFJ den Text der UN-Frauenrechtskonvention als Broschüre veröffentlicht, um die praktische Arbeit mit dem völkerrechtlichen Vertrag zu vereinfachen. Die handlichen Büchlein können ab sofort unter kontakt@cedaw-allianz.de als Druckausgaben bestellt werden.