CEDAW-Ausschuss bekräftigt zivilgesellschaftliche Forderungen nach mehr Teilhabe und kritisiert Deutschland scharf für unzureichenden Schutz geflüchteter Frauen
Bereits im Februar hatte der CEDAW-Ausschuss der Vereinten Nationen auf den Zwischenbericht der Bundesregierung reagiert und sich unter anderem zur gleichberechtigten politischen Teilhabe und dem Zugang zur Gesundheitsversorgung für Frauen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus geäußert.
Laut Berichterstatterin Jelena Pia-Comella hat die Bundesregierung zwar sowohl mit der Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes als auch mit diversen Projekten und Kampagnen zur politischen Teilhabe von Frauen Fortschritte erzielt, dennoch sieht der Ausschuss seine Forderungen nur teilweise erfüllt. Besorgt zeigt er sich insbesondere über den sinkenden Frauenanteil im Bundestag und die besonders niedrige Beteiligungsquote von Frauen mit Migrations- oder Fluchthintergrund. Auf diese Zahlen hatte die CEDAW-Allianz den Ausschuss in ihrer Stellungnahme zum Zwischenbericht hingewiesen.
In ihrem Schreiben betont die Berichterstatterin erneut, dass die freie und gleiche Beteiligung von Frauen im öffentlichen und politischen Leben Grundvoraussetzung für die Umsetzung der Frauenrechte ist und fordert die Bundesregierung auf, zeitweilige Sondermaßnahmen, wie etwa Quoten, zu ermöglichen.
Besonders scharf wird die Bundesregierung für ihre fehlende Bereitschaft kritisiert, Maßnahmen zu ergreifen, um muslimischen Frauen mit Kopftuch das Ausüben öffentlicher Ämter, insbesondere in der Justiz, zu ermöglichen. Auch das Festhalten an §87 Aufenthaltsgesetz, der öffentliche Stellen dazu verpflichtet, Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis an die Ausländerbehörde zu melden, sieht der Ausschuss äußerst kritisch. Da Frauen ohne geregelten Aufenthaltstitel für medizinische Leistungen einen Behandlungsschein vom Sozialamt brauchen, führt diese Regelung de facto zu einer Einschränkung des Menschenrechts auf Gesundheitsversorgung. Denn viele Betroffene vermeiden aus Angst vor Abschiebung den Kontakt mit den Behörden.
Daher bekräftigt die Berichterstatterin in ihrem Schreiben die Forderung der CEDAW-Allianz, §87 Aufenthaltsgesetz zu streichen, um sicherzustellen, dass alle Frauen in Deutschland Zugang zu Gesundheitsversorgung erhalten.
Im Rahmen des Staatenberichtsverfahrens zur Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention hatten die Vereinten Nationen die deutsche Bundesregierung aufgefordert, zu ausgewählten Themen (Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes, gleichberechtigte Teilhabe in gewählten Entscheidungsgremien, Diskriminierung kopftuchtragender Frauen im öffentlichen Sektor sowie Zugang zur Gesundheitsversorgung für Frauen ohne oder mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus) erneut Stellung zu beziehen und von den Fortschritten zu berichten. Dieser Aufforderung ist die Bundesregierung fristgerecht nachgekommen. Die CEDAW-Allianz machte von der Möglichkeit Gebrauch, den CEDAW-Ausschuss in einer eigenen Stellungnahme zu den Themenbereichen Frauen in gewählten Entscheidungsgremien sowie Zugang zu Gesundheitsversorgung von Frauen ohne oder mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus zu informieren.