Frauenrechte sind Menschenrechte – 45 Jahre UN-Frauenrechtskonvention
Vor 45 Jahren, am 3. September 1981, trat die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW völkerrechtlich in Kraft, nachdem sie vom 20. Mitgliedstaat der Vereinten Nationen unterzeichnet wurde. Doch wie steht es heute global um die Frauenrechte?
Ein Meilenstein für Frauenrechte weltweit und das Versprechen einer geschlechtergerechteren Zukunft – das war die UN-Frauenrechtskonvention, als sie zwei Jahre nach ihrer Verabschiedung in Kraft trat. Der Vertragstext machte nicht nur deutlich, dass Menschenrechte immer und überall auch für Frauen gelten müssen, sondern stellte auch fest, dass die andauernde Diskriminierung von Frauen ein aktives politisches Vorgehen erfordert, um tatsächliche Gleichstellung zu erreichen.
Zu diesem Zweck enthält das Abkommen zahlreiche weitgehende Verpflichtungen, um die Verwirklichung der Menschenrechte von Frauen in allen Lebensbereichen sicherzustellen.
Gender Backlash und Krise des Multilateralismus
Und heute? In Zeiten, in denen die Ideen der Menschenrechte und des Multilateralismus im Allgemeinen sowie Gleichberechtigung und Geschlechtergerechtigkeit im Besonderen zunehmend infrage gestellt werden, sind die Frauenrechte wichtiger denn je. Die Liquiditätskrise der Vereinten Nationen bedroht nicht nur das UN-Menschenrechtssystem, zwecks „Bürokratieabbau“ soll auch das Mandat von UN Women beschnitten und die UN Frauenorganisation mit dem Bevölkerungsfond zusammengelegt werden. Weltweit bedroht der autoritäre Gender Backlash wichtige Fortschritte, etwa in den Bereichen reproduktive Rechte, Schutz vor Gewalt, ökonomische Eigenständigkeit und politische Teilhabe.
DDR unter den 20 Erstunterzeichnern
Am 3. September 1981 trat die UN-Frauenrechtskonvention nicht nur völkerrechtlich in Kraft, sondern auch in der damaligen DDR. Diese gehörte mit zu den ersten 20 Unterzeichner-Staaten, und verpflichtete sich damit vier Jahre früher als die Bundesrepublik zur Umsetzung der Frauenrechte. Auch wenn die DDR in vielerlei Hinsicht ein Unrechtsstaat war, lässt sich doch konstatieren, dass sie in Bezug auf Gleichberechtigung fortschrittlicher war als die damalige Bundesrepublik. Zwar bestand der Gender Pay Gap und die ungleiche Verteilung unbezahlter Sorgearbeit auch in der DDR, doch waren Frauen dort viel selbstverständlicher in den Arbeitsmarkt integriert, und das bereits zu Zeiten, in denen in Westdeutschland Ehemänner noch die Arbeitsverträge ihrer Frauen kündigen durften. Zudem hatten ostdeutsche Frauen seit 1972 das Recht, eine Schwangerschaft in den ersten drei Monaten ohne Angabe von Gründen abzubrechen, der Eingriff war Teil der öffentlichen Gesundheitsversorgung. Damit galt in den 1970er Jahren in der DDR eine Regelung, die auch heute noch von Frauenrechtler*innen gefordert wird.
2026 sehen wir, wie sowohl in Ost- als auch Westdeutschland aufgrund sozialpolitischer Sparmaßnahmen und stärker werdenden rechtsextremen und -populistischen Bewegungen erreichte Fortschritte bedroht und alte Rollenbilder wieder wirkungsvoller werden.
Während antidemokratische, antipluralistische und antifeministische Positionen auch in Deutschland immer stärker werden, muss klar sein: Rechtsextremismus und -populismus bedrohen Frauenrechte!