Geschlechtsspezifische Dimensionen von Flucht und Migration

Die Frauenrechtskonvention umsetzen

Geflüchtete Frauen* und Mädchen* sind diversen geschlechtsspezifischen Gefahren und Diskriminierungen ausgesetzt. Auf der Flucht sind sie häufiger von sexualisierter Gewalt und Menschenhandel betroffen. Bei Ankunft in Deutschland werden sie von einem auf männliche Bedürfnisse zugeschnittenen Asylsystem benachteiligt und bei der Bereitstellung von Unterstützungsangeboten für Frauen* übersehen. Dabei gelten Menschenrechte von Frauen* unabhängig vom Aufenthaltsstatus.

Geflüchtete Frauen* und Mädchen* haben Rechte

Entsprechend dem aktuellen Global Trend Report von UNHCR waren Ende 2022 108,4 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht. Damit sind Flüchtlinge, Asylsuchende, Binnenvertriebene und Menschen, die internationalen Schutz benötigen, gemeint. Die Anzahl der geflüchteten Personen ist seit Ende 2021 um 19 Millionen und damit 21 Prozent gestiegen. Diese rasante Entwicklung ist hauptsächlich auf die russische Invasion in der Ukraine zurückzuführen. Weltweit sind etwa die Hälfte der geflüchteten Menschen Frauen* und Mädchen*. Entsprechend der Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wurden in Deutschland zwischen Januar und August 2023 28,5 % der Asylanträge von weiblichen* Personen gestellt.

Die 1951 verabschiedete Genfer Flüchtlingskonvention sowie das 1967 verabschiedete Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge bilden die aktuell international gültige Rechtsgrundlage zum Schutz von Geflüchteten (UNHCR Deutschland ). Der Verfolgungsbegriff und die Flüchtlingsdefinition wurden lange aus männlicher Sicht interpretiert und frauen*spezifische Perspektiven ignoriert. Inzwischen wird anerkannt, dass das Geschlecht ein Verfolgungsgrund sein und die daraus resultierenden Konsequenzen beeinflussen kann (vgl. etwa UNHCR Schweiz).

Die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) ist im Völkerrecht das wichtigste Menschenrechtsinstrument für Frauen* und Mädchen*. Menschenrechte gelten ungeachtet von politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und staatsbürgerlichen Dimensionen. Dementsprechend schützt CEDAW alle Frauen*, die sich in einem Land aufhalten, welches Mitglied des Abkommens ist. Da Deutschland CEDAW 1985 ratifiziert hat, fordert die CEDAW-Allianz die Bundesregierung mit konkreten Forderungen dazu auf, das Abkommen für alle Frauen* umzusetzen.

Das Kontinuum geschlechtsspezifischer Gewalt vor, auf und nach der Flucht

Wenn Frauen* fliehen, tun sie das genauso oft wie Männer* vor Krieg, Verfolgung, Umweltkatastrophen oder anderen Entwicklungen, die ihnen ein Bleiben verunmöglichen. Allerdings kommen oftmals geschlechtsspezifische Gründe wie drohende Genitalverstümmelung oder Zwangsverheiratung hinzu (Friedrich-Ebert-Stiftung). Die erlebte oder angedrohte Gewalt wird zur Fluchtursache, aber auch auf der Flucht besteht ein besonders hohes Risiko, sexuelle oder geschlechtsspezifische Gewalt zu erleben, insbesondere für alleinreisende Frauen*. Besonders eklatant ist die Gefahr des Menschenhandels, dem insbesondere Frauen* auf der Flucht ausgesetzt sind (Bundeszentrale für politische Bildung). Auch zeigen diverse Studien, dass sexuelle und geschlechtsbasierte Gewalt gegen Frauen* in Flüchtlingslagern ein globales Phänomen darstellt. Teilweise werden sexuelle Dienstleistungen erzwungen, um im Gegenzug Nahrung oder Unterkunft zu erhalten (Netzwerk Flüchtlingsforschung).

Und auch in Deutschland müssen geflüchtete Menschen oft auf sehr engem Raum mit fremden Personen unter teils schlechten hygienischen Bedingungen zusammenleben. Da in Deutschland die Mehrheit der geflüchteten Menschen männlich* ist, kann das sehr schwer sein für Frauen*, die sexualisierte Gewalt auf der Flucht erlebt haben (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung). Zudem kommt es regelmäßig zu Gewalt durch Mitbewohner* oder Sicherheitspersonal. Der Schutz gewaltbetroffener Frauen* ist nicht garantiert. Die Frauenhaus Koordinierung e.V. bemängelt fehlende Gewaltschutzkonzepte und Beschwerdesysteme in Unterkünften für Geflüchtete. Zusätzlich erschwert die gesetzliche Regelung, wonach Frauen* und Kindern ohne Aufenthaltstitel der Aufenthalt in einem Frauenhaus nicht finanziert wird, sowie fehlende Sprachvermittlung die Situation der geflüchteten Frauen*.

Da geschlechtsspezifische Fluchtursachen von den deutschen Behörden oftmals nicht anerkannt werden, droht vielen Frauen* zudem die Zurückweisung in gewaltvolle Zusammenhänge (Bündnis Istanbul-Konvention, S. 181ff).

Um auch geflüchtete Frauen* hinreichend vor Gewalt schützen zu können, fordert die CEDAW-Allianz Deutschland in ihrem Alternativbericht:

  • bundesweite barrierefreie, mehrsprachige, diversitätsorientierte, niedrigschwellige Hilfsangebote, wie z. B. Gesundheitsangebote für Mädchen* und Frauen*, (anonyme) Spurensicherung und Therapieplätze
  • Aufenthalts- und asylrechtliche Zugangshürden zu Frauenhäusern unverzüglich zu beseitigen
  • dauerhafte dezentrale Unterbringung, für geflüchtete, besonders vulnerable Personengruppen
  • bessere Gewaltschutzkonzepte in den Unterkünften für Gruppen mit erhöhtem wiederholtem Gewaltrisiko, bspw. Frauen* oder Betroffene von Menschenhandel
  • Gewaltschutzkoordinator*innen und ein effektives Beschwerdemanagement vor Ort
  • besonders vulnerable Gruppen frühzeitig zu identifizieren und vorrangig und schnell in geschützten Räumen unterzubringen
  • Frauen* als „soziale Gruppe“ im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention einzustufen, damit sie im Fall von geschlechtsspezifischer Verfolgung und Gewalt (bspw. Menschenhandel, FGM, Zwangsverheiratung) Schutz finden
  • Schutz und einen menschenrechtskonformen Umgang mit Geflüchteten als Priorität der deutschen Innenpolitik mit Blick auf Aufnahme, Unterbringung und Versorgung in den sogenannten Ankerzentren

Migrationsbiografien führen zu Mehrfachdiskriminierungen

Wenn geflüchtete Frauen* erwerbstätig sind, arbeiten sie häufiger in informellen Sektoren, sind somit rechtlich und sozial nicht abgesichert, und dadurch korrupten Strukturen sowie sexuellem Missbrauch schutzlos ausgesetzt.

Bei der Ankunft in Deutschland reisen laut einer Studie des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge geflüchtete Frauen* überwiegend mit einer Familie ein und sind dabei stark in die tägliche Kinderbetreuung und Haushaltstätigkeiten eingebunden. Und auch für geflüchtete Kinder ist die Situation zunehmend belastend: So berichten UNICEF und das Deutsche Institut für Menschenrechte, dass kindergerechte und geschützte Räumen fehlen sowie der Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung und sozialen Kontakten außerhalb der Unterbringung erschwert ist. Daraus ergeben sich für viele Frauen* geschlechtsspezifische Schwierigkeiten hinsichtlich der sozialen Teilhabevoraussetzungen: Sie sind seltener erwerbstätig, weisen weniger ausgeprägte Kenntnisse der deutschen Sprache auf und besuchen seltener Sport- und/oder Kulturveranstaltungen (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge).

Auch erleben geflüchtete Menschen immer wieder Diskriminierung auf dem Arbeits- oder Wohnungsmarkt, sowie im gesellschaftlichen Leben. Das kann insbesondere Frauen* hart treffen. So zeigen Studien beispielsweise, dass kopftuchtragende Frauen* eine besonders von Diskriminierung betroffene Gruppe in Deutschland darstellen.

Es wird deutlich: Soziale und wirtschaftliche Integration sind stark davon abhängig, welches Geschlecht, aber auch welchen Pass ein Mensch besitzt. Deswegen fordert die CEDAW-Allianz Deutschland in ihrem Alternativbericht:

  • Frauen* mit Fluchterfahrungen oder Migrationsgeschichte in eine der Qualifikation angemessene Beschäftigung zu vermitteln und ggf. durch Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen vor prekären Arbeitsverhältnissen zu schützen
  • die personellen und finanziellen Ressourcen sowie die Befugnisse der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu erhöhen
  • die Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse zu verbessern und Frauen* nicht in Berufe mit niedrigeren Qualifikationsanforderungen zu drängen
  • intersektionale Diskriminierungen u. a. durch verpflichtende anonymisierte Bewerbungsverfahren abzubauen

In den immer wiederkehrenden Debatten zu Migration und Asyl fehlt oftmals eine menschenrechtsbasierte Perspektive, die die besonderen Bedürfnisse von mehrfachdiskriminierten Gruppen berücksichtigt. Die Bundesregierung bekennt sich zwar zu einer intersektionalen Gleichstellungspolitik, aber weiterhin gilt: „die vielfältigen Formen der Diskriminierung müssen auch institutionell und strukturell sowie auch im Rahmen besonderer Vorkehrungen bekämpft werden“ (CEDAW Alternativbericht 2023, S.7).

Gründung
Allianz
Mitglieds-
verbände
Berichte

Safe Abortion Day: Reproduktive Rechte sind Menschenrechte

Die Frauenrechtskonvention umsetzen

Am 28. September ist der internationale Aktionstag für das Recht auf einen sicheren und legalen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen (auf Englisch Safe Abortion Day). Ein guter Grund, sich daran zu erinnern, dass in Deutschland Frauen* und behandelnde Ärzt*innen immer noch stigmatisiert und kriminalisiert werden. Auch die sich zuspitzende Versorgungslage und eine erstarkende Anti-Gender Bewegung verdeutlichen: Reproduktive Rechte sind auch heute nicht selbstverständlich.

Diskriminierung per Gesetz

Die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche im Verhältnis zur Einwohnerzahl ist in Deutschland im europäischen  Vergleich sehr niedrig (Statista Research Department). Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass seit etwa 10 Jahren die Anzahl der Abtreibungen in Deutschland bei um die 100.000 pro Jahr liegt. Betrachtet man die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche über einen längeren Zeitraum ist die absolute Zahl erheblich gesunken: von 130.899 im Jahr 1996 auf 103.927 im Jahr 2022.

Gemäß §218 Strafgesetzbuch (StGB) ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland grundsätzlich strafbar. Nur unter der Voraussetzung der so genannten Beratungsregelung (§ 218a Absatz 1 StGB) entfällt die strafrechtliche Verfolgung. Entsprechend der Beratungsregelung muss sich eine schwangere Person mindestens drei Tage vor der Abtreibung bei einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten lassen, eine entsprechende Bescheinigung bei den behandelnden Ärzt*innen vorlegen und den Abbruch innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis durchführen (BMFSJ). Im Jahr 2022 erfolgten laut Daten des Statistischen Bundesamts 96 Prozent der Schwangerschaftsabbrüche entsprechend dieser Regelung. Bei den anderen 4 Prozent sind medizinische oder kriminologische Faktoren Grund für den Abbruch. So kann eine Abtreibung auch ohne Pflichtberatung und nach der zwölften Schwangerschaftswoche vorgenommen werden, wenn die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren gefährdet ist oder die Schwangerschaft auf ein Sexualdelikt wie eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung zurückgeht (pro familia).

Die CEDAW-Allianz Deutschland kritisiert in ihrem neusten Alternativbericht (2023) den §218: „Diese gesetzliche Regelung schadet Frauen*, verletzt ihre sexuellen und reproduktiven Rechte und stellt eine Diskriminierung von Frauen* wegen ihres Geschlechts dar“. Dabei sind reproduktive Rechte auch auf völkerrechtlicher Ebene festgeschrieben. So heißt es in der UN-Frauenrechtskonvention CEDAW, die von Deutschland im Jahr 1985 ratifiziert wurde, die Regierung müsse gewährleisten, dass Frauen* das Recht auf „freie und verantwortungsbewusste Entscheidung über Anzahl und Altersunterschied ihrer Kinder sowie auf Zugang zu den zur Ausübung dieser Rechte erforderlichen Informationen, Bildungseinrichtungen und Mitteln“ haben (Artikel 16e).

Zur Umsetzung der reproduktiven Rechte von Frauen* formuliert die CEDAW-Allianz Deutschland unter anderem folgende Forderungen:

  • Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (§ 218 StGB) an internationale Menschenrechtsabkommen anpassen
  • Kriminalisierung von Frauen* und Ärzt*innen beenden
  • Pflichtberatung und dreitägige Wartefrist abschaffen
  • Recht auf Beratung zu allen Aspekten von Sexualität und Schwangerschaft, zu reproduktiven Rechten und sexueller Gesundheit

Auch der CEDAW-Ausschuss der UN untermauert in seinen abschließenden Bemerkungen zum 9. deutschen Staatenbericht die Forderung nach einer vollständigen Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ohne obligatorische Beratung und Wartefrist. Der Expert*innenausschuss betont dabei, dass das auch den Richtlinien der WHO zum Thema entsprechen würde.

Diskriminierung durch strukturelle Unterversorgung

Nicht nur die gesetzliche Regelung erschwert Frauen* eine selbstbestimmte Entscheidung, sondern auch die Versorgungslage. Die Anzahl ärztlicher Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und melden ist laut Statistischem Bundesamt zwischen 2003 und 2023 (2. Quartal) von 2.050 auf 1.098 gesunken und hat sich damit fast halbiert.

Im Jahr 2022 wurden 86.075 der Schwangerschaftsabbrüche in gynäkologischen Praxen vorgenommen sowie die restlichen 17.852 in Krankenhäusern, dort überwiegend ambulant (Statista Research Department). Aktuell sind nur ein Drittel der gynäkologischen Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, über die Bundesärztekammer öffentlich einsehbar. Das liegt daran, dass die Aufnahme in die Liste freiwillig erfolgt und die behandelnden Ärzt*innen oft Sorge vor öffentlicher Stigmatisierung durch Abtreibungsgegner*innen haben. Auch so genannte „Gehsteigbelästigung“ vor den Praxen ist ein großes Problem, insbesondere für die Frauen*, die Abbrüche dort durchführen lassen wollen. Dementsprechend können Patient*innen bei einer Onlinesuche nur einen Bruchteil der behandelnden Ärzt*innen finden und sind auf die nicht offen zugänglichen Listen von Beratungsstellen wie pro familia angewiesen.

Trotz der schrumpfenden Versorgungslage ist auch das Angebot in öffentlichen Krankenhäusern als Teil der staatlichen Gesundheitsvorsorge mangelhaft. Eine von CORRECTIV.Lokal erstellte Datenbank zeigt, dass nur 38 Prozent der öffentlichen Kliniken mit einer gynäkologischen Abteilung Schwangerschaftsabbrüche nach der zuvor genannten Beratungsregelung anbieten. So müssen betroffene Frauen* oft einen längeren Weg zu behandelnden Praxen oder Krankenhäusern zurücklegen. Dabei sind manche Regionen in Deutschland stärker betroffen als andere.

In Bayern ist die Versorgungslage zum Beispiel besonders kritisch. Laut der Bundesärztekammer gibt es 8 gemeldete Arztpraxen auf 6.5 Millionen Einwohner*innen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Die Hälfte dieser gemeldeten Praxen befindet sich in München. Dementsprechend müssen beispielsweise Frauen* aus Bayreuth je nach Terminvergabe mindestens 52 Kilometer nach Marktredwitz oder 234 Kilometer nach München für eine Behandlung zurücklegen (Mehr als du denkst, weniger als du denkst).

Mit dieser sich verschlechternden Versorgungslage ist auch in Deutschland der sichere Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen gefährdet. Deswegen fordert die CEDAW-Allianz Deutschland:

  • evidenzbasierte Informationen zum Schwangerschaftsabbruch bereitstellen
  • offensichtliche Falschinformationen im Internet sowie die Diffamierung einzelner Ärzt*innen und Gehsteigbelästigungen unterbinden
  • Zugang zu kostenlosen und sicheren Schwangerschaftsabbrüchen
  • flächendeckende Versorgung beim medikamentösen Schwangerschaftsabbruch und den dafür nötigen Zugang zu Misoprostol

Reproduktive Rechte weltweit in Gefahr

Weltweit lebt jede zweite Frau in einem Land mit beschränktem oder gar keinem legalen Zugang zu sicheren Abtreibungen (Ärzte der Welt). Das führt dazu, dass jährlich 8 Millionen Abbrüche mit lebensgefährlichen Methoden durchgeführt werden. Die Weltgesundheitsorganisation schätzt, dass zwischen 4.7 und 13.2 Prozent der weltweiten Müttersterblichkeit auf unsichere Abbrüche zurückgeführt werden können. In Rumänien beispielsweise sank die Müttersterblichkeit um das 16-fache, nachdem die Abtreibungsgesetze gelockert und die medizinische Versorgung verbessert wurden (Mehr als du denkst, weniger als du denkst). Zusammenfassend bringt es die Weltgesundheitsorganisation auf den Punkt: „Die Einschränkung des Zugangs zu Schwangerschaftsabbrüchen führt nicht zu einer Verringerung der Zahl der Schwangerschaftsabbrüche, hat jedoch einen erheblichen Einfluss darauf, ob die vorgenommenen Abtreibungen sicher sind.“

Zudem sind rechtspopulistische und antifeministische Bewegungen, die gegen die Gleichstellung der Geschlechter sowie sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte (SRHR) mobilisieren, in den letzten Jahren im nationalen und internationalen Kontext erstarkt. In der Anti-Gender-Bewegung treffen unterschiedliche politische Ausrichtung zusammen: rechte Gruppierungen, rechtspopulistische Parteien, christlich-fundamentalistische Organisationen, aber auch bürgerlich-konservative Milieus. Die Angriffe richten sich insbesondere gegen die Rechte von LGBTIQ*-Personen, reproduktive Rechte und die Reproduktionsmedizin sowie gegen die Aufklärung über Sexualität und Geschlechtergleichstellung. Fortschritte in den genannten Bereichen werden als „Propagierung von Homosexualität“ oder „Abschaffung der Familie“ umgedeutet.

Dementsprechend ist es wichtig, reproduktive Rechte nicht als selbstverständlich anzusehen und gegen Stimmen aus dem rechtspopulistischen und antifeministischen Milieu zu verteidigen. Denn: Reproduktive Rechte sind Menschenrechte!

Gründung
Allianz
Mitglieds-
verbände
Berichte

Die CEDAW-Allianz trifft MdB Ulle Schauws

Die Frauenrechtskonvention umsetzen

Am 8.9.2023 war eine Delegation der CEDAW-Allianz Deutschland zu Besuch im Bundestag bei der Abgeordneten Ulle Schauws der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Auftakt einer Reihe von Gesprächen mit allen demokratischen Parteien.

Die wichtige Rolle der Parlamente in der Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention

Eine konsequente Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention CEDAW ist nur möglich, wenn alle politischen Ebenen am Prozess beteiligt sind. Auch der CEDAW-Ausschuss der Vereinten Nationen fordert in seinen Abschließenden Bemerkungen Bundestag, Bundesrat und die Parlamente der Bundesländer auf, sich aktiv für die Umsetzung von CEDAW einzusetzen.

Als Legislative hat der Deutsche Bundestag zahlreiche Einflussmöglichkeiten: Er kann eigene Gesetze und Gesetzesänderungen vorschlagen und muss zudem allen Gesetzesinitiativen aus Bundesregierung oder Bundesrat zustimmen (mehr dazu hier). Die meisten Gesetze, die die Bundesregierung vorschlägt, werden vom Bundestag bzw. in den zuständigen Fachausschüssen, zuvor überarbeitet. Über die Instrumente des Gender Mainstreamings und Gender Budgetings kann der Bundestag also kritisch prüfen, ob die Gesetzgebung der Bundesregierung Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit voranbringt. Der CEDAW-Allianz Deutschland ist es damit ein Anliegen, die Frauenrechtskonvention bei den Abgeordneten im Bundestag bekannter zu machen.

Gemeinsam Frauenrechte voranbringen

Ulle Schauws war als einzige Parlamentarierin Teil der Delegation der deutschen Bundesregierung, die im Mai zur Staatenanhörung nach Genf gereist ist. Im Anschluss hat sich die CEDAW-Allianz Deutschland darum bemüht, im Gespräch zu bleiben, um das gemeinsame Anliegen, die Frauenrechtskonvention im Bundestag zu stärken, voranzubringen.

Bei dem gemeinsamen Gespräch ging es nun unter anderem um die Frage: Wie kann die fraktionsübergreifende Zusammenarbeit gestärkt werden, um Gesetzesentwürfe geschlechtergerecht zu gestalten? Und wie kann sichergestellt werden, dass Wissen über CEDAW in den relevanten Ausschüssen des Bundestages, aber auch auf Landes- oder Kommunalebene verbreitet wird?

Die Forderungen der CEDAW-Allianz Deutschland bei allen demokratischen Parteien positionieren

Um sich politisch für eine konsequente Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention einzusetzen, wird sich die CEDAW-Allianz weiterhin um Gespräche mit allen demokratischen Parteien bemühen. Dabei sollen sowohl die konkreten Forderungen aus dem Alternativbericht vorgebracht, als auch strukturell-institutionelle Möglichkeiten zur Umsetzung der Frauenrechtskonvention besprochen werden. Es braucht dabei fraktionsübergreifende Zusammenarbeit, um die Umsetzung der Frauenrechtskonvention in allen Lebensbereichen zu verwirklichen.

Delegation der CEDAW-Allianz mit MdB Ulle Schwaus
Gründung
Allianz
Mitglieds-
verbände
Berichte

Feministische Kritik am Selbstbestimmungs­gesetz der Bundesregierung

Die Frauenrechtskonvention umsetzen

Am 23.8.2023 hat sich die Bundesregierung auf einen gemeinsamen Gesetzesentwurf für ein neues Selbstbestimmungsgesetz (lang: Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag) geeinigt, dass das veraltete und zum Teil verfassungswidrige „Transsexuellengesetz“ aus dem Jahr 1980 ersetzen soll. Dieser Entwurf ist noch nicht verbindlich, sondern muss erst im Bundesrat und Bundestag beraten und abgestimmt werden, bevor das Gesetz verabschiedet werden kann. Im Kern beinhaltet der jetzt vorgelegte Gesetzesentwurf folgende Anpassungen:

  • Die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens soll für trans, nicht-binäre und intergeschlechtliche Personen vereinfacht und vereinheitlicht werden – dafür soll u.a. die Notwendigkeit eines psychologisches Gutachtens oder medizinisches Attests abgeschafft werden.
  • Volljährige Menschen könnten damit zukünftig durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt die Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihrer Vornamen bewirken, diese muss allerdings drei Monate vorher angemeldet werden.
  • Für Minderjährige bis 14 Jahre sollen nur die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung gegenüber dem Standesamt abgeben können, Minderjährige ab 14 Jahren könnten die notwendige Erklärung selbst abgeben; sofern die Zustimmung der Sorgerechtsberechtigten gegeben ist.
  • Nach einer erfolgten Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen würde für eine erneute Änderung eine Sperrfrist von einem Jahr gelten.
  • Es soll ein Bußgeld verhängt werden können, wenn jemand die Änderung des Geschlechtseintrags von trans, nicht-binären oder intergeschlechtlichen Personen gegen deren Willen offenbart und sie dadurch absichtlich schädigt.
  • Die geplante Regelung sieht ausschließlich die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen vor. Die Frage, ob eine Person zusätzlich geschlechtsangleichende körperliche/medizinische Maßnahmen vornehmen kann, wird dadurch nicht geregelt.

Vielfältige zivilgesellschaftliche Kritik am Gesetzesentwurf

Viele Verbände und Organisationen sind sich darin einig, dass eine Änderung des über 40 Jahre alten „Transsexuellengesetzes“ dringend notwendig ist. Sie begrüßen die Initiative der Bundesregierung. Dennoch gibt es auch viel Kritik am jetzigen Entwurf. Bereits im Mai hat der Bundesverband Trans e.V., der Mitglied in der CEDAW-Allianz ist, festgestellt: „Die starke Verbreitung des trans*feindlichen Narrativs, wonach geschlechtergetrennte Toiletten, Saunen oder Unterkünfte durch das Gesetz weniger geschützt seien, hat zu massiver Verunsicherung geführt. Dies spiegelt sich leider schmerzhaft in dem Gesetzentwurf.“ (Presseerklärung des BV Trans vom 9.5.23)

Der Bundesverband Intergeschlechtliche Menschen e.V., ebenfalls CEDAW-Allianz-Mitglied, sieht die Lebensrealitäten intergeschlechtlicher Menschen im Gesetz nicht beachtet und schlussfolgerte: „Dem Anspruch eines modernen, von Humanismus und Liberalität geprägtem Personenstandsgesetz wird der Referent*innen-Entwurf in der vorliegenden Form daher nicht gerecht.“ (Stellungnahme IM e.V. zum Selbstbestimmungsgesetz)

Viele Vertreter*innen von queeren Vereinen und Frauenverbänden – darunter auch weitere Mitgliedsorganisationen der CEDAW-Allianz wie DaMigra, der Deutsche Frauenrat oder der bff – haben nun eine Petition unterzeichnet, die die Regierungsparteien im Bundestag auffordert, Änderungen am Entwurf vorzunehmen. Sie fordern unter anderem:

  • Die Streichung der dreimonatigen Frist zur Anmeldung der Änderung – denn Menschen, die sich dafür entscheiden, Geschlechtseintrag oder Namen zu ändern, täten das sehr bewusst und nach reiflicher Überlegung. Sie hätten das Recht, diese Entscheidung ohne bevormundende Wartefristen zu treffen.
  • Die Streichung der einjährigen Sperrfrist für erneute Änderungsanträge. Erfahrungswerte mit dem „Transsexuellengesetz“ sowie aus anderen Ländern zeigten, dass es diese Einschränkung nicht braucht.
  • Die Streichung des Absatzes, der „klarstellt“, dass das Hausrecht (etwa in Fitnessstudios oder Saunen), einzelne Personen den Räumlichkeiten zu verweisen, weiterhin besteht. Das sei unnötig, zudem habe auch das Hausrecht Grenzen, wenn es um Diskriminierung geht.
  • Auch die Regelung, dass sportliche Leistungen unabhängig vom aktuellen Geschlechtseintrag geregelt werden können, sei nicht nötig. Eine differenzierte Debatte über die Teilhabe von trans, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen habe in diesem Bereich gerade erst begonnen. • Die Streichung der Regelung, dass es im Spannungs- oder Verteidigungsfall für den Dienst an der Waffe keine Rolle spielen soll, wenn ein männlicher Geschlechtseintrag bis zu zwei Monate vorher geändert wurde. Träfe das z.B. auf eine trans Frau zu, würde sie für die gesamte Dauer des Verteidigungsfalles als wehrpflichtig gelten.
  • Sicherstellung der geschlechtlichen Selbstbestimmung für trans*, inter und nicht-binäre Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren, unabhängig von der Unterstützung ihrer Eltern.
  • Die generelle Meldung einer Änderung an Sicherheitsbehörden zu streichen. Dieser Generalverdacht widerspreche einer freien Gesellschaft. Die Information darüber, wer Namen und Geschlechtseintrag ändern lässt, soll laut Kabinettsentwurf an eine lange Liste von Sicherheitsbehörden übermittelt werden – selbst, wenn diese Personen noch nie auffällig oder straffällig geworden sind.

Transfeindliches gesellschaftliches Klima

Insgesamt bemerken die Verfasserinnen der Petition, genauso wie verschiedene Verbände und Organisationen von LGBTIQ Personen bereits seit Monaten, dass der Gesetzesentwurf spürbar in einem „angespannten gesellschaftlichen Klima“ entstanden sei. Ein Selbstbestimmungsgesetz solle aber nicht durch die Anti-Gender-Bewegung geschürte Ängste bedienen, sondern die Menschenrechte von trans, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen schützen, und Diskriminierung dieser Menschen wirksam verhindern.

Auch viele Akteurinnen, die sich selbst als feministisch bezeichnen, verbreiten derzeit gezielt transfeindliche Mythen, laut denen insbesondere durch trans* Frauen eine Gefahr für die Frauenrechte ausgeht. Tatsächlich sind es aber insbesondere trans, inter und nicht-binäre Personen, die immer wieder besonderen Formen von Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt werden. Das bestätigte zuletzt 2020 eine umfangreiche Studie der Europäischen Grundrechteagentur.

Umso wichtiger ist es, dass viele frauenpolitische Akteurinnen sich solidarisch an die Seite von trans, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen stellen. So hat die Frauenhauskoordinierung bereits letztes Jahr betont: Gewaltschutz muss für ALLE Frauen gelten. Darüber hinaus stellte sie klar, dass niemand ausschließlich aufgrund des weiblichen* Geschlechts Zugang zu Frauenhäusern erhalte, die Vorstellung, dass Männer* sich spontan als trans* Frauen Zugang zu Frauenhäusern verschaffen könnten, sei also schlichtweg falsch.

Auch die CEDAW-Allianz steht solidarisch an der Seite ALLER Frauen* und Mädchen* und fordert eine konsequent intersektionale Gleichstellungspolitik, die auch die Rechte von Menschen mit diversen geschlechtlichen Identitäten und Körpern und queeren Frauen* und Mädchen* anerkennt.

Gründung
Allianz
Mitglieds-
verbände
Berichte

Gewalt gegen Frauen* – Bundeskriminalamt veröffentlicht Lagebild für 2022

Die Frauenrechtskonvention umsetzen

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat die jährliche Statistik zu häuslicher Gewalt für das Jahr 2022 veröffentlicht. Die neuen Zahlen zeigen: Partnerschaftsgewalt ist erneut gestiegen; weiterhin ist die überwiegende Mehrheit der Betroffenen weiblich*.

Neue Daten, alte Befunde

Im Vergleich zu früheren Jahren hat das BKA ausführlichere Zahlen bereitgestellt: Erstmalig wird nicht nur die Partnerschaftsgewalt erfasst, sondern auch innerfamiliäre Gewalt gegen andere Familienangehörige wie Kinder, Eltern oder Geschwister. Die Kategorie häusliche Gewalt fasst Partnerschaftsgewalt und innerfamiliäre Gewalt zusammen. Seit 2015 veröffentlicht das BKA jährlich Daten zu Gewalt in Partnerschaften, die sogenannte Kriminalstatistische Auswertung Partnerschaftsgewalt. Seitdem ist die der Polizei angezeigte Gewalt in Partnerschaften gestiegen, im Vergleich zu 2021 zuletzt um 9,4 %. Dabei sind die Tatverdächtigen zu 78,3 % männlich*, die Betroffenen zu 80,1% weiblich*. Über die Hälfte der angezeigten Fälle belaufen sich auf vorsätzliche einfache Körperverletzung, aufgeführt werden aber auch Delikte wie Stalking, sexualisierte Gewalt und Mord. 152 Menschen sind letztes Jahr von ihren Partner*innen umgebracht worden, davon 133 weiblich*.

Seit langem wissen wir, dass Gewalt gegen Frauen* zumeist im sozialen Nahfeld, insbesondere durch Partner* und ehemalige Partner* stattfindet. Zwar sind Männer* ebenfalls von Partnerschaftsgewalt durch Frauen* betroffen, und auch in nicht heterosexuellen Beziehungen kommt partnerschaftliche Gewalt vor. Auch schließt die Datenerfassung Menschen aus, die sich nicht als cisgeschlechtlich oder außerhalb des binären Geschlechtssystems identifizieren. Die überwiegende Mehrheit dieser Art der Gewalt stellt aber dennoch männliche* Gewalt gegen Frauen* dar. Das ist kein Zufall, sondern liegt an gesellschaftlichen Machtverhältnissen, die – historisch und bis heute – diese Form der Gewalt bagatellisieren und immer noch Bilder vermitteln, die ein Eigentums- und Anspruchsdenken in heterosexuellen Paarbeziehungen fördern. So geht in vielen gewalttätigen Paarbeziehungen sexualisierte und körperliche Gewalt gegen Frauen* mit psychischer Gewalt und extremem Kontrollverhalten des Täters* einher. Das Risiko, Gewalt zu erfahren und sogar getötet zu werden, erhöht sich für Frauen* stark, wenn sie sich von ihrem Partner* trennen – ein weiterer Hinweis dafür, dass die Gewalt oft in einem patriarchalen Besitzdenken der Täter* begründet liegt.

Offizielle Zahlen sind mit Vorsicht zu bewerten

Die offiziellen Zahlen des BKA können dabei keineswegs das gesamte Ausmaß der partnerschaftlichen Gewalt darstellen, sondern nur das sogenannte Hellfeld – also alle Fälle, die der Polizei bekannt werden. Diese Zahlen sind stark vom Anzeigeverhalten der Betroffenen beeinflusst. Gerade Gewalt in sozialen Nahbeziehungen und romantischen Partnerschaften wird allerdings sehr selten zur Anzeige gebracht – wenn sie denn in Fällen der emotionalen und psychischen Gewalt überhaupt als Gewalt identifiziert wird. Ein Grund dafür sind die gesellschaftliche Tabuisierung und Privatisierung dieser Form der Gewalt. Auch sozial bedingte Abhängigkeiten können dazu führen, Anzeigen zu verhindern, etwa ökonomische Abhängigkeit vom Partner*. Mehr angezeigte Fälle können also auch ein positives Zeichen sein und zeigen, dass die Gewalt zunehmend weniger normalisiert und entstigmatisiert wird. Um jedoch das Verhältnis zwischen angezeigter und nicht angezeigter Gewalt zu belegen, bräuchte es verlässliche Zahlen aus dem Dunkelfeld. Weiterhin fehlt es zu Gewalt im digitalen Raum (wovon auch Frauen* und Mädchen* überdurchschnittlich betroffen sind) an Daten.

Eine Studie des BMFSFJ aus dem Jahr 2004 zeigt, dass in Deutschland jede vierte Frau* mindestens einmal in ihrem Leben von Gewalt in einer (ehemaligen) Paarbeziehung betroffen war, deutlich mehr als in den polizeilichen Statistiken erfasst. Aktuellere Zahlen zum Dunkelfeld und eine geschlechterübergreifende Befragung für einen direkten Vergleich von Gewalterfahrungen zwischen Geschlechtern gibt es bislang in Deutschland trotz großem Bedarf nicht. Das BKA hat allerdings angekündigt, gemeinsam mit BMI und BMFSFJ 2025 eine neue geschlechterübergreifende Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“ herauszubringen, mit dem Ziel, das Dunkelfeld im Bereich von Gewaltvorkommnissen, unter anderem in Partnerschaften, in Deutschland zu untersuchen.

Sorgerechtsregelungen torpedieren Kampf gegen häusliche Gewalt

Wenn es Kinder in der Beziehung gibt, kann es besonders schwer sein, sich vom gewalttätigen Partner* zu trennen. Strukturelle Hindernisse durch Familiengerichte und Jugendämter tragen vielfach dazu bei, dass sich betroffene Frauen* nicht aus gewalttätigen Beziehungen lösen können. Eine Studie aus dem Jahr 2022 kommt zu erschreckenden Ergebnissen: In Sorgerechtsverfahren, in denen Mütter* Gewalt durch die Väter* gegen sich selbst oder ihre Kinder anführten, um ein alleiniges Sorgerecht zu erwirken, wurden die Vorwürfe ausnahmslos ohne Prüfung als Falschaussagen gewertet. Anstatt Mütter* und Kinder vor Gewalt zu schützen, wurden Kinder zum Umgang mit den Vätern* gezwungen. In vielen Fällen wurden die Kinder sogar der Fürsorge der Mutter* entzogen und in Heimen untergebracht, ohne Prüfung einer Kindswohlgefährdung, sondern allein aus dem Grund, dass sie sich gegen einen Umgang mit dem Vater* ausgesprochen hatten. Die CEDAW-Allianz fordert daher, das Umgangsrecht in Gewaltfällen auszusetzen und Fachkräfte und Richter*innen verpflichtend zu Partnerschaftsgewalt weiterzubilden.

Maßnahmen im Kampf gegen Gewalt – CEDAW und Istanbul Konvention endlich umsetzen!

Auch wenn das Ausmaß partnerschaftlicher Gewalt seit langem bekannt ist, wird nicht genug dafür unternommen, möglichst allen Menschen ein gewaltfreies Leben zu ermöglichen.

Um den Vorgaben der Istanbul Konvention gerecht zu werden, fehlen in Deutschland über 14.000 Frauenhausplätze. Auch das System an Beratungsstellen, die eine wichtige Rolle in der Prävention spielen können, ist chronisch unterfinanziert und nicht in der Lage, barrierearme und intersektional gestaltete Angebote aufrechtzuerhalten.

An Gerichten wird Gewalt gegen Frauen* oftmals weiterhin als „Eifersuchtsdelikt“ verharmlost, Gerichtsverfahren sind zudem nicht traumasensibel und auf die Bedürfnisse von Betroffenen abgestimmt. So hatte auch zuletzt der CEDAW-Ausschuss Deutschland aufgefordert, öfter Videobefragungen vor Gericht zu ermöglichen, um Betroffene nicht erneut den Täter*innen auszusetzen. Psychische Gewalt als solche ist in Deutschland zudem kein Straftatbestand, sondern wird weiterhin verharmlost, obwohl sie körperlicher Gewalt oft zuvorkommt, und ein entsprechender Straftatbestand somit ein wichtiges Mittel für präventive Eingriffe sein könnte.

Anstatt sich also jedes Jahr aufs Neue betroffen und schockiert ob der erneut angestiegenen Fälle von Partnerschaftsgewalt zu zeigen, sollten die Vorgaben der Istanbul Konvention und des CEDAW-Ausschusses so schnell wie möglich von der Bundesregierung umgesetzt werden, um den Schutz von Frauen* und die Wahrung ihrer Menschenrechte zu gewährleisten.

Gründung
Allianz
Mitglieds-
verbände
Berichte

CEDAW fordert umfangreiche Reformen von der Bundesregierung

Die Frauenrechtskonvention umsetzen

UN-CEDAW-Ausschuss veröffentlicht seine Abschließenden Bemerkungen für Deutschland

Nach der Staatenanhörung der Bundesregierung vor dem CEDAW-Ausschuss in Genf sind die Abschließenden Bemerkungen des Ausschusses an die deutsche Bundesregierung veröffentlicht worden. Sie verdeutlichen, wo besonderer Handlungsbedarf besteht, um Gleichstellung und Frauenrechte in Deutschland voranzutreiben. Damit ist nun die Bundesregierung erneut gefragt, die Empfehlungen des Ausschusses schnellstmöglich umzusetzen.

Empfehlungen der UN bestärken Forderungen der CEDAW-Allianz

In den Abschließenden Bemerkungen behandelt der Ausschuss den Stand der Umsetzung der Frauenrechtskonvention in allen Lebensbereichen. Einige Initiativen der Bundesregierung werden positiv bewertet, etwa die Gründung der Bundesstiftung Gleichstellung, das Gesetz gegen Konversionstherapien oder die Strategien für feministische Außen- und Entwicklungspolitik. Trotzdem kritisiert der Ausschuss an vielen Stellen das Tempo der Umsetzung und ein fehlendes Bewusstsein für die Frauenrechtskonvention und das Fakultativprotokoll in der deutschen Rechtsprechung.

Zahlreiche Empfehlungen des Ausschusses decken sich mit den Forderungen der CEDAW-Allianz, bspw. werden Quoten und weitere zeitweilige Sondermaßnahmen empfohlen, um Parität auf allen Ebenen zu fördern.

Institutionelle Mechanismen

Um CEDAW in den staatlichen Institutionen, im Gesetzgebungsverfahren und den föderalen Strukturen zu verankern, fordert der Ausschuss außerdem, ein verpflichtendes Gender Budgeting für den gesamten Bundeshaushalt einzuführen. Zudem soll die Umsetzung der Gleichstellungsstrategie von 2020 konsequenter überprüft und die Umsetzung von Beschlüssen der Gleichstellungsminister*innenkonferenz der Länder durch den Bund sichergestellt werden. Das Deutsche Institut für Menschenrechte soll als offizielle Monitoring-Stelle zur Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention eingesetzt werden.

Arbeitswelt Beruf und Familie

Der Ausschuss zeigt sich besorgt über den weiterhin großen Gender Pay Gap von 18%. Um diese Lücke zu schließen, soll nicht nur das Entgelttransparenzgesetz durchgesetzt, sondern auch Quoten für Frauen* in Führungspositionen eingeführt werden. Der Ausschuss empfiehlt, ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften und Frauenorganisationen einzuführen, um angemessene Löhne sicherzustellen und Diskriminierung zu bekämpfen – eine Empfehlung, die sich mit den Forderungen der CEDAW-Allianz deckt.

Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die Steuerpolitik: Das Ehegattensplitting begünstigt große Einkommenschiede zwischen den Eheleuten, verfestigt das Ein-Ernährermodell und stellt eine Hürde bei der Aufnahme oder Erhöhung der Erwerbstätigkeit dar. Daher empfiehlt der CEDAW-Ausschuss eine Reform, die CEDAW-Allianz eine Abschaffung dieses Systems.

Nicht nur ungerechte Besteuerung, auch fehlende Kinderbetreuungs- und Pflegeplätze hindern Frauen* daran, im gleichen Umfang wie Männer* berufstätig zu sein. Daher soll laut Ausschuss eine verlässliche Ganztagsbetreuung sichergestellt werden. Die CEDAW-Allianz weist zudem darauf hin, dass auch professionelle Pflegeplätze und wohnortnahe Entlastungsangebote (etwa für alternde oder erkrankte Angehörige) nötig sind, um den Gender Care Gap zu schließen.

Um Altersarmut von Frauen* zu bekämpfen, fordert der Ausschuss eine Stärkung der gesetzlichen Rente. Zusätzlich soll sichergestellt werden, dass Leistungen der Altersvorsorge nicht auf die Leistungen zur Grundsicherung angerechnet werden können. Was auch der CEDAW-Allianz ein Anliegen ist. Es soll zudem sichergestellt werden, dass alle in der DDR geschiedenen Frauen, deren Rentenansprüche im Zuge der Wiedervereinigung radikal gekürzt wurden, Zugang zum Härtefallfond der Bundesregierung erhalten.

Gewalt gegen Mädchen* und Frauen*

Um Frauen, Kinder und queere Personen vor Gewalt zu schützen, fordert der UN-Ausschuss, die besonderen Bedarfe marginalisierter und mehrfachdiskriminierter Frauen im Hilfesystem gegen Gewalt besser zu berücksichtigen, und das Aufenthaltsgesetz so anzupassen, dass auch geflüchtete und migrierte Frauen* und Mädchen* Zugang zu allen Schutz- und Unterstützungsangeboten haben. Außerdem seien deutlich mehr Frauenhausplätze notwendig, um den Bedarf zu decken. Derzeit fehlen rund 14.200 Plätze. Um sowohl den Zugang für alle Frauen* zu, als auch die Finanzierung von Frauenhäusern sicherzustellen, empfiehlt die CEDAW-Allianz eine bundeseinheitliche Regelung auf gesetzlicher Grundlage.

Auch Menschenhandel beschäftigt den Ausschuss. Hier empfiehlt er die Einrichtung einer unabhängigen Beobachtungsstelle und Etablierung nationaler Richtlinien zur Identifikation von Betroffenen, Weiterbildungen für Justiz und Polizei, und ein Aufenthaltsrecht für alle Betroffenen, unabhängig von ihrer Rolle vor Gericht. Bisher erhalten Betroffene aus Nicht-EU-Staaten nämlich nur dann einen Aufenthaltstitel, wenn sie im Gerichtsprozess gegen Menschenhändler*innen eine wichtige Rolle spielen.

Um weibliche Genitalverstümmelung/-beschneidung (FGM/C) zu verhindern und Betroffene zu unterstützen, sollen Fachkräfte im Sozial- und Gesundheitsbereich zum Thema weitergebildet und systematisch Informationen über Unterstützungsstrukturen an Betroffene weitergegeben werden. In Deutschland leben laut einer Studie von 2017 etwa 50.000 von FGM/C betroffene Frauen*, schätzungsweise 1.500 – 2.700 Mädchen* sind davon bedroht.

Gesundheit

Im Bereich Gesundheit beschäftigt sich der CEDAW-Ausschuss vor allem mit reproduktiven Rechten: Schwangerschaftsabbrüche sollen entkriminalisiert, die verpflichtende Beratung und 3-tägige Wartefrist abgeschafft werden. Auch wird die Bundesregierung aufgefordert, den Zugang zu sicheren Abbrüchen flächendeckend zu gewährleisten. Dazu gehört auch, die Verfügbarkeit notwendiger Medikamente (Misoprostol) sicherzustellen und medizinisches Personal entsprechend auszubilden. Alle Frauen* sollen Zugang zu Verhütungsmitteln haben, wenn nötig von den Krankenkassen gegenfinanziert. Gewalt in der Geburtshilfe soll im Strafrecht kriminalisiert werden.

Die umfassenden Forderungen der CEDAW-Allianz zu einer geschlechtersensiblen Gesundheitsforschung finden sich leider nicht in den Abschließenden Bemerkungen des Ausschusses wieder.

Internationale Frauenmenschenrechte

Der CEDAW-Ausschuss fordert die Bundesregierung auf, ihren extraterritorialen Verpflichtungen nachzukommen: Das Lieferkettengesetz soll angepasst werden, um eine verbindliche und geschlechtergerechte Anwendung in der gesamten Wertschöpfungskette zu gewährleisten. Zudem wird Deutschland erneut dazu aufgerufen, die Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen (kurz: UN-Wanderarbeiterkonvention) zu ratifizieren. Außerdem empfiehlt der Ausschuss Gender Impact Assessments für alle neu verhandelten Freihandelsabkommen und die Entwicklung eines geschlechtergerechten und intersektionalen Ansatzes für die Verfolgung sexualisierte Kriegsgewalt im Völkerstrafgesetzbuch.

Waffenexporte (auch Kleinwaffen) sollen nur unter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt genehmigt werden. Hier geht die CEDAW-Allianz weiter als der Ausschuss und fordert eine Beendigung von Rüstungsexporten sowie eine umfassende Abrüstungspolitik. Nur so kann die neue feministische Außenpolitik durch eine explizite Friedenspolitik und geschlechtersensible zivile Kriseninterventionen umgesetzt werden.

Im Bereich Klima empfiehlt der Ausschuss die Beschleunigung der Reduzierung von Treibhausgasemissionen und der Nutzung fossiler Brennstoffe sowie eine stärkere Beteiligung von Frauen* und Mädchen an der Entscheidungsfindung. Auch die CEDAW-Allianz fordert mehr Unterstützung von Frauen-, Menschenrechts- und feministischen Organisationen und verbesserten Zugang von Frauen* und anderen marginalisierten Gruppen zu Klimaschutz und Adaptionsfinanzierung (Enhanced Direct Access).

Intersektionalität

Der Ausschuss fordern die Bundesregierung zudem auf, die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit Klagerechten und einer besseren (finanziellen) Versorgung auszustatten. Außerdem zeigt er sich besorgt über den zunehmenden Rassismus gegen Migrant*innen und Rom*nja, das sehr hohe Armutsrisiko von alleinerziehenden Frauen*, die Situation von auf dem Land lebenden und arbeitenden Frauen* und das hohe Gewaltrisiko von in stationären Einrichtungen lebenden Frauen.

Das geplante Selbstbestimmungsgesetz, das die Rechte von trans, inter und nicht-binären Personen stärken soll, scheint auf geteilte Meinung zu stoßen. Der Ausschuss empfiehlt, in der Evaluation des Gesetzes auch die Auswirkungen auf „Frauen und Mädchen“ in Deutschland zu berücksichtigen. Diese uneinige Sichtweise auf das Selbstbestimmungsgesetz des Ausschusses untermauert Beobachtungen der letzten Jahre: Anti-feministische Bewegungen vernetzen sich zunehmend international und gewinnen auch in den verschiedenen UN-Organen an Einfluss.

Der CEDAW-Ausschuss im Staatenberichtsverfahren

Der CEDAW-Ausschuss (Committee on the Elimination of Discrimination against Women) ist ein Expert*innen-Gremium der Vereinten Nationen, das die Einhaltung der UN-Frauenrechtskonvention in den Vertragsstaaten überwacht.

Die Empfehlungen des Ausschusses stellen das Ende des neunten Staatenberichtverfahrens für Deutschland dar. Der Gleichstellungsfortschritt, und damit auch die Umsetzung der Empfehlungen, wird in der nächsten Verfahrensrunde betrachtet. Das Staatenberichtsverfahren dient als Kontrollmechanismus zur Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention in den Vertragsstaaten. Diese sind verpflichtet, regelmäßig Berichte vor dem CEDAW-Ausschuss vorzulegen, die über die nationale Umsetzung des Übereinkommens und die dazu getroffenen Maßnahmen berichten. Mehr Details zum Verfahren in diesem Beitrag.

Die vollständige Liste der Empfehlungen des UN-Ausschusses ist hier einsehbar: Abschließende Bemerkungen (EN)

Unsere Forderungen sind im Alternativbericht gesammelt: Alternativbericht 2023 (DE) & Alternativbericht 2023 (EN)

Gründung
Allianz
Mitglieds-
verbände
Berichte

85. Sitzung des CEDAW-Ausschusses und Staatenanhörung Deutschlands in Genf

Die Frauenrechtskonvention umsetzen

Die CEDAW-Allianz bei der Staatenanhörung Deutschlands in Genf

Anlässlich der 85. CEDAW-Sitzung reiste eine Delegation der CEDAW-Allianz Deutschland zu den Vereinten Nationen nach Genf. Während der zweiwöchigen Ausschusssitzung Anfang Mai wurde auch die deutsche Regierung im Rahmen des Staatenberichtsverfahrens angehört.

Insgesamt sieben Vertreterinnen der Koordinationsstelle und aus den Mitgliedsorganisationen der Allianz waren vor Ort, um mit den Expert*innen des CEDAW-Ausschusses in Kontakt zu treten und die Anhörung der Bundesregierung zu verfolgen.

Delegation der CEDAW-Allianz Deutschland in Genf
Delegation der CEDAW-Allianz Deutschland in Genf

Anhörung der Zivilgesellschaft durch den CEDAW-Ausschuss

Am 8. Mai wurde die deutsche Zivilgesellschaft vor dem CEDAW-Ausschuss angehört. Auch die CEDAW-Allianz konnte ihre Forderungen in einem mündlichen Statement verlesen, und so die Expert*innen auf wichtige Themenfelder und gleichstellungspolitische Defizite in Deutschland hinweisen. Das sogenannte „Oral Statement“ der Allianz können Sie hier nachlesen.

Projektreferentin Laura Gey bei der Verlesung des Oral Statements der CEDAW-Allianz

Neben der CEDAW-Allianz sprachen auch andere Vertreterinnen der deutschen Zivilgesellschaft, etwa die German Alliance for Choice/Ärzte der Welt und das Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung.

Im Anschluss an die Statements stellten die Ausschussmitglieder Nachfragen, welche die Delegation innerhalb von 24 Stunden schriftlich beantworten konnte. Insbesondere die deutsche Gleichstellungsstrategie, reproduktive Rechte, extraterritoriale Verpflichtungen und Sorgearbeit interessierten den Ausschuss. Die Delegation der CEDAW-Allianz reichte schwerpunktmäßig ergänzende Informationen aus den Themenbereichen Arbeitswelt Beruf und Familie und Internationale Frauenmenschenrechte aus dem Alternativbericht ein.

Zwei Tage später gab es die Gelegenheit, mit dem Ausschuss bei einer gemeinsamen Mittagsrunde ins Gespräch zu kommen und weitere Rückfragen zu beantworten. Viele der Expert*innen kamen zu diesem sogenannten „Lunch Briefing“ und zeigten großes Interesse an der Umsetzung der Frauenrechtskonvention in Deutschland. Nachfragen kamen unter anderem zum Mangel an Kinderbetreuungsplätzen, Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen und der Diskriminierung von migrierten und kopftuchtragenden Frauen.

Viele der Informationen und Forderungen, welche die zivilgesellschaftlichen Vertreter*innen dem Ausschuss präsentierten, wurden in der Anhörung Deutschlands am nächsten Tag aufgegriffen.

Empfang in der Ständigen Vertretung Deutschlands bei der UN

Am Abend war die Delegation, zusammen mit weiteren Vertreterinnen der Zivilgesellschaft, bei der Botschafterin der Bundesregierung bei den Vereinten Nationen eingeladen. Bei einem gemeinsamen Abendessen konnten wichtige gleichstellungspolitische Themen gegenüber der deutschen Regierungsdelegation angesprochen werden. Staatssekretärin im BMFSFJ Margit Gottstein, die die Delegation der Bundesregierung leitete, drückte einmal mehr ihre Wertschätzung für die zivilgesellschaftliche Beteiligung aus und zeigte sich sehr offen für kritische Hinweise zur Umsetzung der Frauenrechtskonvention in Deutschland.

Gründung
Allianz
Mitglieds-
verbände
Berichte

Alternativbericht an Bundesregierung übergeben

Die Frauenrechtskonvention umsetzen

Im Rahmen eines vom BMFSFJ organisierten Dialogforums am 21. April 2023 übergab, stellvertretend für die 33 Mitgliedsorganisationen (Stand: April 2023) der CEDAW-Allianz Deutschland, Dr. Beate von Miquel den Alternativbericht 2023 an Staatssekretärin Margit Gottstein.

Dr. Beate von Miquel den übergibt den CEDAW Alternativbericht 2023 an Staatssekretärin Margit Gottstein.

Für den anschließenden Austausch zwischen Bundesministerien und Zivilgesellschaft wurden die sechs Themenbereiche des Berichts und ihre wichtigsten Forderungen durch Repräsentant*innen verschiedener Mitgliedsorganisationen vorgestellt:

  • Vielfalt und Intersektionalität
  • Institutionelle Mechanismen
  • Arbeitswelt Beruf und Familie
  • Gewalt gegen Mädchen und Frauen
  • Gesundheit
  • Internationale FrauenMenschenrechte

„Zur Umsetzung der Frauenrechtskonvention braucht es ein verpflichtendes intersektionales und gleichstellungspolitisches Gesamtkonzept.“

Özge Burak, Projektreferentin des DaMigra

Das Dialogforum bot der Allianz eine Gelegenheit, mit Vertreter*innen verschiedener Bundesministerien und Gleichstellungsinstitutionen von Bund und Ländern in direkten Austausch zu treten. Die Relevanz dieser breiten Teilnahme wurde auch in den Grußworten hervorgehoben.

„Die Umsetzung der Frauenrechtskonvention in Deutschland muss […] ressortübergreifend angegangen werden. Sie muss aber in ihrer Wirkung auch intersektional und transformativ sein. Intersektional, da weiterhin bestehende Formen von Diskriminierung und Ausschluss nicht isoliert betrachtet werden können, genauso wenig wie die Bedeutung und Durchsetzung von Menschenrechten.“

Dr. Beate von Miquel, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats

Insgesamt nahmen an dem hybriden Event mehr als 60 Personen teil. Unter ihnen befanden sich Vertreter*innen des Deutschen Juristinnenbundes, des Vereins Intergeschlechtlicher Menschen, der Ärzte der Welt und des Vereins der in der DDR geschiedenen Frauen, die weitere Alternativberichte vorstellten.

Den Alternativbericht (2023) der CEDAW-Allianz Deutschland erhalten Sie hier.

Ausblick

Seit Mitte April 2023 liegt der Alternativbericht auch dem UN-CEDAW-Ausschuss vor, der die Einhaltung des Übereinkommens überwacht. Die Anhörung der Bundesregierung findet am 11. Mai 2023 in Genf statt. Die CEDAW-Allianz Deutschland wird vor Ort erneut ihre Empfehlungen und Forderungen vor dem UN-Ausschuss vertreten.

Gründung
Allianz
Mitglieds-
verbände
Berichte