Die Europäische Union – Wahrerin der Menschenrechte?

Die Frauenrechtskonvention umsetzen

Die Koalitionsverhandlungen sind gerade in vollem Gange. Doch während alle auf die neue Bundesregierung schauen, tut sich auch auf europäischer Ebene einiges. Warum Katrin Langensiepen, Abgeordnete im Europäischen Parlament, zur abgesagten Antidiskriminierungsrichtlinie sagt: „Menschenrechte werden hiermit per Federstrich beerdigt.“

Die Nicht-Umsetzung der geplanten Antidiskriminierungsrichtlinie, die die „Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder sexuellen Ausrichtung“ sicherstellen soll und seit ganzen 16 Jahren vom Europäischen Rat blockiert wird, soll nun endgültig aus dem Programm der Europäischen Kommission genommen werden. Für den Menschenrechtsschutz in der EU ist dies ein fatales Signal. Ohne die Richtlinie fehlt es an verbindlichen Vorgaben zu Barrierefreiheit und Diskriminierungsschutz, welche auch für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention notwendig wären.

Auch die geplante Aufweichung der EU-Lieferkettenrichtlinie zeigt, dass der Schutz der Menschenrechte derzeit keine Priorität für die EU-Kommission hat. Die Reform sieht unter anderen vor, dass nur noch der erste Lieferant überprüft werden muss, zudem werden die Handlungsregeln zugunsten Betroffener abgeschafft. Damit wäre die Richtlinie näher am deutschen Lieferkettengesetz, das als unzureichend kritisiert wird. Deutschland ist gleichzeitig auch eine treibende Kraft hinter der Reform. Kommt es zu der Gesetzesänderung, können Menschenrechtsverletzungen in den Lieferketten nur unzureichend geahndet und transnationale Unternehmen nicht zur Verantwortung gezogen werden. Insbesondere Frauen* sind in globalen Lieferketten oft Menschenrechtsverletzungen und geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt. die Aufweichung der europäischen Lieferkettenrichtlinie wäre ein Rückschritt für Frauen- und Menschenrechte.

Auch für ihre Migrations- und Asylpolitik wird die EU seit Jahren von Menschenrechtsorganisationen und der UN kritisiert. Mit der aktuellen Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) soll nun unter anderem eine Rückführungsverordnung verabschiedet werden, die Abschiebungen erleichtern soll. Laut Entwurf sollen zukünftig bis zu 24 Monate „Abschiebehaft“ für Asylsuchende möglich sein, zudem werden Rückführungsabkommen mit Drittstaaten zum Zweck externer „Rückführungszentren“ ermöglicht. Die Gefährdung von Menschenrechten ist hier immens, vor allem für Frauen*, die in großen Lagern und Gemeinschaftsunterkünften verstärkt geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt sind. Schutzstandards können in Drittstaaten noch niedriger sein als in der EU, ebenso wie die Anerkennungsquote geschlechtsspezifischer Verfolgung als Asylgrund. Es besteht daher zusätzlich die Gefahr von Kettenabschiebung in Herkunftsländer.

Eigentlich ist die EU an die Charta der Grundrechte und die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden, doch in vielen Politikfeldern zeigen sich Widersprüche in der Praxis. Der Schutz der Menschenrechte steht oft hinter geopolitischen oder wirtschaftlichen Interessen zurück. Auch auf europäischer Ebene erstarken rechtsextreme und -populistische Parteien, und sind zunehmend in der Lage, politische Entscheidungen zu beeinflussen.

Gerade angesichts des internationalen Backlash muss die EU jetzt die Einhaltung der Menschenrechte priorisieren und sich aktiv für den Schutz vor Diskriminierung einsetzen. Die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW muss als wesentlicher internationaler Rechtsrahmen für EU-Recht Beachtung finden.

Wir dürfen den Kampf für die Rechte und die Würde aller nicht vergessen – in Europa und weltweit. 

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CEDAW-Allianz veröffentlicht Forderungen zur Bundestagswahl

Die Frauenrechtskonvention umsetzen

Egal, welche Koalitionen sich bilden und welche Partei regiert – auch die neue Bundesregierung muss die Gleichstellung der Geschlechter als zentrale Voraussetzung für eine freie, sichere und stabile Gesellschaft anerkennen. Deshalb fordert die CEDAW-Allianz Deutschland von der nächsten Bundesregierung ein Bekenntnis zum Schutz universeller Menschenrechte und zur Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention CEDAW.

Frauenrechte sind Menschenrechte und dürfen nicht einfach hintenangestellt werden. Die Beseitigung von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts darf während der neuen Regierungsperiode nicht zu kurz kommen. Deshalb hat die CEDAW-Allianz Deutschland Forderungen zu ihren Themenbereichen formuliert.

Unsere konkreten Forderungen an die kommende Bundesregierung findet ihr hier.

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Kampagne: Frauenrechte sind Menschenrechte – #keine­Verhandlungs­sache!

Die Frauenrechtskonvention umsetzen

Vor 45 Jahren, im Jahr 1979, verabschiedete die UN-Generalversammlung die Frauenrechtskonvention CEDAW. Das Abkommen verbietet die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der Geschlechtsidentität in allen Lebensbereichen: Im Arbeits- und Sozialbereich, im Bereich politischer und öffentlicher Teilhabe, in Bildung, Ehe und Familie sowie im Gesundheitssektor. Zur Feier dieses Jubiläums startete die CEDAW-Allianz Deutschland am 17. September eine Social-Media-Kampagne unter dem Motto: Frauenrechte sind Menschenrechte – #keineVerhandlungssache!

Als Auftakt der Kampagne wurde ein Erklärvideo veröffentlicht, das den Inhalt und die Funktionsweise der UN-Frauenrechtskonvention sowie das Staatenberichtsverfahren und die Bedeutung der Zivilgesellschaft in diesem Prozess erläutert.

Höhepunkt der Kampagne war die Jubiläumsveranstaltung in der Landesvertretung Baden-Württemberg in Berlin am 7. Oktober 2024. Dabei wurde die Verabschiedung der UN-Frauenrechtskonvention gefeiert und über den Stand ihrer Umsetzung in Deutschland diskutiert. Ausschnitte der Veranstaltung wurden ebenfalls auf Social-Media unter Verwendung der Kampagnenhashtags #45JahreCEDAW #Menschenrechtefüralle und #gemeinsamfürFrauenrechte geteilt.

Um die Reichweite der Kampagne weiter zu erhöhen, arbeitet die CEDAW-Allianz mit feministischen Influencer*innen zusammen, die in Form von Zitatkacheln und Reels ihre Perspektiven teilen. In diesen Formaten beantworten diese Multiplikator*innen die Frage: „Was ist für dich #keineVerhandlungssache?“. Die Antworten darauf sind bisher vielfältig und reichen vom Recht auf reproduktive Selbstbestimmung bis zum Schutz vor Gewalt.

Zudem werden kontinuierlich Video-Statements und Zitate von Mitgliedern der CEDAW-Allianz auf den Social-Media-Kanälen geteilt. Die sechs verschiedenen Arbeitsgruppen gehen dabei auf die Frage ein, was sich seit der Verabschiedung der UN-Frauenrechtskonvention vor 45 Jahren verändert hat und was in Deutschland noch getan werden muss, um geschlechtsspezifische Diskriminierung zu beenden.

Die Kampagne endet am 18. Dezember, dem Jahrestag der Verabschiedung der Frauenrechtskonvention CEDAW durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 1979.

Seit der Ratifizierung der UN-Frauenrechtskonvention 1985 in Deutschland, hat CEDAW den Status eines Bundesgesetzes. Um die Anwendung der Konvention zu präzisieren und an gesellschaftliche, rechtliche oder politische Entwicklungen anzupassen, verabschiedet der Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau der Vereinten Nationen (UN-CEDAW-Ausschuss) regelmäßig Allgemeine Empfehlungen. Diese Empfehlungen geben den Vertragsstaaten Leitlinien vor, wie sie die in der Konvention festgelegten Verpflichtungen auf nationaler Ebene besser umsetzen können und welche Informationen in den Berichten der Vertragsstaaten an die UN enthalten sein müssen. Insgesamt hat der UN-CEDAW-Ausschuss bis November 2024 40 Allgemeine Empfehlungen verabschiedet, die über die Datenbank der UN-Vertragsorgane abrufbar sind. Inhaltlich befassen sich die Allgemeinen Empfehlungen unter anderem mit geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen (Nr. 19 und 35), Wanderarbeitnehmerinnen (Nr. 26), oder älteren Frauen (Nr. 27). Erst im Oktober 2024 hat der Ausschuss seine letzte Empfehlung veröffentlicht, die sich mit der Gleichberechtigten Vertretung von  Frauen in Entscheidungsfindungssystemen beschäftigt (Nr. 40).

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