Kampagne: Frauenrechte sind Menschenrechte – #keineVerhandlungssache!
Die Frauenrechtskonvention umsetzen
Vor 45 Jahren, im Jahr 1979, verabschiedete die UN-Generalversammlung die Frauenrechtskonvention CEDAW. Das Abkommen verbietet die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der Geschlechtsidentität in allen Lebensbereichen: Im Arbeits- und Sozialbereich, im Bereich politischer und öffentlicher Teilhabe, in Bildung, Ehe und Familie sowie im Gesundheitssektor. Zur Feier dieses Jubiläums startete die CEDAW-Allianz Deutschland am 17. September eine Social-Media-Kampagne unter dem Motto: Frauenrechte sind Menschenrechte – #keineVerhandlungssache!
Als Auftakt der Kampagne wurde ein Erklärvideo veröffentlicht, das den Inhalt und die Funktionsweise der UN-Frauenrechtskonvention sowie das Staatenberichtsverfahren und die Bedeutung der Zivilgesellschaft in diesem Prozess erläutert.
Höhepunkt der Kampagne war die Jubiläumsveranstaltung in der Landesvertretung Baden-Württemberg in Berlin am 7. Oktober 2024. Dabei wurde die Verabschiedung der UN-Frauenrechtskonvention gefeiert und über den Stand ihrer Umsetzung in Deutschland diskutiert. Ausschnitte der Veranstaltung wurden ebenfalls auf Social-Media unter Verwendung der Kampagnenhashtags #45JahreCEDAW #Menschenrechtefüralle und #gemeinsamfürFrauenrechte geteilt.
Um die Reichweite der Kampagne weiter zu erhöhen, arbeitet die CEDAW-Allianz mit feministischen Influencer*innen zusammen, die in Form von Zitatkacheln und Reels ihre Perspektiven teilen. In diesen Formaten beantworten diese Multiplikator*innen die Frage: „Was ist für dich #keineVerhandlungssache?“. Die Antworten darauf sind bisher vielfältig und reichen vom Recht auf reproduktive Selbstbestimmung bis zum Schutz vor Gewalt.
Zudem werden kontinuierlich Video-Statements und Zitate von Mitgliedern der CEDAW-Allianz auf den Social-Media-Kanälen geteilt. Die sechs verschiedenen Arbeitsgruppen gehen dabei auf die Frage ein, was sich seit der Verabschiedung der UN-Frauenrechtskonvention vor 45 Jahren verändert hat und was in Deutschland noch getan werden muss, um geschlechtsspezifische Diskriminierung zu beenden.
Die Kampagne endet am 18. Dezember, dem Jahrestag der Verabschiedung der Frauenrechtskonvention CEDAW durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 1979.
Seit der Ratifizierung der UN-Frauenrechtskonvention 1985 in Deutschland, hat CEDAW den Status eines Bundesgesetzes. Um die Anwendung der Konvention zu präzisieren und an gesellschaftliche, rechtliche oder politische Entwicklungen anzupassen, verabschiedet der Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau der Vereinten Nationen (UN-CEDAW-Ausschuss) regelmäßig Allgemeine Empfehlungen. Diese Empfehlungen geben den Vertragsstaaten Leitlinien vor, wie sie die in der Konvention festgelegten Verpflichtungen auf nationaler Ebene besser umsetzen können und welche Informationen in den Berichten der Vertragsstaaten an die UN enthalten sein müssen. Insgesamt hat der UN-CEDAW-Ausschuss bis November 2024 40 Allgemeine Empfehlungen verabschiedet, die über die Datenbank der UN-Vertragsorgane abrufbar sind. Inhaltlich befassen sich die Allgemeinen Empfehlungen unter anderem mit geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen (Nr. 19 und 35), Wanderarbeitnehmerinnen (Nr. 26), oder älteren Frauen (Nr. 27). Erst im Oktober 2024 hat der Ausschuss seine letzte Empfehlung veröffentlicht, die sich mit der Gleichberechtigten Vertretung von Frauen in Entscheidungsfindungssystemen beschäftigt (Nr. 40).
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